Die Inanspruchnahme eines kurzfristigen Kredits nennt man Zwischenfinanzierung, welcher zu einem späteren Zeitpunkt durch zweckbestimmte Mittel (zum Beispiel langfristiges Baudarlehen) abgelöst wird. Eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung ist notwendig, wenn zum Beispiel die Auszahlungsvoraussetzungen des langfristigen Darlehens noch nicht erfüllt werden können (Eigentumsumschreibung oder ähnliche) oder der Bausparvertrag noch nicht zugeteilt wurde, usw. Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Zwischenfinanzierung.