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Dank Zuschuss der KfW: Ein Energieberater lohnt sich dreifach

Energieberater
jens-foelsche
Jens Fölsche
3 Min.
20.06.2023
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Energieberater weiß genau, wo Sie Energie einsparen können und berät Sie dahingehend.
  • Ein Experte für Energieffizienz ist in den meisten Fällen Pflicht, wenn Sie ein KfW-Darlehen beantragen.
  • "Energieberater" ist keine geschützte Berufsbezeichnung. 
  • Die Kosten für einen Energieberater hängen vom Umfang der Leistungen und vom Zustand der Immobilie ab.

Wann benötigt man einen KfW-Berater?

Weniger Emission, weniger Verbrauch: Wer baut, denkt meist auch an die Energieeffizienz des neuen Hauses. In Zeiten des rasch voranschreitenden Klimawandels gilt es, möglichst wenig CO2 zu produzieren, denn das schädliche Treibhausgas trägt zur Erderwärmung bei. Zudem gilt: Wer Energie spart, spart auch Geld – vor allem mit Blick auf die stetig steigenden Energiepreise. Doch auch bei Bestandsimmobilien sollten Besitzer und Kaufinteressenten über eine energetische Sanierung nachdenken. Denn das kann sich in mehrfacher Hinsicht lohnen.

Zum einen wird Energie eingespart. Zum anderen winken von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Zuschüsse für die Sanierungsmaßnahmen, aber auch für eine professionelle Energieberatung. Die bietet fast jeder Heizungsbauer an. Aber Vorsicht: Nur die Beratung durch einen zertifizierten Anbieter wird von der KfW akzeptiert! Denn eine ordnungsgemäße Planung und Überwachung ist für diese Institution eine Voraussetzung für die KfW-Förderung. Zudem gilt: Oft müssen Immobiliensanierer zunächst in Eigenleistung gehen, bevor sich eine energetische Modernisierung auch in barer Münze auszahlt. Wir erklären, worauf Sie deshalb besonders achten müssen - und wo Sie den passenden Energieberater in der Nähe finden.

Was macht ein Energieberater?

Eine professionelle Energieberatung sollte der erste Schritt auf dem Weg zu einem energieeffizienten Haus sein – und das aus mehreren Gründen. Zunächst sind die Möglichkeiten zur Ersparnis vielfältig: Außendämmung, Innendämmung oder sogar beides? Holzheizung oder Wärmepumpe? Solaranlage aufs Dach? Und welche Fenster sind wirklich dicht? Da kann ein Laie schnell den Überblick verlieren. Ein professioneller Energieberater hingegen hat den Durchblick: Welche Maßnahmen sind wirklich sinnvoll? Danach plant er die Sanierung und überwacht ihre ordnungsgemäße Ausführung.

Eine Fachkraft an ihrer Seite lässt Immobiliensanierer jedoch nicht nur ruhiger schlafen. Für alle, eine KfW-Förderung oder Förderungen anderer staatlicher Institutionen für eine energetische Modernisierung erhalten wollen, ist eine professionelle Energieberatung sogar Pflicht. Denn nur wer einen zertifizierten Berater konsultiert, erhält deren Förderung. Und auch den Zuschuss für die Energieberatung, der ebenfalls bei der KfW beantragt werden kann, wird nur für die Beratung durch einen dafür speziell ausgewiesenen Profi ausgezahlt.

Warum nicht einfach zum Heizungsbauer?

Bitte in der Nähe und am besten aus einer Hand: Idealerweise wünschen sich Immobiliensanierer, dass die Planung der kompletten Modernisierung von einem Experten überwacht wird. Denn das bedeutet im Zweifelsfall kürzere Wege und weniger Zeit, die in Beratung und konkrete Absprachen investiert werden muss. Gerade bei älteren Gebäuden wird mit Blick auf mehr Energieeffizienz beispielsweise oft als Erstes eine neue Heizungsanlage eingebaut oder das Dach gedämmt. Und natürlich sind Heizungsbauer oder Dachdecker dann die ersten Ansprechpartner, wenn es um die konkrete Umsetzung dieser energetischen Sanierungsmaßnahmen geht.

Viele Handwerker wissen natürlich aus Erfahrung, welche Standards in Sachen Energieeffizienz gelten und welche Anforderungen Förderinstitutionen wie KfW oder BAFA an die energetische Sanierung stellen. Doch nur ein sogenannter Experte für Energieeffizienz, meist Energieberater genannt, kann zu Rate gezogen werden, wenn Fördergelder des Staates abgerufen werden sollen. Diese spezielle Professionalisierung können natürlich auch Mitarbeiter eines Handwerksbetriebs erwerben. Überprüfen Sie also genau, ob bei der Energieberatung ein zertifizierter Profi am Werk ist.

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Wie und wo findet man einen seriösen Energieberater?

Der Begriff „Energieberater“ ist zunächst keine geschützte oder normierte Berufsbezeichnung, das heißt: Jeder kann diese Bezeichnung führen – und das macht die Qualitätssicherung in puncto energieeffizienter Sanierung schwierig. Zunächst ist es deshalb sinnvoll, einen von den Sanierungsmaßnahmen unabhängigen Dienstleister zu beauftragen, sprich: Die Planung und die Überwachung der Modernisierungsmaßnahmen sollten nicht von derselben Firma übernommen werden, die diese auch durchführt. So kann von Anfang an unnötigen oder überteuerten Vorhaben ein Riegel vorgeschoben werden.

KfW-taugliche Energieberater

Es ist also wichtig genau hinzuschauen, wen Sie für Ihre individuelle Energieberatung konsultieren. Denn Modernisierungsmaßnahmen, für die staatliche Fördermaßnahmen der KfW oder der BAFA abgerufen werden sollen, dürfen sogar lediglich Fachleute, die auf der sogenannten Energieeffizienz-Expertenliste aufgeführt sind, betreuen.

Auf der Website EnergieeffizienzExperten finden Sie einen dieser von KfW oder BAFA akzeptierten Energieberater in der Nähe, betreut und aktualisiert wird diese Expertenliste durch die Deutsche Energie-Agentur (Dena).

Staatliches Expertenregister zur Qualitätssicherung

Diese bundeseinheitliche Liste qualifizierter Energieberater wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Kooperation mit der KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) initiiert, um die Qualität bei Beratungen rund um energieeffizientes Bauen und Sanieren sicherzustellen. Denn Untersuchungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass sowohl bei Energieberatungen als auch bei den Leistungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren zum Teil erhebliche Qualitätsmängel auftreten, wie das BMWi auf seiner diesbezüglichen Website verlauten lässt.

Die Datenbank umfasst derzeit rund 13.000 zertifizierte Energieberater in ganz Deutschland, per Postleitzahlsuche kann ein Experte in der Nähe gesucht werden. Im Suchfeld kann ebenfalls bereits die angestrebte Leistung eingegrenzt werden. Die Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (Dena) betreut und verwaltet. Wer auf dieser Liste steht ist zertifiziert, Energieberatungen durchzuführen und energetische Bauvorhaben und Sanierungsmaßnahmen zu planen, überwachen und abzuschließen. Wer in die Liste eingetragen werden will, muss sich einer Eintragungsprüfung der Dena unterziehen, wofür eine Gebühr erhoben wird.

Welche Leistungen erbringt ein Energieberater?

Das Leistungsspektrum eines Energieberaters ist sehr breit gefächert und kann je nach Immobilie ganz individuell abgefragt werden. Zu den gängigen Leistungen gehören jedoch

  • Bestandsaufnahme des aktuellen energetischen Zustands des Gebäudes inklusive der Überprüfung der Heizungsanlage, der bereits vorhandenen Dämmung, der Fenster und des Zustandes der Bausubstanz (Alt- oder Neubau, Unterkellerung, verwandtes Baumaterial)
  • Identifizierung von Wärmebrücken und anderen energetischen Schwachstellen, beispielsweise durch eine Thermografie (bildgebendes Verfahren das zeigt, wo Energie ungehindert entweicht) oder einen Blower-Door-Test (spürt Lecks in der Außenhülle auf, über die Luft eindringt oder entweicht); aber Vorsicht: die genannten Verfahren verursachen meist Zusatzkosten zwischen 250 und 400 Euro
  • Analyse von Sanierungsvorhaben mit Blick auf deren handwerkliche Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit, sprich: Lohnen sich die Maßnahme auch in finanzieller Hinsicht?
  • Erstellung von individuellen Sanierungs- bzw. Optimierungskonzepten in punkto Energieeffizienz, auch mit Blick auf die Nutzung regenerativer Energien wie Wärmepumpen zur Nutzung thermischer Energie oder Photovoltaikanlagen
  • Begleitung und Abnahme der geplanten Modernisierungsmaßnahmen
  • Hilfestellung bei der Beantragung von staatlichen Fördergeldern
  • Beratung beim Thema energieeffizientes Bauen

Übrigens: Wer eine Immobilie wieder verkaufen oder neu vermieten will, braucht seit Mai 2014 laut der neuen Energiesparverordnung (EnEV) für das Gebäude einen sogenannten Energieausweis. Dieses Dokument liefert Informationen zur Energieeffizienz und zu den für das Gebäude anfallenden Energiekosten. Dieser kann ebenfalls von einem zertifizierten Energieberater ausgestellt werden. Dieser weiß detailliert, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie benötigt wird, wie er beantragt wird und welche Kosten dafür fällig werden.

In Kooperation mit Energieausweis48 bietet Dr. Klein Ihnen eine Möglichkeit in 48  Stunden einen Energieausweis zu bekommen. Und wenn Sie über unseren Link abschließen, erhalten Sie den Verbrauchsausweis zu einem vergünstigten Preis.

Was kostet ein Energieberater?

Wie hoch die Kosten für eine Energieberatung ausfallen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Zum einen spielt die Größe der betreffenden Immobilie eine Rolle. Hinzu kommt, wie viele Sanierungsmaßnahmen geplant sind und wie viel Zeit der Experte in seine Beratung investieren muss.

Deshalb gibt es nur Richtwerte für die Höhe der Kosten, sie können je nach Immobilie individuell völlig anders ausfallen und mit 500 bis zu mehreren tausend Euro zu Buche schlagen – insbesondere dann, wenn eine Baubegleitung erwünscht oder erforderlich ist (für den Erhalt von bestimmten KfW-Zuschüssen beispielsweise ist sie Vorschrift).

An folgenden Faustregeln kann man sich jedoch orientieren: 

  • die Basisberatung durch eine Verbraucherzentrale kostet 30 Euro, einkommensschwache Haushalte zahlen nichts
  • die ausführliche Energieberatung für ein Einfamilienhaus mit einer Größe von 150 Quadratmetern kostet rund 600 Euro
  • die Beratung für ein Mehrfamilienhaus mit mindestens drei Parteien kostet rund 700 bis 750 Euro
  • die Beratung für ein größeres Mehrfamilienhaus (gut 10 Parteien) kostet 1.400 bis 1.600 Euro
  • auf Tagesbasis sind Honorare zwischen 500 und 800 Euro üblich, beim Stundensatz 60 bis 90 Euro

Auch wenn verschiedene staatliche Institutionen eine Energieberatung sowie die Überwachung von Baumaßnahmen, die auf eine bessere energetische Effizienz abzielen, bezuschussen: Die Kosten für den Energieberater muss der Immobiliensanierer in der Regel zunächst selbst tragen und kann sie erst im Nachhinein zum Beispiel von der KfW zurück erstattet bekommen

Der Energieberater und die KfW – wie funktioniert das?

Mit ihrem Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (KfW 431)“ unterstützt die KfW bereits die Beratung und Baubegleitung energieeffizienter Maßnahmen durch einen mit einer Kostenübernahme in Höhe von 50 Prozent, aber maximal 4.000 Euro pro Vorhaben. Gleichzeitig ist ein qualifizierter Energieberater Vorschrift, wenn bei der KfW Fördergelder für die energetische Sanierung abgerufen werden sollen. Doch das lohnt sich insbesondere dann, wenn Altbestand energetisch modernisiert werden soll: Hier ist die staatliche Kreditanstalt besonders großzügig.

Bei den passenden Förderprogrammen „Energieeffizient Sanieren – Kredit (KfW 151 und 152)" sowie „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (KfW 430)", bei denen die Institution Kredite zu günstigen Konditionen an Immobiliensanierer vergibt, winkt ein Zuschuss bei der Tilgung, sofern die von der KfW festgelegten Energiestandards erreicht werden. Wird beispielsweise der derzeitige Höchststandard an Energieeinsparung erreicht, wird ein Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der Fördersumme bezahlt. Dieser Standard gilt, wenn das Haus nur 55 Prozent des Energiebedarfs eines Standard-Neubaus nach der aktuell geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) aufweist.

Doch eine energieeffiziente Sanierung kann sich auch lohnen, wenn man den Höchststandard und damit die maximale Förderung nicht erreicht. Denn je nach Maßnahme beginnt ein möglicher Tilgungszuschuss schon in Höhe von 7,5 Prozent. Um die Anforderungen an die Energiestandards der KfW zu erfüllen, muss allerdings eben unbedingt ein Experte auf diesem Gebiet hinzugezogen werden. Nur wenn er die Sanierungsmaßnahmen überwacht und nach deren Ende ihre ordnungsgemäße Durchführung bestätigt, fließen die Fördergelder – auch der Zuschuss zur Energieberatung selbst. Dafür erstellt er die Bescheinigung über den benötigten Energiestandard, die gemeinsam mit dem Formular „Bestätigung nach Durchführung“ bei der KfW eingereicht werden muss. Das Formular kann beispielsweise auf den Internetseiten der KfW heruntergeladen werden.

Der Energieberater und die BAFA – wie funktioniert das?

Doch nicht nur die KfW fördert als staatliche Institution eine energetische Beratung und Sanierungsmaßnahmen für mehr Energieeffizienz. Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt die Beratung durch einen Energieexperten finanziell. Bis zu 60 Prozent der Aufwendungen, die für seine Beratung aufgebracht werden müssen, können sich Immobilienbesitzer aus dem Förderprogramm „Energieberatung Wohngebäude“ der BAFA sichern – und das zusätzlich zur KfW-Förderung. Dabei gelten als Förderobergrenzen

  • maximal 500 Euro, wenn in einem größeren Gremium, beispielsweise einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung, zusätzliche Erläuterungen des Energieberatungsberichts vonnöten sind
  • maximal 800 Euro, wenn ein Ein- und Zweifamilienhaus energetisch saniert werden soll
  • maximal 1.100 Euro für Mehrparteienhäuser ab mindestens drei Wohneinheiten

Der Zuschuss wird an den Energieberater ausgezahlt. Dieser ist jedoch verpflichtet, diesen auf sein Beratungshonorar anzurechnen. Dabei haben Immobiliensanierer die Wahl, ob der Experte entweder die Gesamtsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus erarbeitet oder aufzeigt, wie das Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum umfassend energetisch saniert wird. Eine Vor-Ort-Begehung und Beratung ist bei der BAFA-Förderung obligatorisch.

Fördergelder von KfW und BAFA an weitere Bedingungen geknüpft

Aber auch für die BAFA-Förderungen gilt als Voraussetzung, dass der beauftragte Energieberater zertifiziert ist. Das Bundesamt führt diesbezüglich zunächst eine eigene Kartei. Wer aufgenommen werden will, muss dafür einen offiziellen Antrag stellen, die BAFA überprüft dann die nötige Qualifikation. Danach kann auch der Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste erfolgen.

  • Sowohl für die Förderung durch die KfW als auch durch die BAFA gelten jedoch folgende Voraussetzungen
  • Die Immobilie muss in Deutschland stehen
  • Sie dient überwiegend als Wohnobjekt
  • Ihr Bauantrag wurde bis zum 31. Januar 2002 gestellt
  • Der Antrag auf Förderung wurde von einem zertifizierten Energieberater gestellt, je nach Fördermaßnahme der KfW auch von diesem überwacht und bestätigt

Länder und Kommunen zahlen ebenfalls Zuschüsse zur Energiesanierung

Doch nicht nur auf Bundesebene winken Fördergelder zur Energiesanierung. Auch auf Länder- und Kommunalebene können sich energiebewusste Immobiliensanierer finanziell unter die Arme greifen lassen. So übernimmt beispielsweise die Stadt München mit ihrem neuen „Förderprogramm Energieeinsparung“ (FES) seit August 2019 80 Prozent der Kosten für eine Beratungsleistung für eine energetische Sanierung im Stadtgebiet München. Aber auch konkrete Investitionen wie der Anbringung von Dämmung, der Montage von Photovoltaikanlagen oder der Nutzung regenerativer Energien werden bezuschusst.

Insgesamt zählte das Kölner Institut für Wirtschaft (IW Köln) in einem Gutachten bereits 2017 auf Länderebene knapp 140 Förderprogramme in puncto energieeffizientes Bauen und Sanieren, auf Regional- und Kommunalebene waren es mehr als 2.000. Es lohnt sich also, sich am eigenen Wohnort über weitere Fördermöglichkeiten zu informieren – oder gleich der Gang zum Energieberater, der im Dschungel der vielzähligen Fördermaßnahmen eher den Überblick hat.

Die zehn wichtigsten Punkte in Sachen Energieberater auf einen Blick

  1. Ein Energieberater lohnt sich dreifach: Sie sparen Energie und dadurch Geld, erhalten aber auch einen Zuschuss der KfW für die Beratung sowie konkrete Fördermaßnahmen
  2. Derzeit bezuschusst die KfW in punkto energetischer Sanierung die Beratung für die Maßnahme durch einen Experten für Energieeffizienz: „Zuschuss Baubegleitung“ (KfW 431)
  3. Die Förderung der KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren – Kredit “ (151 und 152) sowie „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (430) sind an eine Energieberatung gekoppelt
  4. Doch Vorsicht: Nur die Beratung durch einen zertifizierten Energieberater wird bezuschusst, die Fördergelder für energetische Sanierung nur dann ausgezahlt, wenn Fachpersonal involviert war
  5. Das Zertifikat wird durch den Besuch spezieller Lehrgänge erworben, etwa bei einer örtlichen Handwerkskammer oder dem TÜV, aber auch innerhalb bestimmter Studiengänge
  6. Ob Gebäudeenergieberater, Sachverständiger für Energieeffizienz, Energiemanager oder Experte für Energieeffizienz: Sie alle können bei energetischer Sanierung beratend tätig sein
  7. Energieberater ist somit keine geschützte Berufsbezeichnung und unterliegt keinen allgemein gültigen gesetzlichen Standards oder Regelungen
  8. Auf der Website EnergieeffizienzExperten finden Sie einen Energieberater in der Nähe, der staatliche Zuschüsse beantragen darf, betreut wird die Expertenliste durch die Dena
  9. Erst wenn der Berater nach der Sanierung mit dem Formular „Bestätigung nach Durchführung“ den geforderten Energie-Standard der Immobilie erbringt, fließen staatliche Zuschüsse
  10. Nicht vergessen: Auch das BAFA fördert Maßnahmen zur energieeffizienten Modernisierung, ebenso gibt es Förderprogramme auf Länder- und Kommunalebene

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