Unter einer Grundschuldabtretung versteht man die Übertragung einer Grundschuld von einer Bank zu einer anderen. Dies ist üblicherweise bei einer Anschlussfinanzierung der Fall. Die Grundschuldabtretung erfolgt in der Regel durch einen Abtretungsvertrag und muss zur Rechtswirksamkeit im Grundbuch eingetragen werden. Hierfür fallen Kosten an. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeber Grundschuldabtretung.