Ihr KfW-Darlehen können Sie nach dem Ende der im Vertrag festgelegten Zinsbindungsfrist ablösen. Je nach KfW-Programm beträgt diese zwischen 5 und 10 Jahren. Während der Zinsbindung ist eine vorzeitige Tilgung des Darlehens in den meisten Fällen nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erlaubt. Wie hoch diese wahrscheinlich ausfällt, können Sie mit unserem Vorfälligkeitsrechner herausfinden.
In der Regel bietet Ihnen die KfW die Möglichkeit, zwischen einem endfälligen Darlehen und einem Annuitätendarlehen zu wählen. Bei einem endfälligen Darlehen fallen während der Laufzeit nur die Zinsen an, die Darlehenssumme zahlen Sie dann am Ende der gewählten Laufzeit in einem Betrag zurück. Entscheiden Sie sich für das Annuitätendarlehen, zahlen Sie während der Laufzeit regelmäßige und gleichbleibende Raten.
Ist das Darlehen am Ende der ersten Zinsbindungsfrist noch nicht getilgt, steht eine Anschlussfinanzierung für Ihr KfW-Darlehen an. Kurz vor dem Auslaufen der Zinsbindung erhalten Sie dazu ein Angebot der KfW-Bank. Sie haben nun 3 Möglichkeiten.
Beträgt Ihre Restschuld unter 50.000 €, lehnen Banken ein neues Baudarlehen in der Regel ab. Sie können dann auf unterschiedlichen Wegen weiterfinanzieren:
Unsere Spezialisten für Baufinanzierung beraten Sie gern zu den verschiedenen KfW-Förderungen und unterstützen Sie bei der Wahl des passenden Darlehens. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu einem unserer Berater vor Ort auf oder fordern Sie einen Finanzierungsvorschlag an. In einem persönlichen Beratungsgespräch beantworten wir Ihre Fragen und finden das geeignete KfW-Darlehen für Sie.
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Baufinanzierung