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Was bedeutet Eigentum und wann ist man Eigentümer beim Immobilienkauf?

bettina-martins-bruenslow
Bettina Martins-Brünslow
2 Min.
14.08.2024
Das Wichtigste in Kürze
  • Eigentum ist ein rechtlich sowie finanziell bindener Begriff, der Ihnen nach vollständiger Abzahlung zusteht.
  • Das Grundbuch klärt über Eigentumsverhältnisse auf.
  • Die Bank darf eine Immobilie verwerten, Eigentümerin ist sie jedoch nie.

Was bedeutet Eigentum?

Eigentum in der Baufinanzierung bezeichnet das rechtliche Eigentum an einem Grundstück oder einer Immobilie, das Sie nach vollständiger Bezahlung des Darlehens zusteht. Es handelt sich dabei um eine fundamentale Komponente beim Erwerb von Wohneigentum, die sowohl rechtliche als auch finanzielle Aspekte umfasst. Der Prozess beginnt typischerweise mit einem Darlehensvertrag zwischen einem Kreditinstitut und Ihnen, als zukünftigen Eigentümer. Das Eigentum ist dabei sowohl das Ziel der Finanzierung als auch die Sicherheit für den Kreditgeber, dass Sie die Verpflichtungen erfüllen. Im Verlauf der Baufinanzierung erwerben sich durch die Tilgung des Kredits schrittweise das Eigentum, während der Kreditgeber bis zur vollständigen Abzahlung des Darlehens ein Grundpfandrecht als Sicherheit hält. 

Ab wann bin ich Eigentümer einer Immobilie?

Eigentümer der Immobilie sind Sie ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie im Grundbuch eingetragen sind. Erst dann gehen alle Rechte und Pflichten zur Immobilie auf Sie über. Bis zur Zahlung der Kaufsumme bleibt der Verkäufer Eigentümer und Besitzer der Immobilie. Nach der Zahlung für den Immobilienkauf sind Sie bereits der Besitzer, Eigentümer der Immobilie bleibt aber bis zur Eintragung ins Grundbuch der Verkäufer.

Die einzelnen Stadien des Immobilienkaufs und wie Sie zum Eigentümer werden, erläutern wir nachfolgend ausführlicher.

Wie läuft die Eigentumsübertragung des Eigentums ab?

Nachdem Sie sich für eine Immobilie entschieden haben und auch der Verkäufer seine Einwilligung gegeben hat, läuft die Eigentumsübertragung wie folgt ab:

  1. Finanzierung klären

    Mit einem Finanzvermittler oder einer Bank gehen Sie Ihre FInanzierung für Ihre Immobilie durch. So vereinbaren Sie die bestmögliche Finanzierungslösung.

  2. Kaufvertrag unterschreiben

    Beim Notar wird dann der Kaufvertrag unterschrieben. Nach der Unterzeichnung ist der Verkäufer noch immer der Eigentümer der Immobilie. Auch nachdem Sie dem Verkäufer das Geld überwiesen haben, bleibt er Eigentümer.

  3. Umschreibung im Grundbuch

    Erst mit der Eintragung  in das Grundbuch werden Sie rechtlicher Eigentümer der Immobilie. Mit dem Grundbucheintrag gehen alle Rechte und Pflichten des bisherigen Immobilieneigentümers auf Sie über.

Ist die Bank, weil sie im Grundbuch steht, auch Eigentümer?

Wenn Sie den Immobilienkauf mittels einer Baufinanzierung abgeschlossen haben, wird diese Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Die Bank hat dadurch die Sicherheit, dass Sie bei Zahlungsausfall die Immobilie zur Not zwangsversteigern lassen kann. Somit steht auch die Bank im Grundbuch.

Doch dadurch ist die Bank noch längst kein Eigentümer der Immobilie. Die Eigentumsverhältnisse und die Grundschulden stehen im Grundbuch in unterschiedlichen Abteilungen. Der Eigentümer steht in Abteilung I (Eigentümer), die Bank steht mit der Grundschuld in Abteilung III (Grundschulden und Hypotheken). Die Eigentumsverhältnisse werden dadurch nicht beeinträchtigt. Im Falle eines Kreditausfalls hat die Bank dadurch zwar das Recht, die Immobilie verwerten zu lassen, Eigentümer wird sie aber nie.

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