KfW-Programm 300: Wohneigentum für Familien
- Die Förderung gilt für den Bau oder Kauf einer neuen Immobilie.
- Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 € bei einem Kind plus 10.000 € für jedes weitere.
- Das KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ macht eine Kreditförderung bis zu 270.000 € möglich.
- Das Bauvorhaben wird von einer Fachkraft für Energieeffizienz begleitet.
- Die Immobilie muss nach Fertigstellung den Anforderungen an ein besonders klimafreundliches Effizienzhaus 40 entsprechen.
- Was ist das KfW-Programm 300 "Wohneigentum für Familien"?
- KfW-Programm 300: Wohneigentum für Familien im Überblick
- Welche Voraussetzungen und Bedingungen gibt es für das KfW-Programm 300?
- Welche förderfähigen Maßnahmen unterstützt das KfW-Programm 300 WEF?
- KfW-Förderfinder
- Welche Vor- und Nachteile gibt es bei der KfW-Förderung?
- Welche baulichen Anforderungen gibt es an die neue Immobilie?
- Wie hoch fällt der Kreditbetrag für das KfW-Programm 300 WEF aus?
- Muss ich eine:n Expert:in für Energieeffizienz einsetzen?
- Wie kann ich einen Antrag für die KfW-Förderung stellen?
- Schritt für Schritt zur Antragstellung
- Kann die Förderung mit anderen Förderprodukten kombiniert werden?
Was ist das KfW-Programm 300 "Wohneigentum für Familien"?
Das KfW-Förderprogramm Wohneigentum für Familien unterstützt Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Bau oder Kauf einer neuen Immobilie. Dabei erhalten die Familien einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 270.000 €. Dafür sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
- Nicht mehr als 90.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind, + 10.000 € für jedes weitere.
- Antragstellende besitzen die Immobilie zu mindestens 50 %.
- Kinder leben zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt.
- Immobilie wird für mindestens 5 Jahre selbstgenutzt.
- Die Anforderungen an ein Klimafreundliches Wohngebäude sind einzuhalten.
Das Förderprogramm wird bei der KfW unter der Nummer 300 geführt.
KfW-Programm 300: Wohneigentum für Familien im Überblick
Art der Förderung | Kredit |
---|---|
Zweck | Bau oder Kauf eines Neubaus |
Voraussetzungen | Das zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt bei einem Kind nicht mehr als 90.000 €, plus 10.000 € für jedes weitere Kind |
Zinsen | ab 0,25 % eff. Jahreszins |
Darlehensart | Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen |
Kredithöhe | Bis zu 270.000 € |
Zinsbindung | 10 oder 20 Jahre |
Tilgungsfreie Anlaufjahre | 1-5 Jahre |
Laufzeit | 4-35 Jahre |
Sondertilgungen | Gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung |
Absicherung des Darlehens | Art und Höhe der Absicherung werden mit der durchleitenden Bank vereinbart |
Antragsweg | Der Kredit und der Tilgungszuschuss werden über eine durchleitende Bank (z.B. Hausbank) bei der KfW beantragt. |
Welche Voraussetzungen und Bedingungen gibt es für das KfW-Programm 300?
Für das Programm „Wohneigentum für Familien“ gibt es, wie bei jedem KfW-Programm, Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Förderung überhaupt in Anspruch nehmen zu können.
Frage | Antwort |
---|---|
Wie viel gibts? | Die Förderung umfasst einen Kredit von bis zu 270.000 €. |
Wer bekommts? | Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, das im Haushalt lebt. |
Wer darf keinen Antrag stellen? | Natürliche Personen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts |
Welche Einkommensgrenze gibt es? | Bei einem Kind beträgt das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht mehr als 90.000 € + 10.000 € für jedes weitere Kind. |
Müssen die Kinder leibliche Kinder sein? | Nein, auch angenommene Kinder werden berücksichtigt. |
Voraussetzungen für die Immobilie | • Neubau oder Kauf einer neuen Immobilie • Immobilie entspricht den Anforderungen an einen klimafreundlichen Neubau • 5 Jahre Selbstnutzung • 10 Jahre als Wohneigentum genutzt |
Die Immobilie gehört mir nur teilweise. Kann ich dennoch einen Antrag stellen? | Die Antragstellenden müssen die Immobilie zu mindestens 50 % besitzen. |
Darf ich bereits eine Immobilie besitzen? | Nein, zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen Sie keine Immobilie besitzen. |
Werden auch Mehrfamilienhäuser unterstützt? | Gefördert wird nur eine Wohneinheit. |
Erhalte ich die Förderung auch, wenn ich Baukindergeld erhalte? | Nein, es darf niemand der im Haushalt lebenden Personen Baukindergeld erhalten haben. |
Welche Unterlagen sind erforderlich? | • Einkommenssteuerbescheide aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung (Für einen Antrag 2024 werden die Bescheide aus 2022 und 2021 gebraucht.) • Grundbuchauszug • Geburtsurkunden der Kinder • Dokument „Bestätigung zum Antrag“ unterzeichnet mit einer Fachkraft für Energieeffizienz |
Welche förderfähigen Maßnahmen unterstützt das KfW-Programm 300 WEF?
Das KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ ist ein Programm, das den Bau oder den Kauf von neuem Wohneigentum fördert. Nachfolgend fassen wir Ihnen zusammen, was genau gefördert wird und was nicht durch das Programm „Wohneigentum für Familien“ gefördert werden kann.
Was gefördert wird
- Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden
- Nebenkosten wie Gutachten, Baugerüst, Architekten- oder Ingenieurkosten
- Nachhaltigkeitszertifizierung
- Planung und Baubegleitung durch Energie-Effizienz-Experten
- Berater für Nachhaltigkeit
- Gefördert wird ausschließlich eine Wohneinheit
Was nicht gefördert wird
- Umschuldung
- Nachfinanzierung
- Kauf eines Grundstücks
- Ferienimmobilien
KfW-Förderfinder
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Welche Vor- und Nachteile gibt es bei der KfW-Förderung?
- Familien mittleren und geringen Einkommens werden unterstützt.
- Kreditförderung bis zu 270.000 €
- Laufzeiten bis zu 35 Jahre, dadurch geringere monatliche Rate
- Bis zu 5 Jahre tilgungsfreie Anlaufjahre
- Subventionierte Förderung, dadurch günstiger Zinssatz
- Grenze für zu versteuerndes Haushaltseinkommen sehr niedrig angesetzt
- Keine Tilgungszuschüsse
- Geringer Kreditbetrag im Verhältnis zum voraussichtlichen Preis eines Neubaus
Welche baulichen Anforderungen gibt es an die neue Immobilie?
Die Bundesregierung legt ihren Fokus gerade stark auf eine klimafreundliche Bauweise. Aus diesem Grund hat sie 2 Förderstufen entwickelt, die ebenso maßgeblich für einen Neubau der KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ sind.
- Klimafreundliches Wohngebäude: Die Förderstufe gilt als erfüllt, wenn die Immobilie die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 vorweist. Zudem sollten die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudezyklus für das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ eingehalten werden.
- Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: Diese Förderstufe wird erreicht, wenn das Effizienzhaus 40 zusätzlich den Anforderungen an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ entspricht. Das Qualitätssiegel ist von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle auszustellen.
Wie hoch fällt der Kreditbetrag für das KfW-Programm 300 WEF aus?
Die höchstmögliche Kreditförderung beträgt 270.000 €. Allerdings ist die Höhe der Förderung abhängig von dem erreichten Standard sowie der Anzahl der Kinder:
Anzahl der Kinder | Höchstmöglicher Kreditbetrag |
---|---|
1-2 Kinder | 170.000 € |
3-4 Kinder | 200.000 € |
ab 5 Kinder | 220.000 € |
Anzahl der Kinder | Höchstmöglicher Kreditbetrag |
---|---|
1-2 Kinder | 220.000 € |
3-4 Kinder | 250.000 € |
ab 5 Kinder | 270.000 € |
Eine Aufstockung des Kreditbetrags, nachdem Sie einen Antrag gestellt haben, ist nicht mehr möglich.
Muss ich eine:n Expert:in für Energieeffizienz einsetzen?
Um die Förderung zu erhalten, ist eine Fachkraft für Energieeffizienz Voraussetzung. Die Planung sowie die Begleitung des Vorhabens werden von dieser Person übernommen. Um eine Neutralität zu gewähren, gilt:
- Der Experte oder die Expertin für Energieeffizienz sind unabhängig und stehen in keinem Beschäftigungsverhältnis zu den am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen.
- Der Experte oder die Expertin ist auf der Liste für Förderprogramme des Bundes aufgeführt: www.energie-effizienz-experten.de
Nach den Bauarbeiten werden die durchgeführten Arbeiten, die zu einem klimafreundlichen Neubau beitragen, von der Person abgenommen und bestätigt.
Wie kann ich einen Antrag für die KfW-Förderung stellen?
Einen Antrag stellen Sie, wie bei der KfW üblich, über eine durchleitende Bank oder einen Finanzvermittler wie Dr. Klein, in nur wenigen Schritten.
Schritt für Schritt zur Antragstellung
- Energieeffizienzexpert:in einbinden
Da die Immobilie die Anforderungen an ein besonders klimafreundliches Effizienzhaus 40 erfüllen muss, ist eine Fachkraft für Energieeffizienz Voraussetzung für die Antragstellung. Die Person füllt auch die „Bestätigung zum Antrag“ aus.
- Antrag stellen
Bei einer Bank oder über einen Finanzvermittler wie Dr. Klein stellen Sie anschließend den Antrag. Wir von Dr. Klein kümmern uns um die Vollständigkeit der Unterlagen und suchen für Sie das bestmögliche Angebot für Ihre Immobilienfinanzierung heraus.
- Zusage von der KfW abwarten
Für die Förderung ist es wichtig, dass Sie mit den Arbeiten noch nicht begonnen haben. Planungs- und Beratungsleistungen sind vor einer Zusage des Antrags zulässig. Beginnen Sie bereits nach der Antragstellung, jedoch vor der Zusage durch die KfW mit den Bauarbeiten oder unterschreiben Sie zu diesem Zeitpunkt den Kaufvertrag, tragen Sie das volle Risiko. Das bedeutet, dass sie bei einer Ablehnung der Förderung durch die KfW die Kosten selbst tragen müssen.
- Zusage erhalten
Die KfW prüft Ihren eingegangenen Antrag und die Vollständigkeit der Unterlagen. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, ist eine Prüfung Ihres Antrags möglich.
- Vorhaben durchführen und Nachweise erbringen
Liegt die Zusage der KfW vor, beginnen Sie mit dem Vorhaben. Die Nachweise über die erreichten Voraussetzungen für die Förderung reichen Sie nach Fertigstellung bei Ihrem Finanzvermittler oder der Hausbank ein.
Kann die Förderung mit anderen Förderprodukten kombiniert werden?
Grundsätzlich kann die Förderung „Wohneigentum für Familien“ mit anderen Förderprodukten kombiniert werden. Wichtig ist, dass die Summe aus den Krediten sowie den Zuschüssen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Das bedeutet, die beantragten Förderungen dürfen nicht höher sein als die Kosten, die für den Bau oder Kauf der Immobilie ausgegeben werden.
Eine Kombination mit dem Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (297, 298) ist nicht möglich.