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Wichtige Begriffe mit dem Buchstaben I im Finanzlexikon.

  • Immobilienkaufvertrag

    Der Immobilienkaufvertrag ist die juristische Basis für den Kauf einer Immobilie. Haben sowohl der Käufer als auch der Verkäufer den Vertrag unterschrieben, ist dieser rechtsgültig. Er beinhaltet alle Pflichten der beiden Vertragsparteien wie die Zahlung des Kaufpreises (Käufer) und die Übergabe der Immobilie (Verkäufer). In Deutschland muss ein Immobilienkaufvertrag zudem immer notariell beurkundet werden.

    Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema lesen Sie in unserem Ratgeber zum Immobilienkaufvertrag!

  • Immobilienleasing

    Bei einem Immobilienleasing wird eine Immobilie von einem Leasinggeber an einen Leasingnehmer vermietet. Der Leasingnehmer zahlt regelmäßige Mietzahlungen an den Leasinggeber und darf die Immobilie dafür nutzen. Anders als beim Immobilienkauf wird der Leasingnehmer jedoch am Ende des Leasingvertrags nicht automatisch Eigentümer der Immobilie. Stattdessen kann der Leasingnehmer in der Regel die Immobilie nach Ablauf des Vertrags zurückgeben, verlängern oder unter bestimmten Bedingungen erwerben. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf unserer Ratgeberseite Immobilienleasing.

  • Individualversicherung

    Bei der Individualversicherung spricht man auch von Privatversicherung. Die Individualversicherung beinhaltet alle Versicherungen, die der Sozialversicherung nicht zuzuordnen sind. Die Bezeichung stellt auf die individuelle Vertragsgestaltung des Versicherungsschutzes ab. Anders als bei der Sozialversicherung ist die Individualversicherung prinzipiell marktwirtschaftlich orientiert. Einschränkungen der Individualität resultieren aus der materiellen Staatsaufsicht über Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsvertragsgesetz.

     

  • Instandhaltungskosten

    Instandhaltungskosten sind die Kosten, die anfallen, um den ordnungsgemäßen Zustand und die Funktionsfähigkeit von Gebäuden, Anlagen, Maschinen oder anderen Vermögenswerten zu erhalten. Die Instandhaltungskosten können verschiedene Ausgabenposten umfassen, darunter: Reparaturen, Wartungen, Ersatzteile und Arbeitskosten.

    Instandhaltungskosten werden oft im Zusammenhang mit einer Immobilie genannt. Es umfasst die Aufwendungen, die anfallen, um die bauliche Substanz, die Funktionalität und den Wert einer Immobilie zu erhalten. Die genaue Höhe der Instandhaltungskosten kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Immobilie, ihr Alter, ihre Größe und der allgemeine Zustand. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unserem Ratgebern Instandhaltungsrücklage und Modernisierung.

  • Instandhaltungsrücklage

    Eine Instandhaltungsrücklage, auch als Rückstellung für Instandhaltung oder Instandhaltungsfonds bezeichnet, ist ein finanzieller Reservefonds, der von Eigentümergemeinschaften oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gebildet wird. Der Zweck dieser Rücklage besteht darin, finanzielle Mittel für zukünftige Instandhaltungs- und Reparaturkosten von gemeinschaftlich genutzten Gebäuden und Anlagen bereitzustellen.

    Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber Instandhaltungsrücklage.

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