Nebenkosten beim Hauskauf: Alle Kaufnebenkosten im Überblick
- Als Nebenkosten beim Hauskauf werden alle Kosten bezeichnet, die Ihnen zusätzlich zum Kaufpreis für Ihre Immobilie entstehen.
- Zu den obligatorischen Nebenkosten, die in jedem Fall bei einem Hauskauf entstehen, zählen folgende Kosten: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten
- Zu den flexiblen Nebenkosten, die je nach Ausgangssituation dazu kommen können, zählen beispielsweise die Maklercourtage und die Kosten für den Umzug.
- Die Erwerbsnebenkosten bewegen sich in der Regel zwischen 5,5 bis 12,5 Prozent des Kaufpreises
- Gehen Sie die Planung nicht alleine an, nutzen Sie frühzeitig die Expertise unserer Berater.
Welche Nebenkosten entstehen beim Hauskauf?
Ein eigenes Haus hat seinen Preis, und der wird Ihnen vom Verkäufer benannt. Schön wär's, wenn es bei den Hauskosten bliebe – aber es kommen noch Kaufnebenkosten hinzu. Als Nebenkosten beim Hauskauf werden alle Kosten bezeichnet, die Ihnen zusätzlich zum Kaufpreis für Ihre Immobilie entstehen.
Obligatorische Nebenkosten:
Zu den obligatorischen Nebenkosten, die in jedem Fall bei einem Hauskauf entstehen, zählen folgende Kosten:
- Grunderwerbsteuer
- Notarkosten
- Grundbuchkosten der Baufinanzierung
Flexible Nebenkosten:
Zu den flexible Nebenkosten, die je nach Ausgangssituation hinzu kommen können, zählen folgende Kosten:
- Maklercourtage
- Modernisierungskosten
- Kosten für einen Umzug
- Finanzierungsnebenkosten
Video: Nebenkosten beim Immobilienkauf − Richtig kalkulieren!
Die Nebenkosten beim Hauskauf belaufen sich in der Regel auf 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Die Höhe der Kaufnebenkosten kann nicht präzise vorhergesagt werden, denn sie hängen von verschiedenen, individuellen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Standort der Immobilie. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die geschätzte Höhe der einzelnen Nebenkosten beim Immobilienkauf:
Grunderwerbsteuer | 3,5-6,5 % vom Kaufpreis (abhängig vom Bundesland) |
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Notarkosten | ca. 1,5 % vom Kaufpreis |
Grundbuchkosten | ca. 0,5 % vom Kaufpreis |
Maklercourtage | 5,95-7,14 % vom Kaufpreis |
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Modernisierungskosten | je nach Objektzustand |
Umzug | je nach Aufwand ab ca. 2.000 € |
Finanzierungsnebenkosten | abhängig von Kreditart und -angebot |
Nebenkostenrechner
Mit unserem Grundbuchrechner können Sie schnell und einfach berechnen, welche obligatorischen Nebenkosten Sie für Ihren eigenen Hauskauf kalkulieren können. Sie sehen detailliert, wie hoch die einzelnen obligatorischen Nebenkosten ausfallen. Damit Sie die Grundbuchgebühren und Notarkosten für Ihren Hauskauf mit unserem Rechner ermitteln können, brauchen Sie als Grundlage nur den Kaufpreis Ihrer Immobilie sowie die Höhe der Grundschuld, die Sie eintragen lassen möchten.
Wie erfolgt die Finanzierung der Kaufnebenkosten?
Die Kaufnebenkosten belaufen sich in der Regel auf 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Damit Sie eine Chance haben eine Baufinanzierung zu bekommen, sollten Sie beim Hauskauf die Nebenkosten aus Eigenkapital aufbringen. Banken sehen die sogenannte Vollfinanzierung, bei der Kaufnebenkosten mitfinanziert werden, nicht so gern. Denn Gelder, die für Nebenkosten gebraucht werden, sind nach dem Kauf ausgegeben – es gibt für sie keinen materiellen Gegenwert mehr. Das erhöht das Finanzierungsrisiko. Berücksichtigen Sie die Kaufnebenkosten daher in Ihrem Finanzierungsplan.
Notarkosten als Kaufnebenkosten
Um Immobilienkäufer vor unüberlegten Aktionen zu schützen, ist in Deutschland eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Zu den Nebenkosten beim Wohnungskauf oder Hauskauf zählen dementsprechend auch die Notarkosten. Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem vertraglich vereinbarten Kaufpreis und der Höhe des Bankdarlehens. In der Regel belaufen sich die Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, die Bestellung einer Grundschuld sowie Beratungs- und Vollzugstätigkeiten auf etwa ein bis zwei Prozent des Kaufpreises. Diese Gebühren sind ebenfalls wenige Tage nach Abschluss des Kaufvertrags beim Notar zu zahlen.
Grundbuchkosten als Nebenkosten beim Hauskauf
Um Eigentümer eines Grundstücks werden zu können, ist in Deutschland eine Eintragung in das Grundbuch zwingend erforderlich. Hierbei handelt es sich um ein amtliches Register, in dem alle Beurkundungen über die Rechte an Grundstücken verzeichnet sind, beispielsweise Eigentum, Grundschuld oder Hypothek. Mit der Führung der Grundbücher sind die Grundbuchämter, in der Regel die Amtsgerichte, betraut. Die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch veranlasst ebenfalls der Notar.
Vor einem Immobilienkauf sollten sich Interessierte den Grundbuchauszug und die damit einhergehenden rechtlichen Verpflichtungen ausführlich erläutern lassen. Die Eintragung veranlasst – wie oben beschrieben – der Notar, der für diese Tätigkeit bezahlt werden muss. Das Grundbuchamt bittet die Käufer zusätzlich zur Kasse: Hier werden noch mal etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises fällig. Diese Kosten können Sie mithilfe unseres Grundbuchrechners im Voraus durchkalkulieren.
Grunderwerbsteuer verursacht zuerst Nebenkosten beim Hauskauf
Direkt nach dem Erwerb eines Grundstücks, einer Wohnung oder eines Hauses wird die Grunderwerbsteuer fällig. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des zu zahlenden Kaufpreises, der im Kaufvertrag vereinbart wird. Unter Umständen kann es beim Kauf eines Neubaus sinnvoll sein, für Grundstück und Haus getrennte Kaufverträge aufzusetzen, damit nur für den Grundstückskauf die Grunderwerbsteuer zu zahlen ist. Wie viel Grunderwerbssteuer in welchem Bundesland fällig wird, zeigt Ihnen die nachfolgende Grafik.
Weitere Nebenkosten beim Hauskauf
Maklercourtage
Wer bei der Suche nach einer passenden Immobilie die Dienste eines Maklers in Anspruch nimmt, muss bei den Kaufnebenkosten auch die Maklergebühren einkalkulieren. Das Bestellerprinzip zur Maklerprovision bei vermieteten Immobilien besagt zwar, dass derjenige zahlt, der den Makler engagiert - für Immobilienverkäufe gilt dies allerdings nicht. Hier gilt seit Dezember 2020 die Neuregelegung der Maklerprovision. Diese besagt, dass die Maklerkosten 50:50 zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Der Makler kann also bei zwei Maklerverträgen dem Käufer nur soviel Courtage berechnen wie er auch vom Verkäufer verlangt.
Wird der Makler dagegen nur von einer Partei beauftragt, so muss dieser die gesamten Kosten tragen. Er kann sich allerdings mit der Gegenpartei auf eine anteilige Kostenübernahme einigen und so bis zu 50 Prozent der Maklerprovision auf den Käufer oder Verkäufer übertragen.
Die Höhe der Vermittlungsprovision wird zwischen Makler und Kunden verhandelt. Bevor ein Makler mit der Immobiliensuche beauftragt wird, sollte daher die Höhe der Maklergebühren schriftlich festgehalten oder eine Obergrenze vereinbart werden. In der Regel belaufen sich die Maklergebühren auf etwa sechs bis sieben Prozent des Kaufpreises. Sie werden zumeist direkt nach Abschluss des Kaufvertrags fällig.
Mögliche Modernisierungskosten sind auch Kaufnebenkosten
Je nach Zustand der Wunschimmobilie und den eigenen Ansprüchen können Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten erforderlich sein. Die hierfür anfallenden Kosten sollten ebenfalls zu den Nebenkosten beim Hauskauf gerechnet werden. Insbesondere bei Bestandsbauten können Sanierungsarbeiten wie die Erneuerung der Fenster und des Daches oder die Dämmung der Außenwände notwendig sein. Ausmaß und Kosten der Modernisierung sollten zwingend vor dem Immobilienkauf kalkuliert werden. Aber auch bei Neubauten können zusätzliche Kaufnebenkosten für die Gartenbepflanzung oder Pflasterarbeiten anfallen. Passend dazu eignet sich ein Modernisierungskredit, der perfekt für solche Fälle zugeschnitten ist.
Kosten für Umzug und Möbel
Bedenken Sie unbedingt auch Posten für den Umzug, für notwendige Renovierungsmaßnahmen und für neue Möbel. Denn eine neue Behausung erfordert erfahrungsgemäß immer neues Interieur wie Einrichtungsgegenstände, neue Lampen, Vorhänge und andere, ergänzende Utensilien .
Finanzierungsnebenkosten
Wenn Sie die Immobilie nicht vom Ersparten bezahlen, benötigen Sie – wie die Mehrheit aller Käufer – eine Baufinanzierung dafür. Sie leihen sich also Geld bei einer Bank oder einem Kreditinstitut und zahlen dafür Zinsen. Die Zinsen fließen nicht in die Tilgung Ihrer Restschuld, sondern an die Bank. Deshalb lassen sich die Zinsen der Finanzierung ebenfalls als Nebenkosten einstufen.
Dabei existiert noch ein wichtiger Unterschied zwischen dem Sollzins und dem Effektivzinssatz, den Sie bei der Berechnung sämtlicher Nebenkosten nicht vernachlässigen dürfen. Während die Bank mit dem Sollzins lediglich die Kosten ausweist, die sie für das reine Verleihen des Geldes berechnet, zeigt sie beim Effektivzins, welche weiteren Gebühren etwa für den Auszahlungskurs, die Zinsbindung und die von Ihnen gewählte Tilgung Monat für Monat hinzu kommt. Sie werden im Effektivzins mit ausgewiesen. Er ist also der transparentere Zinssatz, den Sie über die gesamte Zinsbindungsdauer hinweg zu zahlen haben.
Vergleichen Sie verschiedene Finanzierungsangebote immer anhand des Effektivzinssatzes und der zusätzlichen, einmaligen Gebühren miteinander. Nur dann erhalten Sie ein realistisches Bild davon, welcher Anbieter Ihnen wirklich den besten Vorschlag macht.
Laufende Nebenkosten nach dem Hauskauf
Die nun folgenden, laufenden Nebenkosten haben mit Ihrer Finanzierungsplanung nichts mehr am Hut, müssen aber trotzdem bedacht werden. Denn sie kommen nach dem Erwerb des Hauses regelmäßig auf Sie zu und wirken sich auf Ihr monatliches Budget aus. Zu diesen laufenden Nebenkosten zählen:
- die einmal pro Jahr fällige Grundsteuer
- die monatlichen Gebühren für Strom und Abwasser
- Gebühren für die Müllentsorgung
- Versicherungsbeiträge wie zum Beispiel die Gebäudeversicherung
Oft hört oder liest man, dass die Nebenkosten für Hausbesitzer höher sind als die für Mieter von Wohnungen. In der Regel fällt das Eigenheim flächenmäßig größer aus als die Mietwohnung. Allein deshalb steigen einige Betriebskosten entsprechend der zusätzlichen Quadratmeter an. Das gilt beispielsweise für Heizkosten, weil dann mehr Räume beheizt werden müssen. Andere Kosten zahlen Sie nun direkt an den Versorger und haben dies vorher an den Vermieter getan. Deshalb fielen etwa Steuern und Versicherungen vielleicht nicht auf.
Fragen zu Kaufnebenkosten? Antworten von unseren Spezialisten!
Die Kaufnebenkosten gehören zu einer lückenlosen Finanzplanung dazu. Wer sie vergisst oder wichtige Komponenten übersieht, stößt irgendwann auf finanzielle Engpässe und benötigt eine Nachfinanzierung. Das gilt es zu vermeiden, denn die sind traditionell teurer als Erstfinanzierungen. Gehen Sie die Planung nicht alleine an, holen Sie sich die Expertise unserer Spezialisten hinzu. Sie helfen Ihnen dabei, eine wasserdichte Kalkulation auf die Beine zu stellen.