Baufinanzierung mit dem Wohneigentumsprogramm (KfW-Programm 124)
- Förderung für den Bau oder Kauf einer Immobilie
- Bis zu 100.000 € als Kreditförderung erhalten
- Laufzeiten bis zu 35 Jahre auswählen
- Bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre nutzen
- Grundbucheintrag erforderlich
Was ist KfW 124 (Wohneigentumsprogramm) ?
Bei KfW 124 handelt es sich um das sogenannte Wohneigentumsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit dem Wohneigentumsprogramm unterstützt die KfW den Erwerb oder Bau von selbst genutzten Immobilien, indem sie Darlehen zu sehr günstigen Zinsen vergibt. Mit KfW 124 können bis zu 100.000 € finanziert werden. Somit ist mit der KfW in der Regel nicht die gesamte Immobilie finanzierbar, aber ein Teil davon. Das KfW-Darlehen stellt also eine Ergänzung zu Ihrem Hauptdarlehen dar, das Sie bei einer anderen Bank abschließen. Es ist sinnvoll, ein KfW-Darlehen hinzuzunehmen, weil hier die Zinsen meist günstiger sind als bei der normalen Baufinanzierung.
KfW-Programm 124 auf einen Blick
Art der Förderung | Kredit |
---|---|
Zweck | Kauf oder Bau von Wohneigentum |
Voraussetzungen | Immobilie muss selbst genutzt werden, kein KfW-Effizienzhaus-Standard notwendig |
Zinsen | Ab 3,29 % eff. Jahreszins |
Darlehensart | Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen |
Mögliche Summen | Bis 100.000 € pro Vorhaben |
Zinsbindungen | 5 oder 10 Jahre |
Laufzeiten | 4 bis 35 Jahre |
Tilgungsfreie Anlaufjahre | 1 bis 5 Jahre |
Sondertilgungen | Nur gesamte Restschuld gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich |
Tilgungszuschuss | Nein |
Absicherung | Grundbucheintrag erforderlich |
Antragsweg | Wird über eine durchleitende Bank (z.B. Hausbank) beantragt |
Vor- und Nachteile des Wohneigentumsprogramms
- Konstante Monatsraten bei fester Zinsbindung
- Tilgungsfreie Anlaufjahre (finanzielle Entlastung in der Anfangszeit)
- Auch als endfälliges Darlehen möglich (wird erst am Ende der Laufzeit getilgt)
- Kombinierbar mit anderen KfW-Programmen (höhere Finanzierungssummen somit möglich)
- Keine Sondertilgungen möglich während Laufzeit (nur Restschuld komplett tilgbar gegen Vorfälligkeitsentschädigung)
- Nur zwei Zinsbindungen wählbar: 5 oder 10 Jahre
- Bereitstellungszinsfreie Zeit nur 12 Monate, danach Bereitstellungszinsen von 0,15 % der Restschuld pro Monat
Förderfähige Maßnahmen bei KfW 124
Mit der Darlehenssumme aus KfW 124 sind bestimmte Kosten rund um den Erwerb einer Bestandsimmobilie oder eines Neubaus finanzierbar, andere wiederum ausgeschlossen. Wir geben Ihnen hier einen Überblick darüber:
Was gefördert wird
- Kosten für das Grundstück beim Neubau
- Herstellungskosten beim Neubau
- Kosten für Material und Arbeitsstunden beim Neubau
- Kosten für Außenanlagen beim Neubau
- Der Kaufpreis einer bestehenden Immobilie
- Kosten für Sanierungsmaßnahmen einer bestehenden Immobilie
Was nicht gefördert wird
- Bau / Kauf von Ferienwohnungen
- Kauf von Gewerbeflächen
- Umschuldung bestehender Kredite
- Nach- oder Anschlussfinanzierung für begonnene oder abgeschlossene Projekte
- Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, z.B. Wohnraumerweiterungen
Mögliche Kreditarten beim Wohneigentumsprogramm
Beim KfW-Programm 124 können Sie zwischen zwei verschiedenen Kreditarten wählen:
- einem Annuitätendarlehen und
- einem endfälligen Darlehen
Dabei ist das Annuitätendarlehen die häufiger gewählte, gängigere Variante. Welche Art für Sie infrage kommt, hängt von Ihren individuellen Finanzierungsvoraussetzungen ab.
KfW 124 als Annuitätendarlehen
Sie können KfW 124 als Annuitätendarlehen auswählen. Ein Annuitätendarlehen zeichnet sich durch immer gleich hohe Monatsraten aus, die sich während der gesamten Sollzinsbindung nicht verändern. Diese Zinsbindung legen Sie zu Beginn selbst fest, bei KfW 124 stehen Ihnen 5 oder 10 Jahre zur Verfügung. In dieser Zeit haben Sie einen immer gleich hohen Sollzins garantiert. Das Besondere am Annuitätendarlehen bei KfW 124: Sie starten mit ein bis drei tilgungsfreien Anlaufjahren, und Sie definieren von Beginn an nicht nur eine Zinsbindung, sondern auch die Laufzeit des Kreditvertrags.
Was sind „tilgungsfreie Anlaufjahre“?
Das Wohneigentumsprogramm bietet sogenannte tilgungsfreie Anlaufjahre von 1 bis 5 Jahren an. In dieser Zeit ist Ihre Monatsrate niedriger, weil Sie damit nur die verlangten Zinsen begleichen, aber die Restschuld nicht tilgen. Sinn und Zweck: Die KfW-Förderung möchte Sie damit in der Anfangszeit finanziell entlasten. Die geringere Monatsrate kann zu Beginn sehr hilfreich sein. Dennoch sollten Immobilienkäufer nicht aus den Augen verlieren, dass die Rate dann nach 1 bis 5 Jahren plötzlich steigt, und zwar um den Tilgungsanteil, der dann hinzu kommt. Dies muss von Beginn an mit eingeplant werden, damit der Anstieg nicht überraschend kommt. Bis zum Ende der gewählten Zinsbindung bleibt die Monatsrate nach dem Anstieg immer gleich hoch.
Wie unterscheiden sich Zinsbindung und Laufzeit bei KfW 124?
Die Zinsbindung bestimmt, wie lange der von der KfW angebotene Sollzins für Sie gesichert wird. Anhand der Laufzeit wird die Höhe Ihrer monatlichen Rate bestimmt. Wählen Sie beispielsweise eine Laufzeit von 35 Jahren werden die Raten so errechnet, dass Sie das KfW-Darlehen nach 35 Jahren abgezahlt haben. Dennoch können Sie nach Ende der Zinsbindung Ihr Darlehen bei der KfW zu neuen Konditionen weiterführen oder über eine Umschuldung zu einer anderen Bank wechseln.
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KfW 124 als endfälliges Darlehen
Fällt Ihre Wahl bei KfW 124 auf ein endfälliges Darlehen, dann tilgen Sie während der gesamten Kreditlaufzeit mit der Monatsrate nicht einen einzigen Cent. Die Tilgung leisten Sie zum Schluss und zahlen das gesamte Darlehen in einem Rutsch ab. Sinn und Zweck des Ganzen ist es, den nicht gezahlten Tilgungsanteil in rentable Geldanlagen zu investieren und beispielsweise zwischendurch von den ausgeschütteten Zinserträgen zu profitieren. Klarer Nachteil: am Ende der Laufzeit müssen Sie die Restschuld in Gänze parat haben, um sie tilgen zu können. Dieses Kapital könnten Sie beispielsweise durch einen parallel laufenden Bausparvertrag aufbauen. Das endfällige Darlehen hat somit mehrere Nachteile:
- Sie müssen eine gut verzinste Anlage für das Tilgungskapital finden, was heutzutage gar nicht so einfach ist.
- Es ist schwierig, den Tilgungstermin und das Fälligwerden der Geldanlage auf dasselbe Datum abzustimmen, meist wird dann eine Zwischenfinanzierung zur Überbrückung benötigt.
- Die Zinsen sind insgesamt höher als beim Annuitätendarlehen.
Letztlich bietet sich ein endfälliges Darlehen nur dann an, wenn Sie bereits Jahre zuvor in eine Geldanlage wie beispielsweise einen Bausparvertrag eingezahlt haben, genau wissen, wann dieser fällig wird und das endfällige Darlehen dann genau auf diesen Zeitpunkt abstimmen können.
KfW 124 mit anderen Programmen kombinieren
Das Darlehen aus dem Programm KfW 124 dient in der Regel als Ergänzung für Ihre Hauptfinanzierung. Hierbei gibt es aber kein bestimmtes Limit, Sie können auch mehrere KfW-Förderungen mit Ihrem Hauptdarlehen kombinieren. Auf diese Weise können Sie einen größeren Teil der insgesamt benötigten Summe über die zinsgünstigen KfW-Kredite abdecken. Zwar sind nicht alle Programme frei miteinander kombinierbar, aber gerade beim Wohneigentumsprogramm stehen Ihnen mehrere, weitere Förderungen zur Wahl:
- KfW-Programm 159: Altersgerecht umbauen (kombinierbar bei Kauf einer Bestandsimmobilie)
- KfW-Programm 261: Wohngebäude Kredit
So beantragen Sie das KfW-Wohneigentumsprogramm
KfW-Darlehen können nicht direkt bei der KfW beantragt werden. Hierzu benötigen Sie immer eine sogenannte „durchleitende Bank“. Das kann beispielsweise die Bank sein, bei der Sie Ihre Hauptfinanzierung abgeschlossen haben, denn die KfW kooperiert mit den meisten, namhaften Banken in Deutschland. Diese wickelt dann den Antragsprozess für Ihr KfW-Darlehen ab. Auch über Dr. Klein können Sie ein KfW-Darlehen abschließen, allerdings immer nur im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung für Ihren Immobilienkauf. Wie der Antragsprozess abläuft, zeigen wir Ihnen im Folgenden.
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Förderungen kennenlernen
Sprechen Sie mit Ihrer Bank über die Hauptfinanzierung Ihrer Immobilie. Fragen Sie dabei nach den Fördermöglichkeiten der KfW. Wichtig hierbei: Alle infrage kommenden Kombinationen kennenzulernen, um die maximale Förderung zu erhalten.
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Antrag über Hausbank bei KfW stellen
Stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Berater den Antrag bei der KfW. Lassen Sie sich vor allem dabei helfen, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.
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Förderzusage der KfW abwarten
Bevor Sie den Kaufvertrag für die Immobilie abschließen können, benötigen Sie sowohl die Finanzierungszusage Ihrer Hauptfinanzierung als auch die Zusagen der KfW für die einzelnen Programme, die Sie kombinieren wollen. Erst im Anschluss daran können Sie beim Notar einen Beurkundungstermin für den Kaufvertrag verabreden.
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Summe abrufen
Ist die Förderzusage da, können Sie den Kaufvertrag abschließen und anschließend die vereinbarte Summe daraus abrufen. Bei Neubauten ist es möglich, in Teilbeträgen abzurufen. Bei Bestandsimmobilien wird die Darlehenssumme zur Begleichung des Kaufpreises in einem Rutsch ausbezahlt.