Hier handelt es sich um eine kleinere, abgeschlossene Wohnung in einem Einfamilienhaus. Zur Anerkennung als eine solche muß die Einliegerwohnung bestimmte Kriterien im Hinblick auf Ausstattung und Größe aufweisen, die in § 11 II.WoBauG geregelt sind.
Informationen zum Thema Finanzierung einer Einliegerwohnung finden Sie in unserem Artikel: Haus mit Einliegerwohnung: Tipps rund um Kauf, Kosten & Finanzierung