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Wohnungsbauförderung 2025: Die Programme der Bundesländer

Wie kann ich eine Wohnungsbauförderung bekommen
bettina-martins-bruenslow
Bettina Martins-Brünslow
2 Min.
30.01.2025
Das Wichtigste in Kürze
  • Wohnungsbauförderungen sind vom Staat finanzierte, finanzielle Unterstützungen.
  • Sie können für den Erwerb, den Neubau oder eine Modernisierung eingesetzt werden.
  • Wohnungsbauförderungen werden entweder durch einzelne Bundsländer oder deutschlandweit ausgeschüttet.

Was ist eine Wohnungsbauförderung?

Wohnungsbauförderungen, oder auch Wohnbauförderungen, sind aus Steuermitteln finanzierte Geldbeträge, die Hausbesitzer oder die, die es werden wollen, bei ihrem Vorhaben unterstützen. Bei den Vorhaben kann es sich unter anderem um den Erwerb, Neubau oder die Modernisierung von Immobilien handeln. Die Wohnungsbauförderungen werden häufig als zinsgünstige Darlehen oder einmalige Zuschüsse vergeben, nachdem die Bauherren die Förderung beantragt haben. Es gibt Wohnungsbauförderungen für Kommunen oder Bauunternehmen, aber auch für private Bauherren.

Es gibt sowohl regionale Wohnungsbauförderungen, die von den einzelnen Bundesländern ausgeschüttet werden, als auch deutschlandweite Förderungen. Die wohl bekannteste Institution für Wohnungsbauförderungen ist die deutschlandweit agierende KfW. Die KfW-Förderung unterstützt Eigenheimbesitzer und Bauherren mit zahlreichen Programmen und Zuschüssen.

KfW-Förderung: So wird dein Hauskauf noch günstiger

Mit Förderungen kannst du bei deiner Finanzierung noch mal ordentlich sparen. Doch wo anfangen und was gibt es für Möglichkeiten? Bettina Martins-Brünslow, Online-Redakteurin bei Dr. Klein, fasst in diesem Video alle Fördermöglichkeiten für dich zusammen.

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© Dr. Klein Privatkunden AG

Welche Voraussetzungen gibt es für die Wohnungsbauförderung?

Je nachdem, welche Wohnungsbauförderung Sie beantragen wollen, müssen Sie bestimmte und ganz unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. So erhalten Sie Familienförderungen beispielsweise nur, wenn auch kindergeldberechtigte Kinder in Ihrem Haushalt leben. Sehr häufig sind die Förderungen auch an eine bestimmte Einkommensgrenze gekoppelt. Auch eine bestimmte Höhe an Eigenkapital oder der Bezug eines anderen Darlehens können Voraussetzung für eine regionale Förderung sein. So gibt es in einigen Bundesländern Wohnungsbauförderungen, die Sie nur erhalten, wenn Sie parallel ein bestimmtes KfW-Darlehen beziehen.

Regionale Förderungen können, wie der Name vermuten lässt, zudem nur innerhalb einer bestimmten Region oder eines Bundeslandes vergeben und beantragt werden. Das hat den Grund, dass die Fördermittel aus regionalen Steuern stammen und dem Bundesland wieder zugutekommen sollen. Beantragen Sie eine Wohnungsbauförderung beispielsweise im Bundesland Hessen, so erhalten Sie diese nur, wenn die Mittel auch in Hessen investiert werden. Sie können also mit hessischen Fördermitteln kein Haus an der Nordseeküste bauen.

Regionale Wohnungsbauförderung in den Bundesländern 2025

Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick über die Wohnungsbauförderungen der einzelnen Bundesländer geben. Hierzu haben wir eine Auswahl an Förderprogrammen zusammengetragen, die für private Bauherren bestimmt sind. Einen Überblick über alle überregionale Förderungsmöglichkeiten finden Sie in unserem Ratgeber Förderungen für Hausbau und Wohnungskauf.

In diese Ratgeber sind die einzelnen regionalen Förderprogramme kompakt umrissen und verdeutlichen, was und wer gefördert wird und welche Konditionen für das Förderprogramm gelten. Die Informationen sind ein Überblick und keine vollständige Förderungsbeschreibung. Die vollständigen Informationen haben wir in den jeweiligen Förderungsübersichten für Sie verlinkt. Trotz unserer hohen Sorgfaltsstandards gelten immer die Angaben und Konditionen der verlinkten Landesbanken und Förderer.

  • Baden-Württemberg

    1. Programm „Bauen und Kaufen mit Familienzuwachs"

    In Baden-Württemberg ist die staatliche L-Bank Anlaufstelle in Sachen Wohnungsbauförderung. Sie konzentriert sich in diesem Bereich auf die Vergabe von günstigen Finanzierungen, so auch beim Förderprogramm „Bauen und Kaufen mit Familienzuwachs“.

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • Kauf oder Bau einer Immobilie zur Selbstnutzung
    • alleinstehend oder kinderloses Paar mit Kinderwunsch oder bereits Kinder in Haushalt vorhanden
    • Sie sind jünger als 45 Jahre
    • Neubau entspricht mindestens den Bedingungen des Neubaustandards Plus

    Darlehenshöhe und Zinssätze

    Die Grundbedingungen des Programms „Wohnen mit Kind“ sind nahezu identisch mit denen des KfW-Programms 124: Wohneigentumsprogramm. Das Gute daran: Die L-Bank verbilligt das KfW-Darlehen noch mal, die Zinsen sind also noch günstiger.

    • Höhe des Förderdarlehens: 231.500 bis 333.000 €
    • Sollzinsbindung: 15 Jahre
    • 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
    • Tilgungszuschuss ab 3. Kind: 6.500 € je Kind

    Weitere Informationen zur Wohnungsbauförderung „Wohnen mit Kind“ erhalten Sie hier.

    2. Programm „Eigentumsförderung Z 15-Darlehen“

    Die regionale Wohnungsbauförderung „Z 15-Darlehen“ besteht, aus einem zinsgünstigen Darlehen, das von der staatlichen L-Bank in Baden-Württemberg vergeben wird. Es richtet sich an alle Familien, die ein Eigenheim erwerben möchten. Auch hier gibt es langfristig angelegte Förderdarlehen zu günstigen Zinsen.

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • Bau und Erwerb von neuen, selbstgenutztem und bereits bestehenden Immobilien
    • mindestens ein minderjähriges, im Haushalt lebendes Kind oder erwarteter Nachwuchs, der innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung geboren wird

    Darlehenshöhe und Zinssätze

    Die Darlehenshöhe der Förderung „Z 15“ ist abhängig von der Familiengröße.

    • Förderung für eine 4-köpfige Familie: bis zu 333.000 €
    • Zinsbindung: 15 Jahre
    • Tilgungssatz: 2,25 %
    • tilgungsfreie Anlaufzeit: 2 Jahre

    Zudem gibt es eine Ergänzungsförderung pro Kind in Form eines einmaligen Zuschusses. Weitere Zuschüsse für beispielsweise ein Energiesparhaus oder den Neubaustandard Plus sind möglich. Die genauen Bedingungen für diese Ergänzungsförderung gibt es hier.

    3. Programm „Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie“

    Erhalten Sie bereits Fördergelder, installieren Sie eine Photovoltaikanlage oder wollen Sie ein altes Haus sanieren, erhalten Sie von der L-Bank ein Kombi-Darlehen.

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • Neubau eines Eigenheims
    • Kauf eines Immobilie und anschließende Sanierung
    • Finanzierung eines PV-Anlage

    Darlehenshöhe und Zinssätze

    • 5.000-200.000 € je Wohneinheit
    • Laufzeit: 10-35 Jahre
    • Sollzinsbindung: 10 Jahre

     

  • Bayern

    1. „Bayerisches Wohnungsbauprogramm“

    Der Freistaat Bayern vergibt über das bayerische Wohnungsbauprogramm zinsgünstige Darlehen an Privatpersonen. Die Wohnungsbauförderung wird über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt („BayernLabo“) abgewickelt.

    Förderfähige Maßnahmen

    Im Mittelpunkt der Förderung steht der Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum: Das bayerische Wohnungsbauprogramm fördert den Bau (Neubau sowie Gebäudeerweiterung) sowie den Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum. Das beinhaltet sowohl Einfamilienhäusern als auch Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Ebenfalls gefördert werden bauliche Maßnahmen, um Wohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anzupassen. Das bayerische Wohnungsbauprogramm beinhaltet neben einem zinsgünstigen Darlehen und für Familien mit Kindern auch einen Zuschuss.

    Darlehenshöhe und Zinssätze

    Förderfähig sind zunächst einmal bei Neubauten die Gesamtkosten des Bauvorhabens. Beim Erwerb bestehender Immobilien sind der Kaufpreis und die Erwerbsnebenkosten förderfähig. Bei einem Zweiterwerb lassen sich auch die Kosten für erforderliche Modernisierungen und Instandsetzungen durch das Programm finanzieren. Bei allen Vorhaben gelten aber gewisse Höchstgrenzen: Beim Bau und beim Ersterwerb kann die Wohnungsbauförderung maximal 30 % der förderfähigen Kosten betragen, beim Zweiterwerb maximal 40 %.

    Die Zinsbindung des Darlehens beträgt in jedem Fall zu Beginn 15 Jahre. In diesen 15 Jahren ist der Zins auf 0,5 % festglegt, anschließend wird er an den dann geltenden Marktzins angepasst, beträgt aber maximal 7 %. Die Besonderheit bei der Finanzierung: Die ersten 2 Jahre findet keine Tilgung statt. Anschließend startet die Tilgung bei 1% pro Jahr. Familien mit Kindern erhalten darüber hinaus einen einmaligen Zuschuss von 5.000 € pro Kind. Und auch für den Zweiterwerb gibt es einen Zuschuss: Er beträgt 10 % der förderfähigen Kosten und maximal 30.000 €. Nähere Informationen zum bayerischen Wohnungsbauprogramm gibt es in dieser PDF-Datei.

    2. „Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

    Das bayerische Zinsverbilligungsprogramm ist eine Förderung, die von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt („BayernLabo“) vergeben wird. Es richtet sich vor allem an Familien mit niedrigem oder durchschnittlichem Einkommen und besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen in Höhe von bis zu einem Drittel der Gesamtkosten, die für den Kauf der Immobilie anfallen.

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm unterstützt beim Erst- und Zweiterwerb von selbstgenutztem Wohnraum, sowohl von Neubauten als auch von bestehenden Immobilien. Diese Unterstützung wird in Form von günstigen Darlehen gewährt. Eine Kombination dieses Programms mit dem bayerischen Wohnungsbauprogramm ist möglich.

    Um die bayrische Wohnungsbauförderung zu erhalten, müssen Antragsteller mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten in Eigenleistung tragen, 15 Prozent hiervon in Form von Eigenkapital. Finanziell muss die Investition zudem vom Antragsteller zu stemmen sein. Nach Abzug aller Kosten müssen dem Antragsteller noch mindestens 1.000 Euro, für jede weitere Person im Haushalt 250 Euro, zum Leben bleiben.

    Darlehenshöhe und Zinssätze

    Das Darlehen ist nicht auf eine bestimmte Höhe begrenzt, sondern darf ein Drittel der Gesamtkosten, die für den Kauf des selbstgenutzten Wohnraums entstehen, nicht überschreiten. Bei der Sollzinsbindung kann zwischen 10 und 15 Jahren gewählt werden, alternativ steht auch ein Volltilgerdarlehen mit 30 Jahren Zinsbindung zur Verfügung. Die anfängliche Tilgung beträgt 2 % pro Jahr.

    Nähere Informationen zum bayerischen Wohnungsbauprogramm gibt es in dieser PDF-Datei (ab S. 8).

  • Berlin

    1. Wohnraum modernisieren"

    Die Wohnungsbauförderung „Wohnraum modernisieren“ der Investitionsbank Berlin (IBB) richtet sich sowohl an private als auch an kommunale oder unternehmerische Eigentümer, die ihre Immobilien modernisieren oder sanieren wollen. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen.

    Förderfähige Maßnahmen

    Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

    • Wärmedämmung
    • neue Fenster
    • neue Heizungstechnik
    • barrierefreie oder barrierereduzierende Umbaumaßnahmen
    • Erweiterung bestehenden Wohnraums
    • Maßnahmen für den Lärmschutz
    • Behebung von Kellerwasserschäden

    Darlehenshöhe und Konditionen

    • Darlehen mit bis zu 100.000 € pro Wohneinheit
    • Darlehenslaufzeit: variabel
    • tilgungsfreies Anlaufjahr: 1
    • Zinsbindungsfrist: variabel
    • Zinssatz: tagesaktuell

    Liegt die Darlehenshöhe unter 50.000 €, wird bei Selbstnutzung der Immobilie auf eine Eintragung der Grundschuld verzichtet. Weitere Informationen zu dieser Wohnungsbauförderung erhalten Sie unter diesem Link.

    Das Land Berlin hat noch kleinere Wohnungsbauförderungen für Privathaushalte im Portfolio, darunter auch spezifische für Genossenschaftseigentümer. Eine Übersicht über alle Förderprogramme in Berlin finden Sie unter diesem Link. Sie erhalten unter anderem Förderung für:

    • Heizungstausch und Sanierungsberatung
    • nachhaltige Dach- und Fassadenbegrünung 
    • Umfinanzierung von Baudarlehen
  • Brandenburg

    1. Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau

    Die Wohnungsbauförderung „Energieeffizienzer Wohnungsbau“ des Landes Brandenburg richtet sich an private Investoren, Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsgesellschaften. Sie dient der langfristigen Finanzierung von komplexen energieeffizienten Projekten. Die Wohnungsbauförderung ist eine Ergänzung der KfW-Förderung für Wohngebäude.

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • Neubau eines Energieeffizienzhauses
    • Umnutzung und Sanierung von Mietwohnraum zu Effizienzhausstandard

    Zuschusshöhe und Konditionen

    • Tilgungszuschuss: 5 % der von der KfW zugesagten Darlehenssumme

    Der Tilgungszuschuss wird Ihnen nach Ablauf der gewählten Zinsbindung gutgeschrieben, sodass die Restschuld reduziert wird.

    Weitere Infos zum Förderprogramm finden Sie hier!

     

  • Bremen

    1. Eigenheimzuschuss

    Die freie Stadt Bremen fördert mit dem Eigenheimzuschuss den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum durch Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind. Sie kommen ebenfalls für diese Wohnungsbauförderung infrage, wenn Sie ein Kind erwarten. Das Kind muss bei Antragstellung noch nicht geboren worden sein.

    Bedingungen

    • Sie dürfen nicht über Wohneigentum verfügen
    • Kaufpreis oder Gesamtherstellungskosten bei Neubau beträgt max. 360.000 €
    • Kaufpreis für Bestandsimmobilien: max. 260.000 €
    • Neubau: Effizienzhausstandard 55
    • Bestandsimmobilie: mindestens Energieeffizienzklasse D
    • Abschluss des Kaufvertrags nach Antragsstellung

    Zuschusshöhe

    • einmaligen Zuschuss: 15.000 €

    Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Eigenheimzuschuss der Bremer Aufbau-Bank.

    2. Modernisierungszuschuss für Wärmeschutzmaßnahmen

    Das Land Bremen bietet für Immobilienbesitzer das Förderprogramm „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ an. Gefördert werden Maßnahmen zur Gebäudedämmung wie beispielsweise die Dämmung des Dachbodens und der Kellerdecke oder der Einbau von hochwärmedämmenden Fenstern.

    Bedingungen

    • Immobilie im Land Bremen, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken genutzt wird
    • Bauantrag der Immobilie wurde vor dem 1. Januar 1995 gestellt
    • Zahl der Wohneinheiten liegt unter 12 

    Zuschusshöhe

    Die Höhe der Wohnungsbauförderung hängt von der Qualität und Dicke des verwendeten Dämmstoffes ab. Beispielsweise sind bis zu 17 €/m² für die Dämmung der Außenwand möglich. Für die Fassadendämmung erhalten Sie einen Festbetrag von bis zu 300 € plus bis zu 2 €/m² bezogen auf die Fläche. Außerdem vergibt das Land Bremen Boni für umfangreiche Dämmmaßnahmen sowie für den Zusammenschluss von Nachbarn bei der Außenwand- und Dachdämmung.

    Erfahren Sie mehr über die Maßnahme und die Förderhöhen des Programms „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“.

  • Hamburg

    1. IFB-Konstantdarlehen

    Das IFB-Konstantdarlehen der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt den Bau und Kauf von selbstgenutzten Immobilien. Die Wohnungsbauförderung umfasst beim Erwerb den Kaufpreis einschließlich der Erwerbsnebenkosten und eventuell anfallenden Modernisierungskosten bis zu 50 %.

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • Bau oder Kauf von selbstgenutzten Wohneigentum
    • Förderung von Kosten für Grundstück, Kaufpreis und Baunebenkosten, Außenanlagen, Erwerbsnebenkosten
    • Modernisierungs- und Instandhaltungskosten werden zu 50 % berücksichtigt

    Darlehenshöhe und Zinssätze

    • Darlehenshöhe: max. 100.000 €
    • Zinsbindung: 25 Jahre
    • Zinssatz: orientiert sich am Marktzins

    Hier lesen Sie mehr über das Förderprogamm der IBF Hamburg.

    2. Eigenheimdarlehen Neubau

    An alle Personen, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, richtet sich dieses Darlehen. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, die Zinsbelastung dert gesamten Finanzierung zu reduzieren.

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • Bau und Ersterwerb von selbstgenutzten Wohneigentum
    • Baunebenkosten, Kosten für Außenanlagen, Erwerbsnebenkosten
    • Einkommensgrenze: 2-Personen-Haushalt 100.000 € plus 20.000 € je Kind unter 18 Jahre
    • Antrag vor Vorhabenbeginn stellen

    Darlehenshöhe und Zinssätze

    • Darlehenssumme: max. 150.000 €
    • Zinsbindung: 15 Jahre
    • Zinssatz: 2 % 

    Hier erhalten Sie Informationen zum Eigenheimdarlehen.

    3. Zuschuss „Barrierefreier Umbau“

    Die IFB Hamburg fördert mit dem Programm „Barrierefreier Umbau“ die rollstuhl- und altersgerechte Umgestaltung und Erweiterung von selbstgenutzten Wohneigentum. Der Zuschuss kann mit anderen Förderprogrammen der IFB Hamburg und der KfW kombiniert werden.

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • Treppenlift
    • Barrierefreies Badezimmer
    • breite Türen
    • stufenfreie Zuwegung
    • Einkommensgrenze für einen 2-Personen-Haushalt: max. 36.000 €
    • Antrag vor Vorhabenbeginn stellen

    Zuschusshöhe

    • 3.000 bis 20.000 €

    Erfahren Sie mehr über das Programm „Barrierefreier Umbau“.

  • Hessen

    1. Hessen-Darlehen Neubau

    Das Land Hessen unterstützt mit dem "Hessen-Darlehen Neubau" zukünftige Bauherren, die sich eine Immobilie ohne finanzielle Hilfe nicht leisten können. Finanzielle Unterstützung gibt es für Ein- und Zweifamilienhäuser, aber auch für Eigentumswohnungen, die selbst genutzt werden. 

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • Bau und Kauf von selbstgenutzten Wohneigentum
    • 10 % der Kosten als Eigenkapital einbringen
    • Bau- oder Kaufvorhaben noch nicht vor Bewilligung beginnen (Grundstück darf schon im Besitz sein.)
    • Einkommensgrenze: 46.353 €/Jahr plus 833 €/Jahr für jedes weitere Kind

    Darlehenshöhe und Zinssätze

    • Darlehenshöhe richtet sich nach Bodenpreisen, max. 200.000 €
    • Gebäude mit Effizienzhausstandard 40 erhalten weitere 20.000 € Darlehen
    • Sollzinssatz: 0,6 %
    • Zinsbindung 20 Jahre
    • Tilgungssatz: 3 %
    • Laufzeit: etwa 32 Jahre
    • tilgungsfreie Anlaufzeit: 1 Jahr

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der WIBank.

    2. Hessen-Darlehen Bestandserwerb

    Die Förderung zum Bestandserwerb fördert den Kauf einer Bestandsimmobilie mit bis zu 2 Wohnungen inkl. Modernisierungsmaßnahmen.

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • mind. 10 % der Gesamtkosten als Eigenkapital einbringen
    • Kaufvertrag darf nicht vor der Förderzusage geschlossen sein
    • bestimmte Einkommensgrenzen
    • Kosten betragen nicht mehr als 800.000 €

    Förderbetrag

    • max. 200.000 €
    • Sollzins: 0,6 %
    • Zinsbindung: 20 Jahre
    • Tilgungssatz: 3 %
    • Tilgungsfreijahr: 1
    • Laufzeit: rund 30 Jahre
    • Bearbeitungsentgelt: einmalig 1 % der Darlehenssumme 

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der WIBank.

    3. Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutzten Wohneigentum

    Mit diesem Programm fördert das Land Hessen den Umbau von Immobilien, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen, einen eigenen Haushalt zu führen und unabhängig leben zu können. Dabei soll der Wohnraum auch barrierefrei erreichbar sein. Einen Antrag können der Eigentümer selbst oder die Angehörigen einreichen, die den Wohnraum nutzen.

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • Umbaumaßnahmen müssen den Bedürfnissen der behinderten Person entsprechen
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Bewegungsfreiheit
    • Herrichten von Sanitäranlagen
    • Errichten von Rampen
    • Gestaltung von Treppen
    • Einbau von Aufzügen

    Darlehenshöhe und Zinssätze

    • Förderungsfähig sind Kosten bis zu 30.000 €
    • Badumbau: max. 5.500 €
    • Küchenumbau: max. 6.500 €
    • Liftmaßnahmen: max. 6.500 €
    • alle anderen Maßnahmen: max. 3.000 €

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der WIBank.

  • Mecklenburg-Vorpommern

    Wohnungsbau Sozial

    Für die Schaffung von neuen Mietwohnungsraum stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Förderung zur Verfügung.

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • Bau, Um- oder Anbau von neuem Mietwohnraum
    • Wohnfläche begrenzt und abhängig von der im Haushalt lebenden Personen
    • Miete darf nach Fertigstellung max. 6,80 €/² betragen

    Darlehenshöhe & Konditionen

    • Darlehenshöhe: max. 75 % der Ausgaben, max. 2.925 €/m² Wohnfläche
    • Tilgungssatz: ab 2 %
    • Zinssatz: 0 %
    • Tilgungszuschuss: max. 35 % des Förderbetrags

    Mehr Details zu der Förderung finden Sie hier.

    Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte

    Der Schwerpunkt dieser regionalen Wohnungsbauförderung für Mecklenburg-Vorpommern liegt auf die Instandsetzung von leerstehenden Miet- und Genossenschaftswohungen. Hierfür bietet das Land Mecklenburg-Vorpommern Bauherren einen Zuschuss an.

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • bauliche Maßnahmen zur einfachen Herrichtung einer leerstehenden Wohnung
    • Instandsetzungen nach Mieterwechsel sind nicht förderfähig 

    Zuschusshöhe 

    • Zuschuss: 5.000 €/Wohneinheit
    • Bearbeitstungsentgelt: 1,5 % des Zuschussbetrages

    Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat auf der Webseite des Landesförderinstituts einen Förderfinder eingerichtet. Hier geht’s zu den Details zum genannten Förderprogramm.

  • Niedersachsen

    1. Eigentumsförderung

    Für den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer selbstgenutzten Immobilie erhalten Sie eine Wohnungsbauförderung in Form eines Darlehens.  

    förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • Kauf oder Bau von selbstgenutzten Wohneigentum
    • Modernisierungsmaßnahmen, energetisch oder altersgerecht
    • Bau oder Umbaumaßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben

    Darlehenshöhe & Konditionen

    • Darlehen von bis zu 75.000 € plus 7.500 € für jeden Menschen mit Behinderung und für jedes Kind
    • zusätzlich je 3.000 € Zuschuss für jeden Menschen mit Behinderung und für jedes Kind
    • Zinssatz: 0 % (in den ersten 15 Jahren, danach marktüblich)
    • Tilgungssatz: 2 % 

    Mehr Informationen zum Förderprogramm "Eigentumsförderung"  erhalten Sie bei der NBank des Landes Niedersachsen.

    2. Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau in Mehrfamilinhäusern

    Bei dieser Förderung erhalten Sie ein zinsloses Darlehen für den Neubau von Gebäuden zu Mietwohnungen. Voraussetzung: Das Gebäude besteht aus mindestens 3 Wohneinheiten.

    förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • Änderungen, Umbau oder Neubau von Mietwohnungen
    • Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben

    Darlehenshöhe & Konditionen

    • Zuschuss: bis zu 25  der notwendigen Kosten, max. 45.000 €/Wohneinheit
    • 5.000 € extra für jede barrierefreie Wohnung 

    Mehr Informationen zum Förderprogramm "Energetisch hochwertiger Mietwohungsneubau" erhalten Sie bei der NBank des Landes Niedersachsen.

  • Nordrhein-Westfalen

    1. Förderung von selbstgenutzten Wohnraum

    Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt den Bau oder Kauf von Wohneigentum zur Selbstnutzung. Die ISB gewährt Ihnen dafür ein zinsgünstiges Darlehen.

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • Bau oder Kauf von selbstgenutzten Wohneigentum
    • Ausbau oder Umbau von Wohneigentum
    • Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung in Wohnprojekten
    • Neubau nach Abriss

    Darlehenshöhe und Zinssätze

    • Grunddarlehen in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten + ein oder mehrere Zusatzdarlehen in Höhe von jeweils 5 %
    • Zinssatz: unter 1 % (Stand: 02/2025)
    • Tilgungssatz: 1% oder 2 %
    • Zinsbindung: 30 Jahre
    • Tilgungszuschuss: bis zu 10 % des Darlehens
    • Sondertilgung: nach 5 Jahren kostenfrei möglich

    Weitere Details und Informationen entnehmen Sie diesem Link.

    2. Eigentumsförderung - Modernisierung

    Die Förderung kann für alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden beantragt werden.

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • barrierefreies Wohnen
    • energieeffiziente Baumaßnahmen
    • Gebrauchswert der Wohnung erhöhen
    • Wohnverhältnisse verbessern
    • Einkommensgrenzen gelten
    • Instandhaltungskosten werden mitfinanziert, Modernisierungsmaßnahmen müssen jedoch überwiegen

    Darlehenshöhe und Zinssätze

    • Darlehen: bis zu 220.000 €
    • Zinsbindung: 30 Jahre
    • Zinssatz: 0 % (Stand: 2/2025)
    • Tilgungssatz: 2 %
    • Tilgungszuschuss: bis zu 25 % möglich, an Einkommensgrenzen geknüpft

    Infos dazu stellt das Land NRW auf seiner Internetseite zur Verfügung.

  • Rheinland-Pfalz

    Das Land Rheinland-Pfalz bietet eine Reihe von Landesförderungen an. Eine Übersicht finden Sie hier! Ausgewählte Programme stellen wir Ihnen nachfolgend vor.

    1. Förderung von selbstgenutzten Wohnraum

    Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt den Bau oder Kauf von Wohneigentum zur Selbstnutzung. Die ISB gewährt Ihnen dafür ein zinsgünstiges Darlehen.

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • Bau oder Kauf von selbstgenutzten Wohneigentum
    • Ausbau, Modernisierung oder Umbau von Wohneigentum
    • Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung in Wohnprojekten
    • Neubau nach Abriss

    Darlehenshöhe und Zinssätze

    • Grunddarlehen in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten + ein oder mehrere Zusatzdarlehen in Höhe von jeweils 5 %
    • Darlehenshöhe: bis zu 190.000 €
    • Zinssatz: unter 3 % (Stand: 02/2025)
    • Tilgungssatz: 1% oder 2 %
    • Zinsbindung: 30 Jahre
    • Tilgungszuschuss: bis zu 10 % des Darlehens

    Weitere Details und Informationen entnehmen Sie diesem Link.

    2. Eigentumsförderung - Modernisierung

    Die Förderung kann für alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden beantragt werden.

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • barrierefreies Wohnen
    • energieeffiziente Baumaßnahmen
    • Gebrauchswert der Wohnung erhöhen
    • Wohnverhältnisse verbessern
    • Einkommensgrenzen gelten
    • Instandhaltungskosten werden mitfinanziert, Modernisierungsmaßnahmen müssen jedoch überwiegen

    Darlehenshöhe und Zinssätze

    • Darlehen: max. 100.000 € (4 Personenhaushalt + 5.000 € für jede weitere Person)
    • Zinsbindung: über 20 Jahre
    • Zinssatz: unter 3 % (Stand: 2/2025)
    • Tilgungssatz: 2 %
    • Tilgungszuschuss: bis zu 25 % möglich, an Einkommensgrenzen geknüpft

    Infos dazu stellt das Land Rheinland-Pfalz auf seiner Internetseite zur Verfügung.

  • Saarland

    Saarländische Wohnungsbauförderung - Neubau von selbstgenutzten Wohneigentum

    Mit dieser Wohnungsbauörderung richtet sich das Saarland an Haushalte, die ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen wollen. Ihnen gewährt das Land einen zinsgünstigen Kredit. Der Wohnraum muss selbstgenutzt werden.

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    Um die Wohnungsbauförderung zu bekommen, dürfen Sie nicht mehr als 22.500 € im Jahr verdienen, wenn Sie alleinstehend sind. Führen Sie einen Zweipersonenhaushalt liegt die Einkommensgrenze bei 34.500 €. Die Eigenleistung, die Sie einbringen, muss mindestens 20 % betragen. Eigenleistung meint hier sowohl Eigenkapital als auch Helfer mit entsprechender Berufserfahrung. Die Wohnfläche bei Einfamilienhäusern darf nicht mehr als 156 m² betragen. Bei Zweifamilienhäusern liegt die Grenze bei 240 m² Wohnfläche.

    Darlehenshöhe und Zinssätze

    Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie bis zu 30 % der Gesamtkosten als Darlehen aufnehmen mit einer Zinsbindung von maximal 30 Jahren. In der ersten 10 Jahren beträgt der Zinssatz 0,7 %. Ab einer Laufzeit von 11 Jahren bekommen Sie das Darlehen zu einem Zins in Höhe von 1,7 %. Familien mit Kindern können die Förderung durch einen Tilgungszuschuss ergänzen. Dieser beträgt bei einem Kind 5 %, bei 2 Kindern 10 %, bei 3 Kindern 15 % und ab 4 Kindern 20 % des Förderdarlehens.

    Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Seite der Saarländischen Investitionsbank.

  • Sachsen

    Die Förderprogramme des Landes Sachsen sind sehr vielfältig. Wir erläutern Ihnen eine Auswahl von 2 Wohnungsbauförderungen der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Einen Überblick über alle Förderungen für Privatpersonen erhalten Sie hier.

    1. Zinsanpassungsprogramm für selbstgenutzte Immobilien

    Das Zinsanpassungsprogramm ist eine Anschlussfinanzierung, mit der Sie Ihre aktuelle Finanzierung nach Auslaufen der Zinsbindung weiterführen können. 

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • Es entstehen keine Kosten.
    • Bereits bestehende Sicherheiten werden genutzt.
    • Planungssicherheit für die nächsten Jahre

    Darlehenshöhe und Konditionen

    • Zinsbindung: bis zu 15 Jahre
    • Tilgungssatz: ab 1 %

    Weitere Informationen zum Zinsanpassungsprogramm des Landes Sachsen erhalten Sie unter diesem Link.

    2. Förderergänzungsdarlehen

    Das Förderergänzungsdarlehen des Landes Sachsen richtet sich an alle, die im Freistaat Wohneigentum bauen, kaufen oder sanieren möchten. Die Förderungsergänzung dient dazu, Finanzierungslücken zu vervollständigen und soll Privatpersonen den Traum vom Eigenheim ermöglichen.

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • Neubau, Sanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien
    • Bau, Um- und Ausbau von Wohnimmobilien
    • Eigenanteil muss eingebracht werden 

    Darlehenshöhe und Konditionen

    • Darlehenshöhe: individuell vereinbar
    • Laufzeit: 3 bis 15 Jahre
    • Tilgungssatz: mind. 2 %
    • Sollzins: ab 3,3 % (Stand: 10.02.2025)

    Weitere Informationen und Details zum Förderungsergänzungsdarlehen des Freistaates Sachsen finden Sie hier.

  • Sachsen-Anhalt

    1. Programm „IB-Förderdarlehen“

    Die Wohnungsbauförderung liegt in Sachsen-Anhalt in den Händen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Sie wendet sich mit ihren Förderprogrammen an Privatpersonen und bietet dazu verschiedene Förderwege an. Ihr Schwerpunkt liegt auf Förderdarlehen für Neubauten, bestehende Immobilien und selbstgenutztes Wohneigentum. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Haus oder eine Eigentumswohnung angeschafft werden soll. Das IB-Förderdarlehen zeichnet sich durch sehr attraktive Zinskonditionen aus und kann deshalb eine sinnvolle Ergänzung zur Baufinanzierung darstellen.

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • Bau oder Erwerb einer neuen Immobilie
    • Erwerb bestehender Immobilien zum Erstbezug
    • Erwerb bestehender Immobilien, die nach dem Kauf modernisiert werden

    Das Darlehen erhalten Sie nur, wenn Sie mindestens 10 % der Gesamtkosten aus eigenen Mitteln stemmen können. Auch nicht näher benannte Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden.

    Darlehenshöhen und Zinssätze

    • maximale Darlehenshöhe: 100.000 €
    • Zinssatz: 0,9 % oder 1,7 %
    • Zinsbindung: 10 oder 20 Jahre 

    Zusätzlich gibt es hier einen „Baby-Bonus“: Fünf Jahre lang erhalten Familien pro Kind und Jahr 800 € dazu sowie 1.600 € Zuschuss für Kinder mit Behinderung und einmalig 5.000 € für jedes weitere Kind, das im Förderzeitraum von 5 Jahren zur Welt kommt.

    Nähere Informationen zum „IB-Förderdarlehen“ für Neubauten gibt es hier und für bestehende Immobilien auf dieser Seite.

    2. Programm „IB-Wohneigentumsprogramm“

    Das „IB-Wohneigentumsprogramm“ ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt erhältlich. Es hilft Privatpersonen bei der Anschaffung selbstgenutzter Immobilien durch ein zinsgünstiges Darlehen.

    Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen

    • Bau und Erwerb von selbst genutzten Wohneigentum (Neubau und Bestand nebst Modernisierungsmaßnahmen) 

    Zum Beispiel die Kosten des Grundstücks, die Bau- und Baunebenkosten sowie Modernisierungskosten oder auch die Gestaltung der Außenanlagen.

    Um das Darlehen zu erhalten, müssen mindestens 10 % der Gesamtkosten als Eigenanteil in die Finanzierung einfließen, mindestens 5 % davon als Barmittel. 40 % der Gesamtkosten müssen zudem über Bankdarlehen finanziert werden.

    Darlehenshöhe und Zinssätze

    • Darlehenssumme: 20.000 bis 100.000 € 
    • Zinsbindung: 10 Jahre
    • Laufzeit: 30 Jahre

    Nähere Informationen zum „IB-Wohneigentumsprogramm“ der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gibt es hier.

  • Schleswig-Holstein

    1. Darlehen IB.SH Immo Eigentum

    Mit der Wohnungsbauförderung „IB.SH Immo Eigentum“ kann die eigene Baufinanzierung beim Kauf oder Bau einer Immobilie ergänzt werden. Zusätzlich ist auch die Kombination mit anderen Fördermitteln der Investitionsbank Schleswig-Holstein sowie der KfW möglich - Ausnahmen sind hier lediglich die Programme IB.SH Immo Effizienzhaus und das KfW-Wohneigentumsprogramm (124).

    Bedingungen

    • Eigenbeteiligung von 7,5 % der Gesamtkosten erforderlich, diese kann in Form von Eigenkapital oder Eigenleistungen erfolgen

    Darlehenshöhe und Zinssätze

    Die maximale Höhe dieser Bauförderung beträgt 40 % der Gesamtkosten und ist auf maximal 150.000 € bzw. 200.000 € (inkl. Aufstockungsbetrag) beschränkt. Der Tilgungssatz kann entweder auf 1 oder 2 % festgesetzt werden. Die Sollzinsbindung wird für 15 Jahre festgelegt, bei einer Tilgung von 1 % beträgt der Sollzins 4,18 % und bei einer Tilgung von 2 % beträgt der Sollzins 4,15 % (Stand 16.01.2025). Ab dem 7. Monat nach der Darlehenszusage fallen Bereitstellungszinsen an.

    Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Wohnungsbauförderung „IB.SH Immo Eigentum“. Außerdem bietet die Investitionsbank Schleswig-Holstein weitere Darlehen für den Kauf, Bau oder die Modernisierung von selbst genutzten Immobilien an.

    2. Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen

    Haushalte mit Kindern und/oder schwerbehinderten Menschen können als Wohnungsbauförderung ein Darlehen für den Bau oder Kauf von selbst genutzten Wohneigentum in Anspruch nehmen. Diese Bauförderung kann auch für den Ausbau und die Erweiterung von vorhandenem Wohneigentum genutzt werden.

    Bedingungen

    • Haushalte mit Kindern oder schwerbehinderten Menschen
    • Einkommensgrenzen zwischen 21.500 € und 35.7000 € + 7.200 € für jedes weitere Kind
    • Eigenleistung (z. B. Bausparguthaben, bezahltes Grundstück, Arbeitsleistung an der zu fördernden Immobilie)
    • gesetzliche energetische Standards für Neubau
    • Wohnflächengrenze (Haushalt mit bis zu 4 Personen): 130 m² (Neubau), 200 m² (Bestandsimmobilie)

    Darlehenshöhe und Zinsen

    • Höhe des Darlehens: 100.000 €
    • Sollzins: 0 %
    • Verwaltungsgebühr: 0,5 % jährlich
    • Sollzinsbindung: 20 Jahre

    Hier erfahren Sie mehr zum Förderprogramm Soziale Wohnungsbauförderung für Eigentumsmaßnahmen.

Was sind die Ziele der Wohnungsbauförderung?

Mit Wohnungsbauförderungen wollen der Bund und die Länder energieeffiziente Baumaßnahmen vorantreiben oder barrierefreies, altersgerechtes Wohnen fördern. Auch bestimmte Zielgruppen, wie Familien, sollen explizit mit Wohnungsbauförderungen unterstützt werden. Die fördernden Städte, Kommunen und Orte möchten dadurch ihr Stadtgebiet oder die ländliche Umgebung zu attraktiven Wohnorten machen. Fördern sie beispielsweise den Neubau, können dadurch familienfreundliche Ortsteile geschaffen werden. Das wieder kann zu einem wirtschaftlichen Aufschwung des geförderten Gebiets führen und Geschäfte oder Einrichtung in die Ortschaft ziehen.

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