Zinsloses Darlehen: Darauf sollten Sie achten
- Bei einem zinslosen Darlehen handelt es sich um einen Kredit, für den keine Zinsen oder weitere Zusatzkosten zu zahlen sind.
- Aufgenommen wird dieser in den meisten Fällen zwischen Verwandten oder Freunden.
- Auch bei zinslosen Darlehen empfiehlt sich ein schriftlicher Darlehensvertrag.
- Streng genommen handelt es sich um eine Schenkung, deshalb sollten die Freibeträge zur Schenkungssteuer beachtet werden.
- Ein zinsloser Kredit kann als Eigenkapital in die Baufinanzierung eingebracht werden.
Was ist ein zinsloses Darlehen?
Ein zinsloses Darlehen ist ein Kredit, bei dem Sie sich Geld von einer Person leihen und dafür keine Zinsen zahlen müssen. Es fallen somit keine Zusatzkosten an und der Kredit ist für Sie kostenlos. Häufig handelt es sich bei einem zinslosen Darlehen um ein privates Darlehen zwischen Familienmitgliedern oder Freunden. Aber auch der Arbeitsgeber kann ein zinsloses Darlehen bis zu einer bestimmten Höhe zur Verfügung stellen.
Ein zinsloses Darlehen wird zumeist unabhängig von der Bonität des Kreditnehmers vergeben. Ein schriftlicher Kreditvertrag muss nicht geschlossen werden, ist aber empfehlenswert.
Wie funktioniert ein zinsloses Darlehen?
Ein zinsloses Darlehen funktioniert wie ein normaler Kredit bei einer Bank. Sie bekommen von einer Privatperson Geld und einigen sich mit ihr, wie Sie das Geld zurückzahlen wollen. Das kann beispielsweise in Raten ähnlich einem Annuitätendarlehen erfolgen oder in einem Betrag wie bei einem Fälligkeitsdarlehen.
Dennoch gibt es Unterschiede zu einem normalen Kredit:
- Sie müssen keine Zinsen zahlen und tilgen nur die geliehene Summe.
- Die Tilgung des Darlehens kann jederzeit erfolgen.
- Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an.
- Es wird keine Bonitätsprüfung bei der Schufa durchgeführt.
Auch wenn es bei einem privaten Darlehen keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung und Organisation der Rückzahlungen gibt, empfiehlt es sich, die Details schriftlich festzuhalten und gegebenenfalls einen Finanzierungsplan aufzustellen. So gibt es am Ende keine Streitigkeiten.
Wann ist ein zinsloses Darlehen bei einer Baufinanzierung sinnvoll?
Wenn Sie für einen Hauskredit nicht genug Eigenkapital haben, kann Ihnen ein privates Darlehen von Freunden oder Verwandten helfen. Die Bank wertet das zinslose Darlehen als Eigenkapital. Somit müssen Sie sich weniger Geld von der Bank leihen und bekommen bessere Konditionen. Das honoriert die Bank mit niedrigeren Zinsen. Ihr Immobilienkredit wird dadurch günstiger.
Was sind die Vor- und Nachteile eines privaten Darlehens?
Im Detail kann ein Kredit ohne Zinsen mit einer Privatperson folgende Vor- und Nachteile haben:
- Sie müssen keine Zinsen für das Darlehen zahlen.
- Die Konditionen können individuell festgelegt werden.
- Sie müssen Ihre Bonität nicht nachweisen.
- Kein Schufa-Eintrag bzw. keine Schufa-Abfrage
- Es fallen keine Notarkosten an.
- Das Darlehen muss nicht ins Grundbuch eingetragen werden.
- Es müssen keine Sicherheiten erbracht werden.
- Die Abwicklung kann schnell und unbürokratisch erfolgen.
- Es gibt keinen Verbraucherschutz, der Kreditnehmer trägt das volle Risiko.
- Geld leihen innerhalb der Familie kann das persönliche Verhältnis belasten.
- Sie machen sich abhängig vom Geldgeber.
- Bei einem hohen zinslosen Kredit kann das Finanzamt von einer Schenkung ausgehen und Steuern verlangen.
Worauf sollte bei einem zinslosen Darlehen geachtet werden?
Bei einem zinslosen Kredit handelt es sich meistens um eine private Abmachung, eine mündliche Absprache würde in diesem Fall ausreichen. Es empfiehlt sich jedoch, die Details schriftlich festzuhalten. Da Sie sich das Geld von Verwandten oder Freunden leihen, ist es wichtig, dass alles klar und transparent ist. Ansonsten könnte es sein, dass Unklarheiten oder Missverständnisse entstehen und dadurch Beziehungen zu Bruch gehen.
Wenn Sie sich entscheiden, einen schriftlichen Darlehensvertrag anzufertigen, sollten Sie mindestens folgende Details einbeziehen:
- Namen, Adresse und Kontodaten der Vertragsparteien
- Höhe des zinslosen Darlehens
- Zinssatz von 0 %
- Auszahlungsdatum
- Termine und Höhe der Ratenzahlungen / Rückzahlungstermin
- Schlussbestimmungen
- Verweis auf ungültige mündliche Nebenabreden
- salvatorische Klausel: besagt, dass der Vertrag gilt, auch wenn einzelne Bestandteile eventuell unwirksam sind oder werden
- Unterschriften der Vertragsparteien
Es bietet sich zudem an, folgende Punkte in den Vertrag aufzunehmen.
- Regelungen für den Fall des Zahlungsverzuges
- Verwendungszweck
- Sicherheiten für den Kreditgeber
Der Vertrag zum zinslosen Darlehen ist bindend für beide Vertragsparteien. Er kann auch per Hand verfasst werden und muss nicht von einem Notar beglaubigt werden.
Kann aus verschiedenen Gründen kein schriftlicher Vertrag aufgenommen werden, bietet sich eine Überweisung des Geldes an. Dort können Sie als Verwendungszweck „Darlehen“ eintragen, um in einem möglichen Streitfall nachzuweisen, dass Sie dieses Geld nur geliehen und nicht verschenkt haben.
Wo gibt es zinslose Darlehen?
Einen zinslosen Kredit erhalten Sie nicht bei einem Kreditinstitut. Meist gibt es nur 2 Möglichkeiten, ein zinsloses Darlehen zu erhalten:
- Von Verwandten oder Freunden
- Vom Arbeitgeber
Bei einem zinslosen Darlehen von Ihrem Arbeitgeber liegt die Freibetragsgrenze bei 2.600 €. Beträge darüber hinaus müssen im Regelfall versteuert werden. Prüfen Sie deshalb genau, ob sich die Aufnahme eines Arbeitgeberdarlehens für Ihre Baufinanzierung lohnt.
Muss ein privates Darlehen versteuert werden?
Ob ein zinsloses Darlehen von Verwandten versteuert werden muss, kommt auf 2 Punkte an:
- Die Höhe des geliehenen Betrages
- Der Grad der Verwandtschaft
Das Finanzamt sieht ein zinsloses Darlehen als Schenkung an, da Sie die bei einem Bankkredit anfallenden Zinsen sparen. Hierfür fällt in der Regel eine Schenkungssteuer an. Für eine Schenkung unter Verwandten gibt es allerdings Steuerfreibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch ausfallen.
Grad der Verwandtschaft | Steuerfreibetrag |
---|---|
Ehegatten und Partner | 500.000 € |
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Enkel (wenn beide Elternteile des Enkels verstorben sind) | 400.000 € |
Enkel | 200.000 € |
Urenkel | 100.000 € |
Geschwister, Nichten, Neffen, Eltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und Stiefeltern | 20.000 € |
Nicht verwandte Personen | 20.000 € |
Diese Steuerfreibeträge dürfen Sie innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren einmal für ein zinsloses Darlehen nutzen. Bei Überschreitung der Freibeträge fällt eine Schenkungssteuer an. Diese berechnet sich aus dem marktüblichen Zinssatz, der aktuell für eine Kreditaufnahme verlangt wird.
Verjährt ein zinsloses Darlehen?
Für die Verjährung eines privaten Darlehens gelten die allgemeinen Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 195 BGB). Der Anspruch auf die Rückzahlung eines zinslosen Kredits verjährt somit 3 Jahre nach der vorab festgelegten Rückzahlungsfrist. Die Frist beginnt dabei mit Ende des Jahres. Soll die Rückzahlung beispielsweise am 30.08.2024 erfolgen, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2024 und endet am 31.12.2027.
Wenn Sie sich auf die Rückzahlung in Raten geeinigt haben, bezieht sich die Verjährung auf die jeweils einzelne Rate und nicht auf den Gesamtbetrag. Im Falle einer Ratenzahlung beginnt die Verjährung mit der Fälligkeit der einzelnen Rate.
Die Verjährung lässt sich auf bis zu 30 Jahre verlängern. Das kann durch eine Klage des Darlehensgebers oder ein notarielles Schuldanerkenntnis des Darlehensnehmers geschehen.