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Finanzlexikon

Amtlicher Lageplan

Ein amtlicher Lageplan ist ein detailliertes, maßstabsgetreues Kartenwerk, das von einer öffentlichen Vermessungsbehörde oder einem zugelassenen Vermessungsingenieur erstellt wird. Der amtliche Lageplan wird im Rahmen von Bauanträgen, Bauvoranfragen und bei Grundstücksteilungen benötigt. Er dient den Behörden als verlässliche Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben und stellt sicher, dass diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, einschließlich Abstandsflächen, Bebauungsplanvorgaben und anderen baurechtlichen Bestimmungen. Ein Lageplan kann bei Bedarf aktualisiert werden, um Veränderungen am Grundstück oder an den baulichen Anlagen zu berücksichtigen. Auch bei der Beantragung eines Baukredits verlangen Banken oft einen amtlichen Lageplan als Teil der Unterlagen, um die Werthaltigkeit des Grundstücks und des geplanten Bauvorhabens zu beurteilen.

Ein amtlicher Lageplan enthält in der Regel folgende Informationen:

  • Grundstücksgrenzen: Die exakten Grenzen des betreffenden Grundstücks werden dargestellt.
  • Nachbargrundstücke: Die Lage und die Grenzen der angrenzenden Grundstücke werden angegeben.
  • Gebäude und bauliche Anlagen: Bestehende Gebäude und andere bauliche Anlagen auf dem Grundstück werden eingezeichnet.
  • Topographische Merkmale: Geländeformen, Höhenlinien und andere relevante topographische Details sind enthalten.
  • Flurstücke und Katasterinformationen: Die Lage von Flurstücken und deren Katasterbezeichnungen sind verzeichnet.
  • Erschließung: Der Lageplan enthält Informationen über die Erschließung des Grundstücks (wie Zufahrtswege, Wasser- und Abwasserleitungen, Strom- und Gasanschlüsse).
  • Baurechtliche Informationen: Angaben zu Bebauungsplänen, Baugrenzen, Abstandsflächen und andere relevante baurechtliche Bestimmungen.
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