KfW-Förderung für Erneuerbare Energien (KfW-Programm 270)
Erneuerbare Energien fürs Eigenheim nutzen? Gut und schön, aber die Anschaffung entsprechender Anlagen wie beispielsweise für Photovoltaik ist teuer. Der Kredit KfW 270 erleichtert die Finanzierung.
Was ist KfW 270?
Bei KfW 270 handelt es sich um einen Förderkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Er wird sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen gewährt, die ihre Immobilien mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausstatten möchten. Pro Vorhaben können auf diesem Weg Kreditsummen von bis zu 150 Millionen € gefördert werden. Mit dem Kredit KfW 270 sind beispielsweise finanzierbar: Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- oder Windkraft, Photovoltaik, Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung oder Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage.
Dieses KfW-Programm ist nur in einigen Regionen bei Dr. Klein erhältlich!
Das KfW-Programm "KfW 270 - Erneuerbare Energien" können wir Ihnen bei Dr. Klein nur in ausgewählten Regionen vermitteln. Erkundigen Sie sich daher bitte bei Ihrem Berater vor Ort, ob sie das Pgrogramm in Ihrer Region über uns erhalten oder es sogar andere Finanzierungsmöglichkeiten gibt.
KfW 270 auf einen Blick
Art der Förderung | Kredit |
---|---|
Zweck | Finanzierung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (bspw. Photovoltaik) |
Voraussetzungen | Anlage muss auf erneuerbaren Energien basieren (keine fossilen Brennstoffe), Anlage muss den Anforderungen des Gebäudeenergieesetzes (GEG) genügen und darf nicht länger als 12 Monate in Betrieb sein |
Zinsen | Ab 4,53 % eff. Jahreszins |
Darlehensart | Annuitätendarlehen |
Mögliche Summen | Bis 150 Mio € pro Vorhaben, Anschaffungskosten können vollständig durch den Kredit gedeckt werden |
Zinsbindungen | 5, 10, 15 oder 20 Jahre (abhängig von Laufzeit) |
Laufzeiten | 5 bis 30 Jahre |
Tilgungsfreie Anlaufjahre | 1 bis 5 Jahre (abhängig von Laufzeit) |
Sondertilgungen | Teilweise Tilgung oder Komplett-Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich |
Tilgungszuschuss | Keiner |
Direktzuschuss | 50 % der Kosten eines Sachverständigen, bis max. 4.000 € pro Wohneinheit (abhängig vom KfW-Effizienzhaus-Standard) |
Vorfälligkeitsentschädigung | ganz oder teilweise mit Vorfälligkeitsentschädigung möglich |
Absicherung | Art und Höhe der Absicherung werden mit der durchleitenden Bank vereinbart |
Antragsweg | Wird über eine durchleitende Bank (z.B. Hausbank) beantragt |
Vor- und Nachteile von KfW 270
- Bis zu 100 % der Kosten sind über KfW 270 finanzierbar
- Oftmals bessere Zinsen als bei normalen Ratenkrediten
- Sehr hohe Kreditsummen möglich
- Tilgungsfreie Anlaufjahre inklusive (bei normalen Ratenkrediten i.d.R. nicht üblich)
- Vier verschiedene Zinsbindungen wählbar
- Keine kostenlosen Sondertilgungen möglich
- nach 6 Monaten und 2 Bankarbeitstagen nach der Zusage fällt Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf noch nicht abgerufenen Kreditbetrag an
- Muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden
Förderfähige Maßnahmen bei KfW 270
Das KfW-Programm 270 fördert die Investition in den Kauf von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) erfüllen. Zusätzlich wird auch die Modernisierung oder der Aufbau von älteren Anlagen zur Leistungssteigerung gefördert. Ausgeschlossen von der Förderung sind Anlagen, die bereits länger als 12 Monate in Gebrauch sind und keine Leistungssteigerung erbringen, sowie bereits geförderte Anlagen.
Was gefördert wird
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, inklusive Kosten für Planung, Projektierung und Installation für folgende Anlagen:
- Photovoltaik-Anlagen
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
- Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen)
- Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
- Batteriespeicher
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren (z.B. Stromspeicheranlagen)
- Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Was nicht gefördert wird
- Gebrauchte Anlagen, außer:
- Anlagen, die nicht länger als 12 Monate am Netz sind
- Anlagen wenn eine Leistungssteigerung durch Modernisierung geplant und die Anlage nicht bereits von der KfW gefördert worden ist
- Anlagen, die auf fossilen Brennstoffen basieren
- Treuhandkonstruktionen
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte (z.B. der Erwerb eigener Unternehmensanteile)
Mögliche Kreditarten bei KfW 270
Das KfW-Programm 270 besteht aus einem Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit zwischen 5 und 30 Jahren. Der Zinssatz kann, abhängig von der gewählten Laufzeit, ebenfalls mit einer Sollzinsbindung von bis zu 20 Jahren festgeschrieben werden. Ist die Zinsbindung kürzer als die gewählte Laufzeit (Beispiel: 10 Jahre Zinsbindung bei 20 Jahren Kreditlaufzeit), dann unterbreitet die KfW Ihnen kurz vor Ablauf der Zinsbindung ein Angebot zur Anschlussfinanzierung. Zudem ist bei KfW 270 eine tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahren vorgesehen. In dieser Zeit zahlt der Kreditnehmer nur die monatlichen Zinsen, eine Tilgung erfolgt während dieser Phase nicht. In der Anfangszeit ist deshalb die Monatsrate geringer, und sie steigt um den Tilgungsanteil an, sobald die tilgungsfreie Anlaufzeit vorüber ist.
Gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann der Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig getilgt werden. Die Rückzahlung erfolgt dabei über die Hausbank. Durch den Kredit aus KfW 270 können insgesamt bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten abgedeckt werden. Dabei beträgt die maximale Kreditsumme bis zu 150 Millionen Euro je Vorhaben. Sie können selbst entscheiden, ob Sie den Kredit vollständig in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufen möchten. In jedem Fall müssen Sie den Kredit innerhalb von 12 Monaten nach der Kreditzusage komplett abgerufen haben.
Kombinationsmöglichkeiten bei KfW 270
Der Kredit aus KfW 270 lässt sich mit nahezu allen anderen KfW-Förderungen kombinieren. Einzige Voraussetzung: Das andere, genutzte KfW-Programm darf Ihnen keine Beihilfen zur Verfügung stellen. Was genau ist mit Beihilfen gemeint? Beihilfen sind innerhalb der EU ein unionsrechtlicher Begriff. Sie beschreiben staatliche Mittel, die Unternehmen begünstigen. Diese Beihilfen können beispielsweise aus Zuschüssen, Beteiligungen oder zinsverbilligten Krediten an Unternehmen bestehen. In bestimmten KfW-Programmen werden solche Beihilfen an Unternehmen gewährt. KfW 270 ist also mit anderen KfW-Förderungen kombinierbar, solange innerhalb dieser Förderungen keine Beihilfen genutzt werden. Denkbar sind zum Beispiel Kombinationen mit folgenden Programmen:
- KfW-Programm 124 – Wohneigentumsprogramm (Förderung der Anschaffung von Wohnraum)
- KfW-Programm 261 – Wohngebäude-Kredit (Kredit für weitere, energetische Sanierungen)
- KfW-Programm 159 – Altersgerecht umbauen (Kredit für den altersgerechten Umbau der Immobilie)
Besonderheiten von Photovoltaik-Anlagen
Die sogenannten Photovoltaik-Anlagen erfreuten sich in den vergangenen Jahren großer Beliebtheit, die entsprechenden Solarpanele zieren immer mehr Hausdächer hierzulande. Kein Wunder, denn mit ihrer Hilfe lässt sich aus kostenloser Sonnenenergie elektrische Energie für den Heimgebrauch machen. Und noch besser: Wer seine Anlage bei der Bundesnetzagentur anmeldet, kann überschüssigen Strom ins öffentliche Stromnetz einspeisen und daran sogar noch verdienen.
Photovoltaikanlage anmelden
Anmeldungen für entsprechende Anlagen sollten spätestens mit der Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur eingehen. Die Anmeldung kann über ein Online-Portal erfolgen und beinhaltet Daten zum Standort, zum Tag der Inbetriebnahme und zur Leistung der Photovoltaik-Anlage. Sobald die Daten der Agentur vorliegen, erhalten Sie per Post eine schriftliche Registrierungsbestätigung sowie eine Registrierungsnummer. Zudem wird ein Vertrag mit dem öffentlichen Netzbetreiber geschlossen, der die Leitungen zur Verfügung stellt. In diesem Vertrag wird bestimmt, wie häufig die Einspeisung vergütet wird, etwa monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Die Höhe der Vergütung wird durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geregelt. Sie liegt je nach Anlagentyp und Leistung zwischen 8 und 12 Cent pro Kilowattstunde.
Installation einer Photovoltaik-Anlage
Die Montage und Installation einer Photovoltaik-Anlage sollten dringend von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Denn nur ausgewiesene Elektriker können gewährleisten, dass die Anlage bei Inbetriebnahme auch einwandfrei funktioniert. Nach der physischen Montage der Module auf den gegebenen Dachvoraussetzungen müssen diese elektrisch miteinander verbunden werden. Hinzu kommt die Installation der Elektronik im Haus. Auch bei der Installation des Netzanschlusses ist es ratsam, einen Elektriker zu beauftragen, damit der Einspeisezähler korrekt angebracht werden kann. Anschließend werden in einem Inbetriebnahmeprotokoll die technischen Eigenschaften der Solaranlage festgehalten. Ergänzend gibt es die Möglichkeit, einen Batteriespeicher zu installieren, mit dem der erzeugte Strom konserviert werden kann. Hierzu stellt das KfW-Programm 275 zusätzliche Fördermittel zur Verfügung.
Anschaffungskosten einer Photovoltaik-Anlage
Die Kosten einer Photovoltaik-Anlage variieren von Anbieter zu Anbieter und werden nach Kilowatt-Leistung berechnet.
Für ein Einfamilienhaus, das ungefähr 4.000 Kilowattstunden Strom im Jahr benötigt, liegen die Gesamtkosten einer kompletten Dachanlage bis zehn Kilowatt Peak durchschnittlich bei 8.500 Euro.
Auf eine Kilowattstunde heruntergerechnet sind dies knapp 1.700 Euro je Kilowatt Leistung. Dabei gilt: Die Preise für Photovoltaik-Anlagen werden günstiger, je größer die auszustattende Fläche ist.
Benötigte Größe der Photovoltaikanlage für Privathaushalte
Eine Photovoltaik-Anlage sollte nicht nur nach dem eigentlichen Strombedarf geplant werden. Mehrere Faktoren sind für die Wahl der Größe entscheidend, so zum Beispiel der Strombedarf des Haushaltes und die Beschaffenheit des Daches. Das Dach ist hierbei ein maßgeblicher Indikator für die zu erwartenden Ertragswerte der Photovoltaik-Anlage. Für die Nennleistung von 1 Kilowatt, was einem Kilowatt Peak entspricht, beträgt die Fläche der Photovoltaik-Module zwischen acht und zehn Quadratmeter. Für ein Einfamilienhaus mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden und einer Anlage mit einer Leistung von vier Kilowatt Peak entspräche die bedeckte Fläche ungefähr 35 Quadratmetern.
So beantragen Sie das Programm „Erneuerbare Energien“
Wie bei KfW-Krediten üblich, können Sie auch KfW 270 nicht direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen. Das übernimmt eine sogenannte „durchleitende Bank“ für Sie. Darunter versteht man alle Geschäftsbanken in Deutschland, die mit der KfW kooperieren und die Kredite der KfW anbieten. Die meisten, namhaften Banken verfügen über eine solche Kooperation und können auch zu den entsprechenden KfW-Förderungen eine Beratung anbieten. Auch bei Dr. Klein erhalten Sie hierzu koordinative Hilfe. Wir können in Sachen KfW 270 allerdings nur dann für Sie aktiv werden, wenn Sie das vom Umbau betroffene Gebäude gleichzeitig erwerben und über uns finanzieren. Die folgende Übersicht zeigt, wie die Beantragung abläuft.
-
Durchleitende Bank finden
Wenden Sie sich an Ihre Hausbank, dabei können Sie nicht viel falsch machen. Denn die Konditionen, welche die KfW bietet, sind bei jeder durchleitenden Bank dieselben. Fragen Sie hier gezielt nach den verschiedenen Fördermöglichkeiten und hinterfragen Sie vor allem, ob KfW 270 für Ihre Pläne am besten geeignet ist. Der Berater hilft Ihnen dabei, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und übernimmt die Beantragung für Sie.
-
Kreditzusage abwarten
Wenn Sie die Anlage erst noch einbauen möchten, dann warten Sie unbedingt die Kreditzusage ab, bevor Sie loslegen. Nur so können Sie sicher gehen, dass die geplanten Maßnahmen auch durch die KfW finanziert werden und bleiben am Ende nicht auf den vollen Kosten sitzen. Bei einer bereits vorhandenen Anlage erübrigt sich dieser Schritt natürlich.
-
Kredit abrufen & abzahlen
Nach erfolgter Kreditzusage kommt der Kreditvertrag zustande, und Sie können die beantragte Summe nun abrufen. Bei der Neuinstallation einer Anlage haben Sie nun die finanziellen Mittel zur Verfügung, um Gewerke zu beauftragen und Rechnungen zu begleichen. In dieser Phase beginnt nun auch die Rückzahlung von KfW 270 in Form der zuvor vereinbarten Monatsraten.
Neue Immobilie, erneuerbare Energien
Eine gute Kombination: Wer eine neue Immobilie erwirbt, möchte heutzutage nicht auf neueste Versorgungsstandards verzichten. Erneuerbare Energien spielen dabei eine immer wichtigere Rolle: Ob in Form einer Photovoltaikanlage auf dem Dach, zur Stromerzeugung aus Windkraft oder zur Wärmeerzeugung – es ist einfach ein gutes Gefühl, schonend mit den Ressourcen dieser Erde umzugehen. Setzen Sie hierbei auch auf eine nachhaltige Finanzierung.