Teileigentum ist ein Begriff aus dem Immobilienrecht und bezeichnet das Eigentum an bestimmten, abgeschlossenen Räumlichkeiten innerhalb eines Gebäudes oder einer Liegenschaft, die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind. In Deutschland ist Teileigentum gesetzlich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.
Bei der Teilungserklärung handelt es sich um eine Erklärung des Grundstückseigentümers über die Aufteilung der Immobilie in Wohnungseigentum. Die Teilungserklärung beschreibt die Miteigentumsanteile am Grundstück und das damit verbundene Sondereigentum an bestimmten Räumen.
Die Tilgung bezieht sich auf die schrittweise Rückzahlung eines Kredits oder Darlehens durch regelmäßige Zahlungen, die aus einem Teil des geliehenen Kapitals (Hauptbetrag) und den fälligen Zinsen bestehen. Während der Laufzeit des Kredits oder Darlehens verringert sich dadurch der ausstehende Betrag, bis der gesamte Kredit vollständig zurückgezahlt ist. Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeberartikel zur Tilgung.
Bei der Tilgungsaussetzung handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer, die Tilgung eines Darlehens für eine gewisse Zeit auszusetzen. Der Darlehensnehmer zahlt während dieser Zeit keine Tilgung für das Darlehen. Eine Tilgungsaussetzung bedeutet keine Erlassung der Schulden. Die ausgesetzte Tilgung wird in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, entweder durch erhöhte Tilgungszahlungen oder durch eine Verlängerung der Laufzeit des Kredits. In einigen Fällen können zusätzliche Zinsen oder Gebühren anfallen, wenn eine Tilgungsaussetzung vereinbart wird. Die Bedingungen für eine Tilgungsaussetzung können je nach Kreditvertrag und Vereinbarung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber variieren. Alle weiteren Details zum Thema finden Sie in unserem Ratgeberartikel Tilgungsfreie Zeit.
Der Tilgungsplan gibt Auskunft über den planmäßigen Verlauf der Verzinsung und Tilgung eines Darlehens. Er beinhaltet normalerweise die Leistungen für die einzelnen Zahlungsperioden (Monatsrate, Vierteljahresrate oder Jahresleistung), aufgeteilt in Tilgungs- oder Zinsbetrag sowie die betreffende Restschuld. Details zum Thema erhalten Sie in unserem Ratgeber Tilgungsplan.
Der Tilgungssatz ist ein Begriff aus dem Bereich der Kreditfinanzierung und bezeichnet den Prozentsatz des ursprünglichen Darlehensbetrags, der innerhalb eines festgelegten Zeitraums (meistens jährlich) zurückgezahlt wird. Der Tilgungssatz bestimmt also, wie schnell ein Darlehen zurückgeführt wird und hat direkten Einfluss auf die Laufzeit des Kredits sowie auf die Höhe der regelmäßigen Tilgungsraten. Je höher die Tilgung, desto schneller ist das Darlehen beglichen.
In unserem Ratgeberartikel erfahren Sie mehr zur Tilgung und Tilgungssatz!
Wenn in einem Darlehensvertrag ein Disagio vereinbart wird, bekommt der Darlehensnehmer bei Auszahlung des Darlehens einen um das Disagio reduzierten Betrag. Eine hieraus sich ergebende Finanzierungslücke läßt sich mit einem Zusatzdarlehen zur Finanzierung des Disagios ganz oder zum Teil schließen. Dieses Tilgungsstreckungsdarlehen wird zuerst getilgt, währenddessen bleibt das Hauptdarlehen tilgungsfrei (daher die Bezeichnung 'Tilgungsstreckung'). Nicht oft anzutreffen, die Bedeutung ergibt sich nur in Hochzinsphasen.
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