Ein Überbrückungskredit ist eine kurzfristige Finanzierungslösung, die dazu dient, finanzielle Engpässe zu überwinden, bis eine dauerhafte Finanzierung oder erwartete Einnahmen zur Verfügung stehen. Er wird häufig genutzt, um Zeit zwischen dem Kauf einer neuen Immobilie und dem Verkauf einer bestehenden Immobilie zu überbrücken oder andere kurzfristige Liquiditätsbedürfnisse zu decken. Mehr zum Thema erfahren sie in unserem Ratgeber zum Überbrückungskredit.
Der "umbaute Raum" bezieht sich auf den Innenraum eines Gebäudes, der durch Wände, Decken und Böden begrenzt ist und somit einen definierten Raum bildet. Er wird oft in Immobilien- und Baubereichen verwendet, um das Volumen eines Gebäudes zu beschreiben. Er wird oft in Kubikmetern gemessen, indem die Länge, Breite und Höhe jedes Raums gemessen und dann multipliziert werden. Die Summe der Kubikmeter aller Räume ergibt den gesamten umbauten Raum des Gebäudes.
Die Berechnung des umbauten Raumes (Kubatur) gehört zu den Beleihungsunterlagen, die der Darlehensgeber eines Baudarlehens zur Ermittlung des Beleihungswertes (Wertermittlung) des zu finanzierenden Objektes braucht. Die Berechnung des umbauten Raumes ist erforderlich, um den Gebäudewert zu errechnen.
Bei der Umschuldung spricht man über die Ablösung eines bestehenden Kredits durch ein neues Darlehen eines normalerweise anderen Darlehensgebers.
Umschuldungsmöglichkeiten resultieren daraus, wenn kurzfristige Bankkredite (Zwischenfinanzierung) in ein langfristiges Darlehen umgewandelt werden sollen; wenn an die Stelle eines Gleitzinsdarlehens eine Festzinshypothek treten soll oder wenn die Zinsfestschreibung des bisherigen Darlehens abläuft, der Darlehensnehmer einer Verlängerung des Darlehens nicht gestattet und über ein drittes Institut das Darlehen ablöst.
Ausführliche Details zum Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber Kreditumschuldung.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das von einer zuständigen Behörde ausgestellt wird und bestätigt, dass der Antragsteller bestimmte Anforderungen erfüllt hat oder keine offenen Verbindlichkeiten oder Einschränkungen gegen ihn bestehen.
Nach § 22 Abs. 1 GrEStG dürfen Erwerber eines Grundstücks oder eines Erbbaurechts in das Grundbuch erst dann als Eigentümer oder als Erbbauberechtige eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des Finanzamtes dargelegt wird, dass der Eintragung keine steuerliche Bedenken entgegenstehen. Diese Bescheinigung wird das Finanzamt erteilen, sobald die Grunderwerbssteuer gezahlt ist, die zur Beschleunigung des Verfahrens auch vor Fälligkeit entrichtet werden kann. Mehr zu Thema finden Sie auf unserer Ratgeberseite Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Der Versicherungsschutz wird durch die Unfall-Zusatzversicherung ergänzt, jedoch nur in Verbindung mit einer kapitalbildenden Renten-, bzw. Lebensversicherung oder einer Risikoversicherung, die somit als Hauptversicherung bezeichnet wird. Die vereinbare Versicherungssumme erhöht sich durch die Unfall-Zusatzversicherung bei Unfalltod.
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