Baukindergeld (KfW 424): Antrag stellen, Zuschüsse fürs Eigenheim nutzen!
- Die Förderung zum Baukindergeld wurde zum 31.12.2022 eingestellt.
- Neue Bundesfördermittel für KfW 424 werden im Jahr 2023 nicht mehr zur Verfügung stehen.
- Seit Juni 2023 gibt es einen zinsgünstigen Kredit: Wohneigentum für Familien.
- Die neue Förderung steht dann für Neubau-Vorhaben zur Verfügung.
- Melden Sie sich für unseren Newsletter an und wir informieren Sie über den genauen Start der KfW-Förderung.
Was ist Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung für den Erwerb von selbstgenutzten Immobilien. Um Baukindergeld zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die wichtigsten lauten:
- Sie müssen die Immobilie nach dem 01.01.2018 gekauft haben bzw. den Bauantrag nach diesem Datum gestellt haben.
- Der Kaufvertrag oder der Bauantrag wurden spätestens am 31.03.2021 unterzeichnet.
- Baukindergeld erhalten Sie nur für Kinder unter 18 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben und für die Sie kindergeldberechtigt sind.
- Ihr Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 € pro Jahr nicht überschreiten, bei zwei Kindern 105.000 €, bei drei Kindern 120.000 €.
Pro Kind gibt es insgesamt 12.000 €, ausgezahlt wird das Baukindergeld allerdings jährlich. Sie erhalten dann 10 Jahre lang 1.200 € pro Kind. Beantragt wird das Baukindergeld ausschließlich direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), und zwar über das Zuschuss-Portal der KfW. Das Förderprogramm heißt KfW 424 - Baukindergeld. Den Antrag können Sie aber erst stellen, nachdem Sie in die Immobilie eingezogen sind. Nach dem Einzug haben Sie 6 Monate lang Zeit für die Beantragung. Die Bundesregierung stellt insgesamt 10 Milliarden Euro für das Baukindergeld zur Verfügung, bislang sind etwa 89,3 % der vorhandenen Mittel ausgeschöpft (Stand: September 2022).
Die wichtigsten Infos zum Baukindergeld im Video
Einen entscheidenden Nachteil hat das Baukindergeld: Weil Sie es nicht auf einen Schlag, sondern jährlich erhalten, können Sie es zu Beginn nicht als Eigenkapital in Ihre Finanzierung einbringen, dazu bräuchten Sie den vollen Betrag direkt zum Immobilienkauf. Dafür lässt sich das Baukindergeld jährlich in die Tilgung Ihrer Baufinanzierung investieren. Das Beste am Baukindergeld: Sie müssen es nicht zurück bezahlen. Lassen Sie sich die staatliche Finanzspritze deshalb nicht entgehen!
Überblick: Baukindergeld Voraussetzungen & Bedingungen
Frage | Antwort |
---|---|
Wie viel gibt's? | Pro Kind und Jahr 1.200 € über 10 Jahre hinweg, also 12.000 € bei einem Kind, 24.000 € bei zwei Kindern usw. |
Wer bekommt's? | Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen, im selben Haushalt lebenden Kindern bekommen es für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. |
Wer bekommt's nicht? | Bauherrengemeinschaften, GbR |
Welche Einkommensgrenzen gibt's? | Max. 75.000 € zu versteuerndes Einkommen plus 15.000 € pro Kind |
Wie wird es ausbezahlt? | Jährlich |
Wann erfolgt die erste Auszahlung? | Der erste Auszahlungstermin wird nach dem Baukindergeld Antrag im Zuschussportal in einer Antragsbestätigung bekannt gegeben. Laut KfW dauert es nach der Antragstellung (inkl. Upload aller erforderlicher Unterlagen ins Zuschussportal) etwa eine Woche, bis man Bescheid erhält, ob man Baukindergeld bekommt (und wenn ja wann). |
Ab wann beantragbar? | 18.09.2018-31.12.2022 (Immobilie muss aber dennoch bis 31.03.2021 gekauft oder die Baugenehmigung bis zum 31.03.2021 erteilt worden sein, ferner besteht kein Rechtsanspruch auf Baukindergeld, es wird nur so lange ausbezahlt, wie Mittel vorhanden sind) |
Wann muss man die Immobilie erwerben? | 01.01.2018-31.03.2021 |
Welche Grundvoraussetzungen? | Kaufvertrag/Baugenehmigung wurde ab dem 01.01.2018 unterzeichnet/erteilt, nur für Familien mit mind. 1 Kind unter 18, das neue Zuhause muss am Tag des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung die einzige Wohnimmobilie der Antragsteller sein, nur für Immobilien in Deutschland, die ab Erwerb mindestens 10 Jahre lang ununterbrochen selbst genutzt werden, und der Antragsteller darf am Stichtag (Datum des Kaufvertrags / der Baugenehmigung) des Antrags keine weitere Immobilie besitzen. |
Welche Kinder zählen? | Am Tag der Beantragung müssen Kinder bereits geboren sein, dürfen aber noch nicht volljährig sein, müssen im selben Haushalt leben, der Antragsteller muss für das Kind kindergeldberechtigt sein. |
Wie viele Kinder maximal? | Hier sind bisher keine Einschränkungen vorgegeben. |
Welche maximale Wohnfläche? | Es ist keine Einschränkung der Wohnfläche vorgegeben. |
Wie Baukindergeld beantragen? | Das Baukindergeld des Bundes wird über das KfW-Zuschussportal beantragt. Der Zuschuss kann erst nach dem Einzug in die neue Immobilie beantragt werden. Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug bei der KfW vorliegen (Datum der Meldebestätigung ist ausschlaggebend hierfür). |
Welche Unterlagen sind erforderlich? | Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung (bei 2022 von 2019 & 2020), Meldebestätigungen und Grundbuchauszug |
Baukindergeld aktuell: Wie lange reicht das Baukindergeld noch?
Viele fragen sich, wie lange das Baukindergeld noch reicht. Die gute Nachricht: Das Baukindergeld neigt sich noch lange nicht dem Ende zu. Wir haben von der KfW aktuelle Zahlen zum Stand der Dinge erhalten (Stand: September 2022): Es wurden insgesamt 421.467 Anträge auf Baukindergeld für 743.950 Kinder gestellt. Geht man von den bewilligten Anträgen aus, sind knapp 8,927 Milliarden Euro und damit rund 89,3 % des 10-Milliarden-Topfes verbraucht. Nähere Infos zu den Angaben lesen Sie in unserem Artikel Baukindergeld: Wie lange reicht es noch?
Das KfW-Programm 424 Baukindergeld wurde zum 1.1.2023 eingestellt. Für das Jahr 2023 stünden keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung, so eine Sprecherin des Bundesministeriums. Für das zweite Quartal 2023 ist mit der Wohneigentumsförderung eine weitere Unterstützung für Familien geplant. Förderberechtigt sind dann Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 70.000 € bei einem Kind, plus 10.000 € je weiterem Kind. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Kredites für energetisch-hochwertige Neubauten.
Höhe & Einkommensgrenzen beim Baukindergeld
Pro Jahr und Kind sind 1.200 € vorgesehen, und gezahlt wird das Baukindergeld über 10 Jahre hinweg. Somit ergibt sich pro Kind eine Förderung von 12.000 €, bei 2 Kindern wären es 24.000 €. Unsere nachfolgende Tabelle zeigt, welche Einkommensgrenzen und Fördersummen pro Kind gelten.
Anzahl Kinder | Maximales, zu versteuerndes Einkommen | Höhe Baukindergeld gesamt |
---|---|---|
Familien mit 1 Kind | 90.000 € | 12.000 € |
Familien mit 2 Kindern | 105.000 € | 24.000 € |
Familien mit 3 Kindern | 120.000 € | 36.000 € |
Familien mit 4 Kindern | 135.000 € | 48.000 € |
Für jedes weitere Kind | + 15.000 € | + 12.000 € |
Wichtige Fristen beim Baukindergeld
Frist | Was muss passieren? |
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18.09.2018 | Seit diesem Tag ist können Sie bei der KfW Baukindergeld beantragen. |
01.01.2018-31.03.2021 | Die Immobilie muss in diesem Zeitraum gekauft werden (ausschlaggebend: Datum des Kaufvertrags bzw. Datum der Baugenehmigung bei Neubauten). |
6 Monate nach Einzug | Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug bei der KfW vorliegen. |
3 Monate nach Beantragung | Nach der Beantragung haben Sie maximal 3 Monate Zeit, um die erforderlichen Unterlagen ins Zuschuss-Portal hochzuladen. |
Eingezogen zwischen 01.01.2018-17.09.2018? | Die Beantragungsfrist ist bereits am 31.12.2018 abgelaufen. |
Eingezogen ab 18.09.2018? | Dann muss der Antrag spätestens drei Monate nach dem Einzugsdatum bei der KfW vorliegen. |
30.12.2022 | Bis zu diesem Termin müssen Sie allerspätestens eingezogen sein und eine Meldebescheinigung haben, um noch Baukindergeld für den Erwerb der Immobilie zu bekommen. Auch dann müssen Sie die Immobilie bis spätestens 31.03.2021 gekauft haben. Diese Konstellation kann sich beispielsweise bei Neubauten ergeben, deren Bau sich verzögert und die dementsprechend erst später bezogen werden können. |
31.12.2022 | Letztmöglicher Tag für einen Antrag auf Baukindergeld. |
Somit ist es also möglich, Anträge auf Baukindergeld vom 18. September 2018 bis 31. Dezember 2022 einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf Baukindergeld besteht nicht.
Wer hat Anspruch auf Baukindergeld (KfW 424)?
Die Förderung erhalten Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind. Das zu versteuernde Einkommen der Familie darf 75.000 € pro Jahr nicht übersteigen. Pro Kind kommt noch mal ein Freibetrag von 15.000 € hinzu. Somit dürfen Familien mit einem Kind ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 90.000 € pro Jahr haben, mit 2 Kindern maximal 105.000 €. Liegt das zu versteuernde Einkommen darüber, erhält die Familie kein Baukindergeld. Entscheidend dafür ist das Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Kalenderjahres. Somit darf das Einkommen bei allen in 2022 gestellten Anträgen die vorgegebenen Grenzen in 2019 und 2020 nicht überschritten haben.
Um förderberechtigt zu sein, müssen Sie die Immobilie nach dem 1. Januar 2018 gekauft haben. Das heißt für Neubauten: Die Baugnehmigung muss nach dem 01.01.2018 erteilt worden sein. Und für Bestandsimmobilien gilt: Der Kaufvertrag muss nach dem 1. Januar 2018 abgeschlossen worden sein. Ist das nicht der Fall, wird das Baukindergeld abgelehnt. An dieser Stelle wollen wir noch mit einem verbreiteten Irrtum aufräumen: Die Immobilie muss nicht Ihre erste, jemals erworbene Immobilie sein, aber am Tag der Antragstellung dürfen Sie keine weitere Immobilie besitzen. Unerheblich ist, um welche Art von Immobilie es sich handelt: Gefördert wird sowohl der Kauf von Bestandsimmobilien als auch von Neubauten. Wird der Neubau nach dem Erwerb erst noch erbaut, gilt: Die Baugenehmigung muss nach dem 1. Januar 2018 erteilt worden sein. Um im Vorfeld schon mal zu testen, ob Sie für Baukindergeld infrage kommen, stellt die KfW auf ihrer Seite ein praktisches Tool zur Verfügung: den Vorab-Check.
Anwendungsmöglichkeiten: Wofür kann man das Baukindergeld verwenden?
Weil das Baukindergeld jährlich und nicht zu Anfang mit einem Mal ausbezahlt wird, kann es nicht als Eigenkapital eingesetzt werden. Dadurch stellt sich die Frage, welche anderen Wege es gibt, um das Baukindergeld sinnvoll einzubringen. Die Antwort lautet: Sie können es nach und nach in die Tilgung Ihrer Baufinanzierung investieren.
Wir stellen Ihnen hier drei Methoden vor:
- Das Baukindergeld als Sondertilgung nutzen.
- Das Baukindergeld zwecks Zinssicherung in einen Bausparvertrag stecken.
- Mit dem Baukindergeld ein Eigenkapital-Ersatzdarlehen schneller tilgen.
1. Baukindergeld zur Sondertilgung nutzen
Durch die jährliche Auszahlungsweise bietet es sich an, die 1.200 € (bei einem Kind) oder 2.400 € (bei 2 Kindern) Jahr für Jahr immer direkt in die Finanzierung stecken. Dadurch sinkt die Restschuld schneller, und Sie sparen auf diese Weise über die Jahre hinweg ein hohes Maß an Zinskosten ein. Sondertilgungen sind bei vielen Kreditverträgen möglich – aber Achtung: nicht immer kostenlos. Oftmals gewähren Banken Ihnen Sondereinzahlungen von bis zu 5 % der Restschuld im Jahr ohne Zusatzkosten. Achten Sie also darauf, ob das auch bei Ihrer Bank der Fall ist und prüfen Sie genau, ob dieser Rahmen Ihnen ausreicht. Die Option zur Sondertilgung muss im Kreditvertrag verankert sein.
Mit der nachfolgenden Grafik zeigen wir Ihnen, welche Effekte das Baukindergeld hat, wenn es regelmäßig als Sondertilgung in die Baufinanzierung eingebracht wird – und zwar je nachdem, wie viele Kinder Sie haben.
2. Baukindergeld zwecks Zinssicherung in einen Bausparvertrag stecken
Nach ein paar Jahren läuft Ihre erste Baufinanzierung aus, nämlich dann, wenn die Sollzinsbindung endet. Viele Immobilienkäufer entscheiden sich für Zinsbindungen von 10 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit haben Sie die Immobilie aber vermutlich noch nicht abbezahlt, eine Anschlussfinanzierung muss her. Es gilt als sicher, dass die Bauzinsen im Laufe der nächsten Jahre weiter ansteigen werden. Die nächste Finanzierungsrunde kann also ins Geld gehen. Was Sie dann konkret erwartet, sind eine höhere Monatsrate und mehr Zinskosten. Das Baukindergeld kann bereits heute zur Zinssicherung eingesetzt werden. Das heißt, parallel zu Ihrer ersten Baufinanzierung können Sie das Baukindergeld in einen Bausparvertrag investieren, mit dessen Bausparsumme Sie die Restschuld dann später ganz oder teilweise ablösen.
Eine besonders lohnenswerte Variante: Viele Immobilienkäufer nutzen das Darlehen KfW 124 - Wohneigentumsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit einer Kreditsumme von bis zu 100.000 Euro für den Start ihrer Baufinanzierung. Doch auch dieser Kredit läuft nach spätestens zehn Jahren aus und hat dann noch eine Restschuld über, die weiterfinanziert werden muss. Wenn Sie parallel zu KfW 124 einen Bausparvertrag eröffnen und das Baukindergeld für ein Kind jährlich in diesen Bausparvertrag einzahlen, dann kommen Sie nach 10 Jahren auf eine Bausparsumme von etwa 33.000 Euro. Dieses Geld als Sondertilgung für den KfW 124. Mit der Bausparsumme lässt sich der KfW-124-Kredit also problemlos anschlussfinanzieren.
Der größte Vorteil daran, das Baukindergeld in einen Bausparvertrag zu investieren, lautet also: Sie sichern sich die heutigen Zinsen für Ihre Anschlussfinanzierung und senken auf diesem Weg das Zinsänderungsrisiko.
3. Mit dem Baukindergeld ein Eigenkapital-Ersatz-Darlehen schneller tilgen
Die Bauzinsen sind niedrig, deshalb möchten viele zurzeit ein Eigenheim finanzieren. Doch nicht bei allen Immobilienkäufern ist genügend Erspartes für die Finanzierung vorhanden. Wer also eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital abgeschlossen hat, muss in der Regel neben der normalen Hauptfinanzierung auch noch einen Ratenkredit abbezahlen, mit dem er die Nebenkosten des Hauskaufs gestemmt hat.
Diesen Ratenkredit nennt man auch Eigenkapital-Ersatz-Darlehen. Bei diesem Eigenkapital-Ersatz-Darlehen tragen Sie eine verhältnismäßig hohe Monatsrate und höhere Zinsen. Es ist also sinnvoll, solche Zusatzkredite möglichst schnell wieder loszuwerden. Das Baukindergeld kann Ihnen dabei helfen. Lassen Sie es einfach als regelmäßige Sondertilgung in den Ratenkredit einfließen. Damit zahlen Sie den Kredit schneller ab, die Rate für diesen Kredit fällt eher weg, Sie sparen Zinskosten ein. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie viel schneller Sie durch das Baukindergeld mit dem Ratenkredit fertig werden können:
Darlehenshöhe / Monatliche Rate | 20.000 €/ 206,33 € | 30.000 € / 309,50 € | 40.000 € / 412,63 € |
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1 Kind / 1.200 € p.a. | 6 Jahre und 4 Monate | 7 Jahre und 2 Monate | 7 Jahre und 7 Monate |
2 Kinder / 2.400 € p.a. | 4 Jahre und 5 Monat | 5 Jahre und 5 Monat | 6 Jahre und 4 Monate |
3 Kinder / 3.600 € p.a. | 3 Jahre und 5 Monat | 4 Jahre und 5 Monat | 5 Jahre und 5 Monate |
Wichtig bei dieser Variante: Prüfen Sie Ihren Kreditvertrag hinsichtlich seiner Sondertilgungskonditionen. Einige Banken gewähren ein kostenloses Sondertilgungsrecht von 5 Prozent pro Jahr. Bei anderen Banken sind Sondertilgungen zwar möglich, aber nicht kostenlos. Grundsätzlich gilt aber: Die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung darf bei diesen Krediten maximal 1 Prozent des Sondertilgungsbetrags betragen. Bei 1.200 Euro Sondertilgung fallen also maximal 12 Euro Entschädigung an.
Und Sie können von dieser Variante doppelt profitieren: Indem Sie das Eigenkapital-Ersatz-Darlehen schneller abzahlen, werden Sie dessen Rate eher los, Ihre gesamte, monatliche Belastung sinkt. Es ist eine Überlegung wert, die Differenz in die Tilgung Ihrer Hauptfinanzierung zu stecken. Dann bleibt die monatliche Belastung zwar dieselbe, Sie tilgen Ihre große Baufinanzierung aber schneller und sparen auch hier noch mal Zinskosten ein.
Wichtige Fragen & Antworten
Rund um das neue Baukindergeld entstehen bei Familien viele weitere, wichtige Fragen, die wir an dieser Stelle einmal sammeln und beantworten wollen.
Wie läuft die Auszahlung ab?
Die Auszahlung des Baukindergeldes erfolgt jährlich, also nach und nach in Teilbeträgen. Das läuft folgendermaßen ab: Sie stellen den Antrag über das Zuschuss-Portal der KfW. Die KfW prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen. Falls Sie förderberechtigt sind, erhalten Sie über das Portal Bescheid, die KfW übermittelt Ihnen eine Auszahlungsbestätigung. Darin kündigt sie auch das erste Datum der Auszahlung an. Von nun an wird das Kindergeld immer jährlich am gleichen Tag ausbezahlt, weitere neun Jahre lang.
Wann Sie zum allerersten Mal Baukindergeld erhalten werden, lässt sich aktuell noch nicht sagen. Das hat folgenden Hintergrund: Den Antrag auf Baukindergeld können Sie ausschließlich über das Zuschuss-Portal der KfW stellen. Zum Antrag müssen Sie bestimmte Unterlagen bei der KfW einreichen (siehe: Baukindergeld beantragen: So geht's), und das muss ebenfalls online geschehen. Ein Übersenden der Unterlagen per Post ist nicht vorgesehen. Die KfW konnte die Möglichkeit, Unterlagen hochzuladen, bisher aber technisch nicht zur Verfügung stellen. Auf der Website der KfW ist zu lesen, dass dies erst ab März 2019 möglich sein wird. Ohne Ohne vorliegende Unterlagen (beispielsweise Ihre Steuerbescheide) kann die KfW Ihren Antrag aber nicht prüfen, und wenn sie ihn nicht prüfen kann, kann auch noch keine Bestätigung ausgestellt und keine Auszahlung getätigt werden. Antragsteller müssen sich also noch ein wenig gedulden.
Welche Kinder zählen fürs Baukindergeld?
Beim Baukindergeld ist Kind nicht gleich Kind. Die Frage lautet: Welches Kind zählt? Familien bekommen nur für solche Kinder Baukindergeld, die zum Zeitpunkt der Antragstellung
- bereits geboren wurden,
- noch nicht volljährig sind (also unter 18 Jahre alt),
- für die der Antragsteller kindergeldberechtigt ist
- und die im selben Haushalt wohnen.
Wichtig: Oftmals war zu lesen, der Bezug des Baukindergelds endet, wenn auch das Kindergeld entfällt. Das stimmt nicht. Ist das Baukindergeld einmal bewilligt, wird es über zehn Jahre hinweg ausgezahlt, unabhängig davon, ob es noch Kindergeld für das Kind gibt. Ein ähnlicher Fall: Das Baukindergeld wird auch über die Volljährigkeit des Kindes hinaus gezahlt. Es zählt nur der Tag der Antragstellung, an diesem Tag muss das Kind noch minderjährig sein.
Gilt das Baukindergeld auch rückwirkend?
Ja. Sie müssen die Immobilie nach dem 01.01.2018 erworben haben. Somit wird das Baukindergeld rückwirkend für nach diesem Datum gekaufte Immobilien ausgezahlt.
Welche Voraussetzungen muss die Immobilie fürs Baukindergeld erfüllen?
Die Art der Immobilie spielt keine Rolle, ein Wohnungskauf ist mit dem Baukindergeld ebenso möglich wie ein Hauskauf, und auch dabei sind Ihnen keine Grenzen gesetzt: Ob es sich um eine Doppelhaushälfte, ein alleinstehendes Haus, ein Reihenhaus, einen Neubau oder eine bestehende Immobilie handelt, ist egal. Auch die die Größe des Wohnraums spielt keine Rolle. Folgendes ist aber wichtig:
- Stichtag Baukindergeld 1. Januar 2018: Sie dürfen die Immobilie nicht vor diesem Datum erworben haben.
- Einzige Immobilie: Der Antragsteller darf zum Stichtag (= Datum des Kaufs / der Baugenehmigung) nur diese eine Immobilie besitzen.
- Eigennutzung: Sie müssen die Immobilie selbst privat nutzen. Für eine vermietete Immobilie oder Gewerbeimmobilien gibt es kein Baukindergeld.
Zählt das Baukindergeld als Eigenkapital?
Nein, das Baukindergeld lässt sich nicht als Eigenkapital nutzen. Der Grund: Eigenkapital bringen Sie immer zu Beginn als größere Summe in Ihre Finanzierung ein. Das Baukindergeld erhalten Sie aber nicht auf einmal, sondern jährlich. Somit ist es nicht möglich, das Baukindergeld am Anfang in Gänze als Eigenkapital zu nutzen.
Bekomme ich durch das Baukindergeld bessere Zinsen bei der Baufinanzierung?
Nein, am Zinssatz, den die Bank Ihnen gibt, wird das Baukindergeld wenig ändern. Es hätte nur dann Einfluss auf Ihren Bauzins, wenn es in Gänze ausgezahlt würde und als Eigenkapital eingebracht werden könnte. Das wird aber nicht der Fall sein, die Auszahlung wird jährlich geschehen. Allerdings erweitert das Baukindergeld Ihren finanziellen Spielraum. Bei einem Kind haben Sie 1.200 Euro jährlich mehr zur Verfügung, das werden Banken auch anerkennen und in Ihre Budgetplanung mit einrechnen. Letztlich kann sich dadurch der Kreditrahmen erhöhen, bei einem Kind und 1.200 Euro allerdings auch nur minimal.
Baukindergeld und die Anschlussfinanzierung, was gibt es da zu bedenken?
Das Baukindergeld wird über zehn Jahre hinweg gezahlt. Dies ist auch die am häufigsten gewählte Länge für die erste Sollzinsbindung der Hauptfinanzierung. Das heißt: Baukindergeld und Baufinanzierung laufen dann gleichzeitig aus, und es bleibt eine Restschuld über, die weiterfinanziert werden will. Sie benötigen dann eine Anschlussfinanzierung, dabei können finanzielle Engpässe entstehen. Zum Einen, weil nun die Baukindergeldzahlung wegfällt, und zum Anderen durch das sogenannte Zinsänderungsrisiko. Da die Zinsen in den kommenden Jahren vermutlich steigen werden, wird es die Anschlussfinanzierung nur zu höheren Zinsen geben. Das steigert die Monatsrate. Durch den Wegfall des Baukindergeldes wird die Weiterfinanzierung unter Umständen schwierig. Dieses Risiko sollte von vorneherein mit eingeplant und zum Beispiel von einem Forward Darlehen oder parallel laufenden Bausparverträgen abgefedert werden.
Was passiert mit dem Baukindergeld, wenn ich ausziehe, vermiete oder verkaufe?
Sie sind verpflichtet, die KfW über alle Änderungen, die sich auf Ihre Förderberechtigung auswirken, umgehend zu informieren. Wenn Sie die Immobilie nicht mehr selbst nutzen und vermieten wollen, wenn eines der Kinder aus Ihrem Haushalt auszieht, wenn Sie das Eigenheim verkaufen, müssen Sie die KfW also benachrichtigen.
Wie unterscheidet sich das neue Baukindergeld von der früheren Eigenheimzulage?
Das Prinzip des Baukindergeldes erinnert viele an die Eigenheimzulage, die von 1996 bis 2005 gewährt wurde. Es gibt aber doch einige Unterschiede: Die Eigenheimzulage fiel geringer aus und wurde aber über einen kürzeren Zeitraum hinweg gezahlt. Acht Jahre lang bekam man einen jährlichen Zuschuss von bis zu 800 Euro pro Kind. Die Voraussetzungen für die Eigenheimzulage waren denen des Baukindergeldes ähnlich: Bezuschusst wurde, wer sein Eigenheim von mindestens 25 Quadratmetern selbst bewohnte, ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 70.000 Euro sowie den Bezug von Kindergeld für seine Kinder nachweisen konnte. Wer sich nach dem 31. Dezember 2015 zu einem Hauskauf entschieden hatte, bekam keine staatliche Förderung in Form der Eigenheimzulage mehr. Der Grund: Die Bundesregierung hatte ihr Subventionsziel längst erreicht, sodass sie den Steuerzahler nicht länger belasten wollte.
Wie ermittelt man das zu versteuernde Einkommen fürs Baukindergeld?
Ihr zu versteuerndes Einkommen finden Sie als Angabe in Ihrem Steuerbescheid. Der Steuerbescheid geht Ihnen etwa fünf Wochen nach der Steuererklärung zu. Das zu versteuernde Einkommen ist weder mit dem Brutto- noch mit dem Nettoeinkommen identisch. Es leitet sich aus dem Bruttoeinkommen ab. Um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, werden aber zum Bruttoeinkommen alle weiteren Einkünfte hinzugerechnet. Das können beispielsweise Mieteinnahmen oder Unterhaltszahlungen sein. Davon werden dann bestimmte Freibeträge, zum Beispiel für Kinder, abgezogen. Das Ergebnis aus dieser Rechnung bildet das Einkommen, das Sie zu versteuern haben.
Baukindergeld Antrag
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Eigenheim kaufen und einziehen
Richtig gelesen: Beim Baukindergeld stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie die Immobilie bereits Ihr Eigentum nennen und eingezogen sind. Sie benötigen für den Antrag nämlich die Meldebestätigung vom zuständigen Einwohneramt, und die erhalten Sie erst nach dem Einzug.
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Zuschuss im Zuschuss-Portal beantragen
Die KfW stellt für alle Zuschüsse, die sie bietet, ein eigenes Zuschuss-Portal bereit. Auch das Baukindergeld ist hierüber erhältlich. Sie müssen sich, falls noch nicht geschehen, registrieren und haben anschließend die Möglichkeit, Ihren Antrag direkt online abzusenden. Dabei geben Sie unter anderem auch Ihr Bankkonto an, auf welches das Baukindergeld künftig überwiesen werden soll.
Achtung: Unbedingt die Antragsfristen einhalten! Die hängen von Ihrem Einzugsdatum ab:
Seit 18.09.2018: Sie ziehen erst jetzt ins neue Eigenheim? Dann muss der Antrag spätestens 6 Monate nach dem Einzugsdatum bei der KfW vorliegen. Maßgeblich hierfür ist das Datum der Meldebescheinigung.
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Identitätsnachweis liefern
Im Zuge der Online-Beantragung über das Zuschuss-Portal müssen Sie noch Ihre Identität unter Beweis stellen. Das geschieht mithilfe des sogenannten PostIdent- oder VideoIdent-Verfahrens. Über das genaue Verfahren werden Sie im Log-In-Bereich des Portals informiert.
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Unterlagen einreichen
Die KfW benötigt verschiedene Unterlagen von Ihnen, um Ihre Förderberechtigung zu überprüfen.
- Steuerbescheide:
Zur Überprüfung der Einkommensgrenzen werden Ihre Steuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Kalenderjahres benötigt. Stellen Sie den Antrag in 2022, benötigen Sie also die Nachweise aus den Jahren 2019 und 2020. Gibt es im Haushalt weitere Personen mit Einkommen, Ihren Partner beispielsweise, werden auch dessen Bescheide benötigt. Grund: Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das gesamte Einkommen aller Personen eines Haushalts. - Meldebescheinigungen:
Zur Überprüfung, dass Sie ins Eigenheim eingezogen sind und dass die förderfähigen Kinder bei Ihnen im Haushalt wohnen: Hierzu benötigt die KfW alle Meldebescheinigungen, aus der neben dem Meldedatum auch erkenntlich sein muss, dass es sich für alle Personen um ihren Hauptwohnsitz handelt. - Grundbuchauszug:
Zur Überprüfung, dass Ihnen das Eigenheim tatsächlich gehört: Um diesen Nachweis zu erbringen, reichen Sie den aktualisierten Grundbuchauszug ein, der Sie als neue Eigentümer ausweist. Das Grundbuch wird im Zuge des Kaufs aktualisiert, und den neuen Auszug erhalten Sie anschließend beim Grundbuchamt.
Die Unterlagen lassen sich dann im Zuschuss-Portal hochladen.
- Steuerbescheide:
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Baukindergeld bekommen
Nachdem die KfW Ihre Unterlagen geprüft hat, erhalten Sie über das Zuschuss-Portal Bescheid, ob Sie förderberechtigt sind oder nicht. Falls ja, teilt die KfW Ihnen außerdem das Auszahlungsdatum der ersten Teilzahlung mit. Anschließend erhalten Sie weitere neun Jahre lang denselben Betrag jährlich auf Ihr Konto.
Haftungsausschluss: Die Informationen rund um das Baukindergeld basieren auf sorgfältiger Recherche. Dennoch können wir Fehler in diesem Beitrag nicht ausschließen und übernehmen daher auch keine Haftung. Für rechtssichere Auskünfte zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.