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Finanzlexikon

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht, der sich auf die Abschreibung von Wirtschaftsgütern bezieht. Abschreibungen sind Wertminderungen, die bei abnutzbaren Anlagegütern über ihre Nutzungsdauer hinweg geltend gemacht werden können. Die AfA ermöglicht es Unternehmen und Selbstständigen, die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern steuerlich abzusetzen, indem sie diese Kosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gutes aufteilen.

Immobilienbesitzer können die Anschaffungskosten einer Immobilie von der Steuer absetzen, wenn sie mit ihrem Gebäude durch Vermietung Einnahmen erzielen. In einem solchen Fall lassen sich 50 Jahre lang jedes Jahr 2 Prozent des Kaufpreises (nur die Immobilie, nicht das Grundstück) steuerlich als Ausgaben geltend machen. Dies gilt allerdings nicht für selbstgenutzte Immobilien. Dazu finden Sie weitere Informationen in unserem Ratgeberartikel "Steuern absetzen beim Hauskauf".

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