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Gebäudeversicherung: Optimaler Schutz für Ihre Immobilie

Ein Sturm reicht, und schon fliegen Ihnen die Ziegel vom Dach. In solchen Fällen freuen Immobilienbesitzer sich über den Schutz einer Gebäudeversicherung. Was es bei ihrem Abschluss zu bedenken gibt, zeigt dieser Artikel.

Gebäudeversicherung: Alles, was Sie wissen müssen
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Mit der Gebäudeversicherung schützen Sie Ihr Heim vor Feuer, Wasser, Hagel und Sturm.

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Gebäudeversicherung: Optimaler Schutz für Ihre Immobilie

Gebäudeversicherung: Alles, was Sie wissen müssen

Ein Sturm reicht, und schon fliegen Ihnen die Ziegel vom Dach. In solchen Fällen freuen Immobilienbesitzer sich über den Schutz einer Gebäudeversicherung. Was es bei ihrem Abschluss zu bedenken gibt, zeigt dieser Artikel.

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Wozu dient eine Gebäudeversicherung?

Eine Gebäudeversicherung schützt Ihre Immobilie und Sie vor den finanziellen Folgen durch Beschädigung und Zerstörung. Stürzt zum Beispiel während eines Sturms ein Baum auf Ihr Dach kann daraus unter Umständen ein immenser finanzieller Schaden entstehen, den Sie ohne Gebäudeversicherung aus eigener Tasche bezahlen müssten. Doch mit dem passenden Rundumschutz können Ihnen solche Zwischenfälle materiell gesehen nichts anhaben.

Eine Gebäudeversicherung deckt folgende Ereignisse ab:

  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Explosion und Implosion
  • Wasserschaden (Leitungswasser oder durch Frost)
  • Hagel oder Sturm
  • Anprall oder Absturz von bemannten Flugkörpern

Bitte beachten Sie jedoch, dass Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion (Feuerversicherung) nur im Rahmen einer sogenannten verbundenen Wohngebäudeversicherung versichert sind.

Eine Gebäudeversicherung wird von Banken als Voraussetzung für die Baufinanzierung eingefordert.

Wie viel kostet einer Gebäudeversicherung?

Für ein Einfamilienhaus mit 120 m² Wohnfläche aus dem Jahr 2010 zahlen Sie in der Region Lübeck einen Versicherungsbeitrag von etwa 150 € pro Jahr aufwärts.

Wie hoch die Kosten für eine Gebäudeversicherung genau sind, richtet sich in erster Linie nach folgenden Faktoren:

  • Dem gewählten Leistungsumfang
  • Dem ermittelten Wert Ihres Gebäudes
  • Der Bauweise der Immobilie
  • Der Region und den damit verbundenen Risiken durch Leitungswasserhärte und Sturmhäufigkeit

Am preiswertesten versichert sind Massivbauhäuser mit Hartdach. Häuser in Leichtbauweise aus Holz oder mit Reetdach sind teurer, da sie risikobehafteter sind. Unterschiede bei den Preisen gibt es zudem auch von Region zu Region und von Versicherer zu Versicherer.

Wie viel eine Gebäudeversicherung in Ihrer Region für Ihr Haus kostet, können Sie bei einem Versicherungsvermittler herausfinden. Bei Dr. Klein bieten wir Ihnen einen kostenlosen und unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Dadurch können Sie herausfinden, welche Gebäudeversicherung für Sie am besten ist und bei welchem Anbieter Sie am wenigsten bezahlen.

Gebäudeversicherung: Was bedeutet Selbstbeteiligung?

Eine Selbstbeteiligung bedeutet, dass Sie im Schadensfall einen gewissen Anteil selbst bezahlen. Im Gegenzug sinkt dann de Versicherungsbeitrag für die Gebäudeversicherung. Dabei gilt: Je höher die in der Selbstbeteiligung vereinbarte Summe ist, desto niedriger ist Ihr Versicherungsbeitrag. Wenn Sie beispielsweise eine Selbstbeteiligung von 150 € vereinbaren, müssen Sie bei jedem Schadenfall bis 150 € selber bezahlen. Die Versicherung übernimmt nur den Betrag, der über der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt.

Was ist bei einer Gebäudeversicherung versichert?

Folgende Gebäudebestandteile sind durch die Gebäudeversicherung geschützt:

  • Das Gebäude selbst
  • Nebengebäude und Garagen
  • Terrassen
  • Einbauten wie Einbauschränke
  • Fest verlegte Fußbodenbeläge
  • Klima- und Zentralheizungsanlagen
  • Sanitärinstallationen
  • Elektrische Anlagen
  • Zubehör zur Instandhaltung oder zur Wohnungsnutzung

Optional können Sie auch am Gebäude angebrachte Gegenstände wie Antennen, Markisen, Schilder und Überdachungen mitversichern lassen. Für Schäden an Möbeln, Textilien und sonstigen losen Gegenständen in Ihrem Haus ist übrigens die Hausratversicherung zuständig.

Das Leistungsportfolio einer guten Gebäudeversicherung sollte die folgenden Kosten abdecken:

  • Wiederherstellungskosten (inkl. Architektenkosten)
  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Aufräum- und Abbruchkosten
  • Mietausfälle (sofern Mieteinnahmen vorhaben)
  • Mehrkosten durch Behördenauflagen
  • Folgekosten von Überspannungsschäden
  • provisorische Sicherungs- und Bewachungskosten
  • Lagerungskosten

Hotelkosten oder Miete für eine Übergangswohnung

Wann zahlt die Gebäudeversicherung nicht?

Folgende Schadenereignisse sind in der Gebäudeversicherung nicht versichert:

  • Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene oder undichte Türen, Fenster oder sonstige Öffnungen
  • Schäden, die durch Grundwasser oder Überschwemmung entstehen
  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Krieg und innere Unruhen
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden durch Erdbeben
  • Brände, die durch vorsätzlich angezündete Gegenstände entstehen, wie zum Beispiel ein Kaminbrand
  • Sengschäden, außer wenn diese durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden sind
  • Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkungen, wenn sie nicht durch einen Leitungswasserschaden verursacht wurden
  • Überspannungsschäden
  • Schäden an Photovoltaikanlagen
  • Sturmschäden, die durch Stürme unter Windstärke 8 entstehen
  • Schäden durch Sturmflut und Lawinen
  • Schäden an unfertigen Gebäuden, hier ist die Bauleistungsversicherung zuständig

Häufig lassen sich diese ausgeschlossenen Schadenfälle durch einen gesonderten Vertrag und einen zusätzlichen Versicherungsbeitrag mitversichern.

Gebäudeversicherung: Was sind Elementarschäden?

Unter Elementarschäden verstehen Versicherer beispielsweise Schäden durch Schnee und Lawinen, Erdbeben, Starkregen, Hochwasser, Überschwemmungen oder Vulkanausbrüche. Derartige Ereignisse sind in der Gebäudeversicherung nicht automatisch eingeschlossen, sondern müssen über den Zusatzbaustein der Elementarschadenversicherung versichert werden. Elementarschäden und die dazugehörige Versicherung werden immer wieder diskutiert und mit den zunehmenden starken Unwettern in Deutschland stets wichtiger und leider auch teurer. Viele Anbieter versichern aber nur Gebäude, die in den letzten Jahren frei von Elementarschäden waren oder schließen bestimmte Regionen wie häufige Überschwemmungsgebiete von vornherein aus.

Je nachdem, wie stark Ihre Wohnregion von derartigen Ereignissen betroffen ist, ist eine Elementarversicherung ein teures Unterfangen. Laut einer Studie von Check24 befinden sich 92 % aller Wohngebäude in der niedrigsten Hochwassergefahrenzone. Der Aufschlag für eine Elementarversicherung kostet für diese Gruppe 40 % des Basisbetrages für eine Gebäudeversicherung. Befindet sich das Gebäude in der zweiten von 4 Hochwassergefahrenzonen, lag der Aufschlag bei mehr als 80 %.

Wohnen Sie in einer von Sturmfluten, Erdrutschen oder Überschwemmungen gebeutelten Region, sollten Sie trotz der Extrakosten aber über eine Elementarschadenversicherung nachdenken. Die hohen Kosten der Versicherung sind nämlich durchaus nachvollziehbar. Denn rein statistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Gebäude durch einen Elementarschaden in Mitleidenschaft gezogen wird, deutlich höher, als dass es Feuer fängt.

Welche Deckungssumme sollte ich bei einer Gebäudeversicherung wählen?

Die Deckungssumme für die Gebäudeversicherung sollte sich, ähnlich wie die Beitragshöhe, am Wert des Hauses orientieren. Das ist wichtig, da die Versicherung Schäden nur anteilig auszahlt, wenn die Versicherungssumme unter dem Wert Ihres Gebäudes liegt. Diesen zu ermitteln, ist allerdings nicht ganz unkompliziert. Dazu gibt es verschiedene Verfahren:

  • Wertermittlung nach Größe und Ausstattung des Gebäudes: Sie müssen einen Fragebogen ausfüllen. Grundlage sind die Lage und Wohnfläche des Gebäudes. Je nach Ausstattung werden Zu- oder Abschläge berechnet. Diese einfache und zuverlässige Methode ist unsere Empfehlung.
  • Wertschätzung durch einen Gutachter: Ein Gutachter ermittelt den aktuellen Verkehrswert und auch die aktuellen Baukosten. Diese Methode ist eher teuer und daher nicht empfehlenswert.
  • Umrechnung des Gebäudeneuwertes: Sie geben den Baupreis Ihres Hauses an, den die Versicherung nach einem speziellen Verfahren auf heutige Verhältnisse umrechnet. Diese Methode kann ungenau sein, wenn Sie zum Beispiel Eigenleistungen oder Rabatte nicht berücksichtigen.

Meistens wird bei der Erstellung der Versicherungspolice mit Standardwerten gerechnet, die sich aus der Größe und Lage Ihres Hauses zusammensetzen. Sollten Sie allerdings eine gehobene und besonders luxuriöse Gebäudeausstattung besitzen, können Sie dies gesondert bei Ihrem Vermittler angeben.

Muss man der Wohngebäudeversicherung einen Umbau melden?

Durch eine Modernisierung oder einen Umbau in, um oder an Ihrem Haus kann sich dessen Wert und somit auch die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung erhöhen. Wenn Sie Ihre Versicherungssumme in Ihrem Vertrag nicht anpassen, kann es, selbst wenn ein Unterversicherungsverzicht Ihres Versicherers vorliegt, zu einer Unterversicherung kommen. Sie haben dann im Schadenfall keinen Anspruch auf die volle Regulierung der Kosten. Deshalb ist es wichtig, Ihre Versicherung umgehend über die durchgeführten Baumaßnahmen zu informieren.

Was ist ein Unterversicherungsverzicht bei einer Gebäudeversicherung?

Wenn die Deckungssumme zu niedrig angesetzt wird, kann es passieren, dass das Gebäude unterversichert ist. Das fällt meistens erst im Ernstfall auf, wenn der entstandene Schaden die Deckungssumme übersteigt.

Achten Sie beim Abschluss Ihrer Gebäudeversicherung am besten darauf, dass die Deckungssumme dem Wert Ihrer Immobilie entspricht und die Versicherung Ihnen vertraglich einen sogenannten Unterversicherungsverzicht einräumt. Dann übernimmt sie die Kosten auch dann in voller Höhe, wenn sie über die Deckungssumme hinausgehen.

Kann ich die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers übernehmen?

Gebäudeversicherungen sind übertragbar. Das kann durchaus praktisch sein. Sie kaufen ein Haus und übernehmen die Gebäudeversicherung vom Vorbesitzer gleich mit. Das geht schnell und unkompliziert, und Ihre Bank ist auch zufrieden. Denn eine bestehende Gebäudeversicherung ist eine wichtige Grundvoraussetzung für das Zustandekommen der Baufinanzierung.

Auch wenn Sie Ihr Haus verkaufen, sollten Sie Ihre Versicherung nach dem Hausverkauf umgehend kontaktieren und ihr Name und Anschrift des Käufers nennen.

Die Vorteile dieser Vorgehensweise liegen also auf der Hand, ein paar kleinere Stolpersteine kommen aber trotzdem hinzu.

  • Prüfen Sie im ersten Schritt sorgfältig, ob die Vorbesitzer ihre Versicherungsbeiträge regelmäßig gezahlt haben. War das nicht der Fall und kommt es unter Ihnen als neuem Besitzer zu einem Schaden, dann zahlt die Versicherung unter Umständen nicht.
  • Außerdem lohnt es sich, einen genauen Blick auf die Versicherungsbedingungen zu werfen: Deckt die Versicherung alle wichtigen Schadensfälle ab?

Falls Sie sich unsicher sind und doch lieber eine neue eigene Gebäudeversicherung abschließen möchten, müssen Sie selbst aktiv werden: Laut § 96 Versicherungsvertragsgesetz haben Sie direkt nach der Übernahme der Immobilie im Hinblick auf die Gebäudeversicherung ein 30-tägiges Sonderkündigungsrecht, das Sie in diesem Fall nutzen können.

Wie reiche ich meine Kündigung der Wohngebäudeversicherung ein?

Eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung muss Ihrem Versicherer spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf vorliegen. Ansonsten verlängert sich Ihr Vertrag jeweils um 1 Jahr. Sobald ein Schaden eintritt, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können den Vertrag dann innerhalb 1 Monats nach Schadenregulierung fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Was mache ich als Besitzer einer Gebäudeversicherung bei einem Schaden?

Haben Sie einen Gebäudeschaden entdeckt, helfen Ihnen die folgenden Punkte, den Schaden zu begrenzen:

  1. Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

  2. Benachrichtigen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr.

  3. Schließen Sie bei Leitungsschäden den Haupthahn.

  4. Verschließen Sie schnellstmöglich durch Sturm oder Hagel entstandene Öffnungen.

  5. Lassen Sie zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur durch einen Fachmann auftauen.

  6. Informieren Sie unverzüglich Ihre Versicherung über den entstandenen Schaden.

  7. Heben Sie beschädigte Sachen als Beweismaterial auf und fotografieren Sie wenn möglich die von Schäden betroffenen Gebäudeteile.

  8. Geben Sie Ihrem Versicherer alle nötigen Informationen, um die Ursache und Höhe des Schadens festzustellen.

Ist das Unglück vorbei und besteht keine Gefahr mehr für Sie, sollten Sie auch Ihren Hausrat vor eventuellen Folgeschäden sichern. Sind bereits Schäden entstanden, können Sie diese über Ihre Hausratversicherung abwickeln.

Bitte beachten Sie in allen Fällen, dass Ihr persönliches Wohlergehen immer Vorrang hat. Bringen Sie sich nicht durch Rettungsmaßnahmen selbst in Gefahr!

Welche Pflichten habe ich als Gebäudeversicherungsnehmer?

Als Versicherungsnehmer einer Gebäudeversicherung haben Sie bestimmte Pflichten:

  • Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften wie Bauvorschriften
  • Ausreichende Beheizung und Entleerung der Wasseranlagen, damit Leitungen nicht einfrieren
  • Instandhaltung und rasche Beseitigung von Mängeln der versicherten Sachen
  • Ausreichende Kontrolle ungenutzter Gebäudeteile
  • Pünktliche Zahlung der Beiträge

Zusätzlich haben Sie gegenüber Ihrer Versicherung eine Informationspflicht über:

  • Um- und Anbauten sowie Modernisierungsmaßnahmen
  • Das Betreiben eines Gewerbes in Ihrem Haus oder in unmittelbarer Nachbarschaft
  • Leerstehende Gebäude oder Gebäudeteile – zum Beispiel bei bevorstehenden Baumaßnahmen

Wenn Sie diesen Pflichten nicht nachkommen, kann Ihr Versicherer Ihnen Entschädigungszahlungen verweigern oder sogar den Vertrag kündigen.

Kann ich die Gebäudeversicherung von der Steuer absetzen?

Eine Gebäudeversicherung lässt sich nicht von der Steuer absetzen. Dies gilt sowohl für Eigentümer, die ihr Gebäude selbst bewohnen, als auch für Vermieter. Grund dafür ist, dass nur Versicherungen, die der persönlichen Absicherung dienen, von Privatpersonen abgesetzt werden können. Dazu zählt zum Beispiel die private Haftpflichtversicherung oder eine Unfallversicherung.

Vermieter können aber die Versicherungskosten über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Konkret handelt es sich dabei laut §2 der Betriebskostenverordnung um "Betriebsausgaben aus Vermietung und Verpachtung". Es ist jedoch wichtig, dass Vermieter im Interesse ihrer Mieter handeln und diese nicht benachteiligen. Für Eigentumswohnungen werden die Versicherungskosten in der Regel über das Hausgeld bezahlt, das durch die Wohneigentümergemeinschaft festgelegt wird. Diese Betriebskostenabrechnung ist dann wieder steuerlich absetzbar.


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