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Notaranderkonto: Wozu dient es? Was kostet es?

jens-foelsche
Jens Fölsche
2 Min.
14.08.2024
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Notaranderkonto ist ein treuhänderisches Konto, das von einem Notar im Rahmen von Immobilientransaktionen eröffnet wird. Es gilt als die sicherste Form der Geldüberweisung.
  • Die Einrichtung eines Notaranderkontos verursacht zusätzliche Kosten, die sich nach dem Kaufpreis richten.
  • Der Auszahlungsprozess erfolgt nach strengen vertraglichen Bedingungen und kann nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen stattfinden.

Was ist ein Notaranderkonto?

Ein Notaranderkonto, auch einfach Anderkonto genannt, ist ein treuhänderisches Konto, das in der Regel von einem Notar eröffnet wird. So kommt es beispielsweise bei einem Immobilienkauf zum Einsatz. Auf Treuhandkontos wird das Vermögen Dritter von einem Verwalter betreut.

Nach der Vertragsunterzeichnung zahlt der Käufer den vereinbarten Kaufpreis auf das Notaranderkonto ein. Ist der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen, wird das Geld vom Notar an den Verkäufer überwiesen. Damit gilt ein Notaranderkonto als die sicherste Form der Geldüberweisung.

Was sind die Vorteile eines Notaranderkontos?

Ein Notaranderkonto bietet im Rahmen einer Baufinanzierung sowohl Vor- als auch Nachteile. Nachfolgend listen wir Ihnen die wichtigsten Vorteile auf.

Sicherheit: Der Käufer weiß, dass er auf jeden Fall Eigentümer der Immobilie wird, da der Notar das Geld erst an den Verkäufer überweist, wenn der neue Eigentümer im Grundbuch hinterlegt ist. Der Verkäufer kann sich sicher sein, dass er das Geld bekommt. Falls nicht, ist eine Rückabwicklung leichter möglich.

Vertrauen: Das Notaranderkonto schafft Vertrauen zwischen den Parteien, da der Notar als neutraler Dritter die Transaktion überwacht. In Ausnahmefällen kann es sein, dass einige Zeit vergeht, bis der Verkäufer sein Geld vom Notar überwiesen bekommt. Die Verzögerung kann vorkommen, wenn beispielweise die Eintragung ins Grundbuch etwas dauert.

Transparenz: Die Auszahlung des Kaufpreises erfolgt erst, wenn alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was sind Nachteile eines Notaranderkontos?

Nachfolgend listen wir Ihnen die wichtigsten Nachteile eines Notaranderkontos auf. 

Zusatzkosten: Das Konto kostet eine Gebühr. Sie richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises und einem besonderen Hebesatz.

Verzögerung: Die Zahlungsabwicklung kann unter Umständen länger dauern.

Gesetzliche Regulierung: Ein Notaranderkonto kann nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eröffnet werden. Daher kommt es in der Praxis eher selten zum Einsatz.

Andere Zahlungsmethoden zur Abwicklung eines Immobilienkaufs sind dagegen auf den Vormarsch, z. B. die sogenannte Direktzahlung. Hier zahlt der Käufer den Kaufpreis direkt an den Verkäufer, also ohne Zwischenstopp via Notaranderkonto. Dies setzt allerdings ein hohes Maß an gegenseitiges Vertrauen voraus.

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Wann bietet sich ein Notaranderkonto an?

Ob ein Notaranderkonto im Rahmen einer Immobilienfinanzierung zum Einsatz kommt, entscheiden nicht der Verkäufer und Käufer, sondern im Regelfall der Notar, der im jeweiligen Einzelfall entscheiden muss, ob ein sogenanntes "berechtigtes Sicherungsinteresse" vorliegt. Das ist die Voraussetzung dafür, dass ein Notaranderkonto überhaupt eröffnet darf. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Beurkundungsgesetz (BeurkG).

Ein "berechtigtes Sicherungsinteresse" besteht, wenn

  • der Kaufpreis durch mehrere Darlehen finanziert wird,
  • eine Zwangsversteigerungvorliegt oder,
  • die Immobilie schon vor dem Eintrag ins Grundbuch übergeben werden soll.

Wir halten an dieser Stelle fest: Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung bezieht sich das berechtigte Sicherungsinteresse auf die Absicherung der Interessen von Käufer und Verkäufer bei einem Immobilienerwerb.

Was kostet ein Notaranderkonto und wer trägt die Kosten?

Die Gebühren für ein Notaranderkonto werden mit den Notarkosten an den Käufer übermittelt und gemäß des Gerichts- und Notarkostengesetzes berechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Käufer und Verkäufer die Kosten für ein solches Konto auch teilen, allerdings muss dies vorab vertraglich festgehalten werden.

Die Kontogebühren orientieren sich am Kaufpreis für das Grundstück bzw. der Immobilie. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Genauer gesagt: die Kosten für ein Notaranderkonto werden in § 34 und Tabelle B geregelt. Drei Beispiele: 

  • Bei einem Immobilienwert von 350.000 € fallen 685 € an Notargebühren für das Notaranderkonto an.
  • Bei einem Immobilienwert von 500.000 € sind es 935 €.
  • Bei einem Immobilienwert von 650.000 € belaufen sich die Kosten auf 1.175 €.

Gut zu wissen: Nutzen Sie einfach unseren Notar- und Grundbuchkostenrechner, um u.a. die Kosten für die Eröffnung eines Notaranderkontos schnell und präzise zu ermitteln.

Notaranderkonto: Wie läuft die Auszahlung ab?

Die Auszahlung von einem Notaranderkonto erfolgt nach fest definierten und vertraglich vereinbarten Bedingungen. Der Ablauf sieht in der Regel folgendermaßen aus:

Einrichtung des Kontos: Der Notar eröffnet das Anderkonto bei einer Bank und informiert die beteiligten Parteien über die Kontodaten.

Einzahlung des Kaufpreises: Der Käufer zahlt den vereinbarten Kaufpreis auf das Notaranderkonto ein. Eventuell werden auch Nebenkosten, wie die Grunderwerbsteuer oder Notargebühren, auf das Konto eingezahlt.

Erfüllung der Vertragsbedingungen: Der Notar prüft, ob alle im Kaufvertrag festgelegten Bedingungen für die Auszahlung erfüllt sind. Dazu gehört beispielsweise die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch zu Gunsten des Käufers.

Auszahlung: Sobald der Notar festgestellt hat, dass alle Bedingungen erfüllt sind, leitet er die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer ein. Falls vereinbart, werden auch die Nebenkosten von diesem Konto an die entsprechenden Stellen überwiesen.

Quittung und Bestätigung: Der Verkäufer bestätigt den Erhalt des Kaufpreises. Der Notar stellt sicher, dass alle Parteien über die durchgeführten Transaktionen informiert werden und dass entsprechende Quittungen vorliegen.

Abschluss: Nach erfolgter Auszahlung und Abwicklung aller mit dem Kauf verbundenen Zahlungen wird das Notaranderkonto geschlossen.

Die genauen Details und der Zeitpunkt der Auszahlung können von Fall zu Fall variieren und hängen von den spezifischen Vereinbarungen im Kaufvertrag ab. Alle Details zum Ablauf des Notartermins bei einer Baufinanzierung erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel Notartermin und Beurkundung .

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