Eine Beurkundung ist ein offizieller Akt, bei dem eine rechtliche Erklärung, Vereinbarung oder Tatsache durch eine autorisierte Person, wie z.B. einen Notar, schriftlich festgehalten und bestätigt wird. Der Zweck einer Beurkundung besteht darin, die Echtheit und Rechtsgültigkeit eines Dokuments zu gewährleisten. Sie dient als Beweis für den Inhalt des Dokuments und die Tatsache, dass die unterzeichnenden Parteien die Erklärungen in dem Dokument abgegeben haben.
Der Kauf einer Immobilie sowie die Eintragung einer Grundschuld bedürfen heute einer notariellen Beurkundung. Durch die Urkunde wird eindeutig der Eigentumsübergang vom Verkäufer auf den Käufer einer Immobilie festgeschrieben. Der Notar informiert zudem auch das Grundbuchamt über die Änderung und die Eintragung einer Grundschuld als Sicherheit für die Baufinanzierung. Mehr zum Thema finden Sie in unserem Ratgeberartikel Notar und Beurkundung beim Immobilienkauf.
Im Gegensatz zur Beglaubigung wird bei einer Beurkundung nicht nur die Richtigkeit der geleisteten Unterschriften durch den Notar bestätigt, sondern auch der Inhalt des Rechtsgeschäfts.