Grundbucheinsicht bezeichnet den Vorgang, bei dem man Einsicht in das Grundbuch nehmen kann, um Informationen über ein bestimmtes Grundstück zu erhalten. Jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, darf in das jeweilige Grundbuch Einsicht nehmen. Das Grundbuch darf beispielsweise jeder Käufer eines Grundstücks einsehen und eine Abschrift aus ihm fordern.