Förderung für Hauskauf und Hausbau: Staatliche Fördermittel 2024
- Eine Förderung für den Hauskauf oder Hausbau unterstützt Sie bei der finanziellen Planung Ihrer Baufinanzierung.
- Die bekanntesten staatlichen Förderungen sind die Förderprogramme der KfW.
- Mit dem Förderfinder können Sie ganz einfach herausfinden, welches Programm zu Ihnen passt.
- Zuschüsse für den Hauskauf und den Hausbau erhalten Sie auch von der BAFA, Ihrem Bundesland, der Kommune oder der Kirche.
- Bausparverträge und Wohnriester können ebenfalls als Fördermittel verwendet werden.
- Welche Fördermittel gibt es?
- Staatliche Förderung durch die KfW
- Immobilienfinanzierung berechnen
- KfW-Förderfinder
- Förderung für den Hausbau mit Kindern
- BAFA: Zuschüsse für erneuerbare Energien
- Staatliche Förderung durch die Bundesländer
- Kommunen fördern Hauskauf mit Kindern
- Förderung für Hauskauf durch die Kirche
- Staatliche Förderung mit dem Bausparvertrag
- Zuschüsse vom Staat mit Wohn-Riester
Förderung für Hauskauf und Hausbau: Welche Fördermittel gibt es?
Das Haus im Grünen oder die Eigentumswohnung in der Stadt sind nach wie vor gefragt, besonders Familien zieht es ins Eigenheim. Doch ein Haus zu kaufen oder zu bauen ist oft eine finanzielle Herausforderung. Eine passende Baufinanzierung bildet dabei eine solide Grundlage, zusätzlich erleichtern staatliche Förderungen den Hauskauf oder Hausbau. Hierzu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, dazu gehören:
- Staatliche Förderung durch die KfW
- Zuschüsse durch das BAFA
- Fördermittel von Bundesländern, Kommunen, Städten und Kirchen
Ebenso können ein Bausparvertrag oder Wohnriester die Baufinanzierung unterstützen. Informieren Sie sich am besten bereits vor dem Hauskauf oder Hausbau, mit welchen Zuschüssen Sie rechnen können und entlasten Sie so Ihr finanzielles Budget.
Staatliche Förderung für Hauskauf und Hausbau durch die KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Immobilienkäufern zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für verschiedene Zwecke rund um die Themen Hausbau, Hauskauf und energieeffiziente Sanierung. Diese staatliche Förderung bildet somit einen wichtigen Bestandteil für Ihre Immobilienfinanzierung, denn Sie profitieren hierbei meist von günstigeren Zinsen als bei einem regulären Baudarlehen.
Ob Sie mit einem KfW-Kredit tatsächlich günstiger finanzieren als mit einer Baufinanzierung, können Sie ganz einfach mit unseren Baufinanzierungsrechnern herausfinden. Der Bauzinsrechner präsentiert Ihnen die tagesaktuellen Beispielzinsen für Ihren Finanzierungsbedarf – Sie können ihn somit für einen direkten Vergleich der verschiedenen Darlehen nutzen.
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Vorteile der KfW-Förderung für das Eigenheim
Die staatliche Förderung durch die KfW bietet – auch für den Hauskauf oder Hausbau mit Kindern – wichtige Vorteile für Ihre Finanzierung:
- Zinsvergünstigte Darlehen
- Finanzielle Entlastung durch tilgungsfreie Anlaufjahre
- Einmalige KfW-Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen
Tilgungsfreie Anlaufjahre entlasten Sie in der Anfangsphase Ihrer Immobilienfinanzierung. In dieser Zeit müssen Sie keine Tilgung leisten, sondern zahlen lediglich die Kreditzinsen: Ihre monatliche Rate wird somit reduziert. In der Regel liegt die Spanne der tilgungsfreien Anlaufjahre zwischen ein und fünf Jahren.
Die Fördermittel für Ihren Hausbau oder Hauskauf erhalten Sie als zinsverbilligtes KfW-Darlehen; zusätzlich können Sie für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie staatliche Zuschüsse in Anspruch nehmen, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Diese unterscheiden sich in einmalige Zuschüsse, die direkt von der KfW an Sie ausbezahlt werden, und in Tilgungszuschüsse, die von der Restschuld des jeweiligen KfW-Kredites abgezogen werden.
Die verschiedenen KfW-Programme
Zuschüsse vom Staat erhalten Sie von der KfW für verschiedene Zwecke. So bekommen Sie zum Beispiel eine staatliche Förderung für Ihren Hausbau. Das Programm 124: KfW-Wohneigentumsprogramm bietet sich für alle an, die eine Förderung für Ihren Hauskauf oder Wohnungskauf suchen. Wer eine Finanzspritze für die energetische Sanierung seiner Immobilie benötigt, kann einen entsprechenden Kredit oder einen Zuschuss bei der KfW beantragen. Probieren Sie in unserem KfW-Förderfinder einfach mal aus, welche staatlichen Fördermittel Ihnen zur Verfügung stehen.
KfW-Förderfinder
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So beantragen Sie die KfW-Förderung
Möchten Sie Zuschüsse beispielsweise für Ihren Hauskauf oder Hausbau in Anspruch nehmen, müssen Sie diese direkt bei KfW über das Zuschussportal beantragen. Einen KfW-Kredit erhalten Sie dagegen nur über eine durchleitende Bank. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer Hausbank, ob diese die Vermittlung von KfW-Darlehen anbietet. Wichtig: Die Beantragung eines KfW-Darlehens muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Idealerweise schließen Sie die staatliche Förderung gleichzeitig mit Ihrem Baukredit ab. Das ist übrigens auch bei Dr. Klein möglich, unsere Berater vor Ort beraten Sie gern über eine passende Kombination aus Immobilienfinanzierung und KfW-Darlehen.
Förderung für den Hausbau mit Kindern
Als Nachfolger für das Baukindergeld ist im Juni 2023 die staatliche Förderung „Wohneigentum für Familien“ gestartet. Junge Familien mit Kindern erhalten einen vergünstigten Kredit in einer Maximalhöhe von 270.000 € als Förderung für ihren Hausbau. Die wichtigsten Voraussetzungen sind aktuell:
- Das zu versteuernde Einkommen bei Familien mit einem minderjährigen Kind beträgt maximal 90.000 €. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um 10.000 €.
- Beim Hausbau muss die Energieeffizienzklasse 40 erreicht werden.
- Der Antragsteller ist Eigentümer oder Miteigentümer mit einem Mindestanteil von 50 %.
- Es handelt sich um ein Neubau oder den Kauf einer neuen Immobilie.
- Das Haus muss selbst bewohnt werden.
Aktuell wird die staatliche Förderung „Wohneigentum für Familien“ überarbeitet. So ist geplant, die Einkommensgrenze sowie die maximal möglichen Kreditbeträge anzuheben. Ebenso sollen die Begrenzung auf die Energieeffizienzklasse 40 wegfallen und auch Bestandsimmobilien in die Förderung aufgenommen werden.
BAFA: Zuschüsse vom Staat für erneuerbare Energien
Eine staatliche Förderung sowohl für den Hauskauf als auch für Immobilienbesitzer bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an. Hierbei werden hauptsächlich Investitionen in erneuerbare Energien gefördert. Hausbesitzer, die eine Modernisierung Ihrer Heizungsanlage planen und diese durch eine Wärmepumpe, Solarthermie oder eine Biomasse-Anlage ersetzen möchten, erhalten von der BAFA Fördermittel in Form von Zuschüssen oder Bonuszahlungen.
Der Antrag auf Förderung muss direkt bei der BAFA eingereicht werden, auch hier ist die Förderung bereits vor Umsetzung der Maßnahme zu beantragen. Staatliche Zuschüsse erhalten vor allem bestehende Gebäude, Neubauten werden nur in Einzelfällen unterstützt.
Staatliche Förderung durch die Bundesländer
Auch die 16 Bundesländer unterstützen mit Fördermitteln Ihren Hausbau oder Hauskauf. Äquivalent zur KfW bieten Ihnen spezielle Banken zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse zur Wohnungsbauförderung an. Meist richten sich diese Angebote an Familien mit Kindern. Die Bedingungen sind dabei von Bundesland zu Bundesland verschieden, oft werden festgelegte Einkommensgrenzen oder eine bestimmte Anzahl von Kindern vorausgesetzt. Auch das Alter der Kinder und die Selbstnutzung der Immobilie sind oft wichtige Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln.
Eine Förderung oder Zuschüsse erhalten Sie vor allem für Ihren Hausbau oder Hauskauf. Aber auch die Modernisierung und Sanierung Ihrer Immobilie wird unterstützt. Welche Institute für die Vergabe von Fördermitteln in Ihrem Bundesland zuständig sind, sehen Sie auf der Seite Wohnungsbauförderung bei Dr. Klein. Mit einem Klick auf die Bank oder das Ministerium erfahren Sie dann auch, welche Programme angeboten werden, wie hoch gefördert wird und welche Bedingungen zu erfüllen sind, um die Förderung zu bekommen.
Steuervorteile für denkmalgeschützte Immobilien
Kaufen Sie eine Immobilie, die unter Denkmalschutz steht, erhalten Sie eine Steuerförderung für die Modernisierung Ihres neuen Eigenheims. Demnach können Sie die Kosten der Modernisierung für zehn Jahre mit 9 Prozent abschreiben. Dies gilt allerdings nur, wenn die Modernisierungskosten in den ersten drei Jahren 15 Prozent des Kaufpreises nicht überschreiten und für Abschnitte, die unter Denkmalschutz stehen. Damit die Kosten auch angerechnet werden, sollten Sie vor der Modernisierung eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde einholen.
Kommunen fördern Hauskauf mit Kindern
Viele Städte und Gemeinden stellen ebenfalls eine staatliche Förderung für den Hauskauf mit Kindern bereit. Die Spanne der Fördermittel ist dabei weit gefächert und reicht von zinsgünstigen Darlehen über Zuschüsse bis hin zu subventioniertem Bauland. Um Familien für den eigenen Standort anzuwerben, bieten einige Kommunen zudem finanzielle Unterstützung beim Kauf von älteren Immobilien oder übernehmen die Kindergartenbeiträge.
Wie bei den meisten Eigenheimförderungen sollte auch hier der Antrag auf Fördermittel so früh wie möglich und noch vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Denn die Zusage auf Förderung für Ihren Hauskauf und Hausbau hängt wesentlich von der Haushaltslage der Kommunen ab: Städte und Gemeinden verfügen jedes Jahr nur über ein begrenztes Budget an staatlichen Fördermitteln, zudem erhält nicht jede Kommune die gleichen Fördergelder. Fragen Sie einfach mal bei Ihrer Kommune nach, ob und welche Fördermöglichkeiten aktuell für den Hauskauf durch Familien mit Kindern angeboten werden. Alternativ können Sie auch in der Datenbank des Portals Pro Eigenheim nachschauen.
Förderung für Hauskauf mit Hilfe der Kirche
Eine Hauskaufförderung, die den meisten Bauherren und Käufern nicht bekannt ist, ist die Förderung durch die Kirche. Auch hier stehen vor allem Familien mit Kindern im Fokus, die mit zinsvergünstigten und zum Teil sogar zinslosen Darlehen beim Kauf oder Bau eines Eigenheims unterstützt werden. Oft bieten die Kirchen auch Grundstücke mit Erbbaurecht günstiger an oder geben Ermäßigungen auf den Erbbauzins. Ob und von welchen Vorteilen und Förderungen Sie profitieren können, erfahren Sie bei Ihrem jeweiligen Bistum oder der Landeskirche.
Bausparvertrag: Staatliche Fördermittel für Wohneigentum nutzen
Eine Möglichkeit, den langfristig geplanten Hausbau oder Hauskauf mit staatlichen Zuschüssen zu fördern, ist der Abschluss eines Bausparvertrages. In diesen können Sie jeden Monat Ihre vermögenswirksamen Leistungen einzahlen und haben damit auch Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 % Ihrer Beiträge. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 € liegt, wenn Sie nicht verheiratet sind. Leben Sie in einer Ehegemeinschaft, liegt die Grenze bei 80.000 €.
Als Besitzer eines Bausparvertrages profitieren Sie außerdem noch von der Wohnungsbauprämie. Als Bedingung gelten hier ein Mindestalter von 16 Jahren und ein zu versteuerndes Höchsteinkommen von 35.000 € im Jahr. Zudem müssen Sie in den Bausparvertrag mindestens 50 Euro jährlich einzahlen, um die Wohnungsbauprämie in Höhe von 10 % zu erhalten. Mit dem Erhalt dieser staatlichen Förderung verpflichten Sie sich zusätzlich, den Bausparvertrag nach Vertragsabschluss mindestens sieben Jahre zu besparen, ansonsten muss die Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden. Was bei einem Bausparvertrag noch wichtig ist und wie Sie das passende Modell für sich finden, erfahren Sie bei einem unserer Spezialisten für Baufinanzierung.
Zuschüsse vom Staat mit Wohn-Riester
Viele kennen die Riester-Rente als Möglichkeit zur Altersvorsorge. Es ist jedoch auch möglich, diese staatliche Förderung für den Hauskauf oder Hausbau einzusetzen – über das sogenannte Wohn-Riester. Dabei zahlen Sie einen Teil Ihres Einkommens in den Riester-Vertrag ein und erhalten dafür Zuschüsse vom Staat. Profitabel ist diese staatliche Förderung vor allem für Familien mit Kindern und Geringverdiener. Außerdem können Riester-Sparer die geleisteten Beiträge als Sonderausgabe in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese staatliche Förderung für Ihr Eigenheim zu nutzen:
- Sie können die Riester-Förderung in einen Bausparvertrag einzahlen.
Dieses Modell ist für zukünftige Bau- oder Kaufvorhaben geeignet. Ihre Beiträge und die staatlichen Zuschüsse werden dabei in einen Bausparvertrag gezahlt, der Betrag kann dann für den Hauskauf oder Hausbau verwendet werden. - Sie nutzen die Riester-Rente für die Tilgung Ihres Darlehens.
Haben Sie bereits eine Immobilie, können Sie das Riester-Vermögen auch für die Tilgung Ihres Annuitätendarlehens einsetzen. Auch eine Modernisierung Ihrer Immobilie können Sie so finanzieren. - Sie schließen eine Kombination aus tilgungsfreiem Darlehen und Bausparvertrag ab.
Planen Sie, kurzfristig ein Haus zu kaufen oder zu bauen, können Sie ein Kombidarlehen, auch Bausparsofortdarlehen genannt, in Erwägung ziehen. Dabei handelt es sich um ein tilgungsfreies Annuitätendarlehen kombiniert mit einem riestergeförderten Bausparvertrag: Sie besparen regelmäßig den Bausparvertrag – ist dieser zuteilungsreif, tilgen Sie damit das Darlehen und zahlen ab sofort nur noch die Raten für das Bauspardarlehen. Die Variante bietet vor allem Zinssicherheit, da die Verzinsung von Anfang an feststeht.
Voraussetzungen für Wohn-Riester
Um die staatliche Förderung für Wohn-Riester zu nutzen, sind einige Bedingungen zu beachten. So müssen Sie jährlich mindestens vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens für die Tilgung des Baudarlehens einsetzen. Zudem muss das Darlehen bis zur Auszahlungsphase vollständig getilgt sein. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die Selbstnutzung der Immobilie. Verkaufen Sie in der Zwischenzeit, müssen Sie die Riester-Zulagen und die Steuervorteile an den Staat zurückzahlen. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel wenn Sie die Fördersumme in ein anderes Riester-Produkt einzahlen oder Ihr Eigenheim frühestens zehn Jahre nach Rentenantritt verkaufen.
Nachgelagerte Besteuerung beachten
Bei der Riester-Rente gilt das Prinzip: Sie erhalten während der Einzahlungsphase staatliche Zuschüsse, müssen aber später auf die Rente Steuern zahlen. Wohn-Riester funktioniert ähnlich: Ihre geförderten Leistungen werden auf einem fiktiven Wohnförderkonto dokumentiert und mit jährlich zwei Prozent verzinst. Dieser angesammelte Betrag ist dann ab dem Renteneintritt zu versteuern.