Die Abnahmeverpflichtung ist die Zusage des Kreditnehmers, den vereinbarten Kreditbetrag in der festgelegten Höhe und zu den vereinbarten Konditionen in Anspruch zu nehmen. Wird diese Verpflichtung zur Abnahme nicht erfüllt, beispielsweise weil der Kreditnehmer die Finanzierung doch nicht benötigt oder weil er das Bauvorhaben nicht realisiert, können seitens des Kreditgebers Gebühren wie Bereitstellungszinsen oder Nichtabnahmeentschädigungen erhoben werden. Diese Gebühren sind eine Form des Schadensersatzes für entgangene Zinsgewinne und andere Kosten, die dem Kreditgeber durch die Nichtinanspruchnahme des Kredits entstehen. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Abnahmeverpflichtung.