Altersgerecht Umbauen mit Investitionszuschuss (KfW-Programm 455)
Im Alter kann die kleinste Türschwelle zu Hause zum großen Hindernis werden. Für den altersgerechten Umbau stellt die KfW einen Zuschuss bereit. Lesen Sie hier, wie Sie ihn bekommen.
Was ist KfW 455 – Altersgerecht Umbauen?
Bei KfW 455 – Altersgerecht Umbauen Investitionszuschuss handelt es sich um ein Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Es besteht aus einem einmaligen KfW-Zuschuss in Höhe von bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit. Diesen Zuschuss können Immobilienbesitzer bekommen, wenn sie Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren planen.
Förderfähig sind beispielsweise der Einbau einer Aufzugsanlage oder einer bodengleichen Dusche. Auch der Kauf von bereits umgebautem Wohnraum wird bezuschusst, sofern die vorgenommenen Maßnahmen im Kaufvertrag ausgewiesen wurden. Der KfW Zuschuss 455 hat letztlich eine Steigerung des Wohnkomforts zum Ziel und trägt dazu bei, im Alter noch möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können. Das Beste daran: Der Zuschuss muss nicht zurück bezahlt werden.
Dieses KfW-Programm wird nicht von Dr. Klein vermittelt!
Den Zuschuss "Altersgerecht umbauen" müssen Sie direkt über das KfW-Zuschussportal beantragen, Sie erhalten ihn leider nicht über Dr. Klein.
KfW Zuschuss 455 auf einen Blick
Barrierereduzierung | |
---|---|
Art der Förderung | Einmaliger Zuschuss |
Voraussetzungen | Umbaumaßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben (Antrag muss vorher gestellt werden) |
Höhe des Zuschusses | Einzelmaßnahmen: 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 €), für Erreichen des Standards „Altersgerechtes Haus“ bis 12,5 % (max. 6.250 €) |
Maximale Fördersumme pro Wohneinheit | 25.000 € |
Minimal notwendige Eigeninvestition | 2.000 € |
Rückzahlung | Der Zuschuss muss nicht zurück bezahlt werden |
Antragsweg | Der Zuschuss wird direkt bei der KfW beantragt |
Vorteile des Zuschusses KfW 455
- Finanzielle Entlastung für kostspielige Umbauten
- Keine Rückzahlung erforderlich
- Kombinierbar mit anderen KfW-Programmen (höhere Finanzierungssummen somit möglich)
Förderfähige Maßnahmen bei KfW Altersgerecht umbauen
Mit dem Zuschuss aus KfW 455 sind bestimmte Maßnahmen zur Barrierereduzierung finanzierbar, andere wiederum ausgeschlossen. Wir geben Ihnen hier einen Überblick darüber:
Was gefördert wird
- Umbau oder das Anlegen von barrierefreien Zuwegen und Stellplätzen (z.B. für Rollatoren)
- Abbau von Barrieren im Wohnungseingangsbereich (z.B. durch kraftunterstützende Türantriebe)
- Maßnahmen zur Überwindung von Treppen (z.B. Rampen / Treppenaufzugsanlagen)
- Maßnahmen an Sanitärräumen (z.B. mobile Liftsysteme für Badewannen)
Was nicht gefördert wird
- Maßnahmen an Immobilien, die an Urlaubsgäste vermietet werden
- Maßnahmen an gewerblich genutzten Immobilien
- Maßnahmen an Alten-/Pflegeheimen
KfW-Förderfinder
Finden Sie hier die richtige KfW-Förderung
KfW 455 mit anderen Förderungen der KfW kombinieren
Der Zuschuss aus KfW 455 lässt sich mit anderen Programmen gemeinsam nutzen. Zur Wahl stehen unter anderem die folgenden:
- KfW-Programm 124: Wohneigentumsprogramm (Kredit)
- KfW-Programm 261: Wohngebäude (Kredit)
Jedoch ist der Zuschuss nicht kombinierbar mit dem gleichnamigen Kredit aus KfW 159 (Altersgerecht umbauen). Das heißt, Sie müssen sich bei Maßnahmen zum altersgerechten Umbau entscheiden: Sie können mit KfW 159 einen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit aufnehmen oder den KfW Zuschuss 455 von bis zu 6.250 Euro beantragen.
Was bedeutet „Standard Altersgerechtes Haus“?
Für Einzelmaßnahmen erhalten Sie bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 5.000 Euro als Zuschuss. Möchten Sie durch die geplanten Umbauten mit Ihrer Immobilie den Standard Altersgerechtes Haus erreichen, gibt es bis zu 12,5 Prozent und maximal 6.250 Euro dazu. Was aber beinhaltet dieser vordefinierte Standard? Ganz einfach: Die Wohnung beziehungsweise das Haus muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Immobilie benötigt:
- einen altersgerechten Zugang,
- ein altersgerechtes Wohn- und Schlafzimmer,
- eine altersgerechte Küche,
- ein altersgerechtes Bad
- und altersgerechte Bedienelemente beispielsweise für Türen und Lichtschalter
Nur, wenn diese Voraussetzungen gleichzeitig geschaffen werden, kann eine Immobilie den Standard erreichen. All diese Maßnahmen werden dann gemeinsam mit dem Förderhöchstsatz von 12,5 Prozent unterstützt.
So beantragen Sie den Investitionszuschuss KfW 455
KfW-Darlehen können nicht direkt bei der KfW beantragt werden. Hierzu benötigen Sie immer eine sogenannte „durchleitende Bank“ wie beispielsweise Ihre Hausbank, die mit der KfW kooperiert. Auch die Spezialisten von Dr. Klein können Ihnen bei der Beantragung von KfW-Krediten helfen, sofern Sie gleichzeitig eine Baufinanzierung für dasselbe Gebäude über uns in die Wege leiten.
Bei den Zuschüssen wie KfW 455 läuft der Antragsprozess anders ab: Zuschüsse werden direkt bei der KfW eingefordert, und dies müssen Sie selbst erledigen. Dabei können die Spezialisten von Dr. Klein oder Ihre Hausbank Ihnen leider nicht behilflich sein. Hierfür hat die KfW ein spezielles Zuschussportal eingerichtet. Doch bevor Sie dort Ihre Daten eingeben, ist ein wenig Vorarbeit vonnöten. Wichtig dabei: Sie dürfen noch nicht mit den Maßnahmen begonnen haben, um den Anspruch auf den Zuschuss nicht zu verlieren. Die KfW muss Ihre Pläne erst absegnen, anschließend können Sie entsprechende Gewerke beauftragen.
-
Maßnahmen planen
Die Fördermöglichkeiten sind bei KfW 455 besonders vielfältig und deshalb leider auch etwas unübersichtlich. Unser Tipp: Holen Sie sich einen Sachverständigen an Bord, der Sie bei der Planung unterstützt. So können Sie sicher gehen, dass Ihre Maßnahmen auch durch den Zuschuss finanzierbar sind. Geeignete Sachverständige finden Sie unter anderem bei der Bundesingenieurkammer (BingK), der Bundesarchitektenkammer (BAK) und dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK).
-
Antrag direkt bei der KfW stellen
Sie beantragen den Zuschuss nun direkt über das Zuschussportal der KfW. Hier müssen Sie sich im ersten Schritt mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse registrieren, bevor Sie die notwendigen Daten rund um die geplanten Maßnahmen angeben. Außerdem benötigt die KfW noch einen Identifikationsnachweis von Ihnen, den Sie per Video-Identifizierung oder per Post-Ident erbringen können. Im Antragsprozess erhalten Sie dazu von der KfW alle notwendigen Informationen. Dieser Schritt ist oberste Voraussetzung, um den Zuschuss später abrufen zu können.
-
Finanzierung klären & Maßnahmen umsetzen
Warten Sie die Förderzusage der KfW ab, erst danach wissen Sie, ob Sie den Zuschuss erhalten oder nicht und können ihn verlässlich in die Finanzierung einplanen. Haben Sie eine Ablehnung erhalten, müssen Sie die fehlenden Finanzmittel selbst zur Verfügung stellen. Als Alternative zur KfW kann sich hier ein normaler Kredit zum altersgerechten Wohnen speziell für Immobilienbesitzer anbieten. Sobald die Finanzierung geklärt ist, können Sie mit den Umbaumaßnahmen loslegen.
-
Rechnungen einreichen
Sobald Sie Ihre Identität per Post- oder Video-Ident nachgewiesen haben, können Sie im Zuschussportal Ihre Rechnungen hochladen. Auf diese Weise erbringen Sie den Nachweis, dass die angekündigten Maßnahmen wie geplant umgesetzt wurden. Erst im Anschluss daran zahlt die KfW den Zuschuss an Sie aus.
Zur Baufinanzierung alle Vorteile der KfW nutzen
Nicht nur ältere Hausbesitzer möchten ihr Eigenheim altersgerecht gestalten, auch jüngere Hauskäufer denken zukunftsorientiert und haben ein Interesse an barrierefreiem Wohnraum. Die Fördermöglichkeiten der KfW lassen sich bereits beim Kauf clever mit einer gängigen Baufinanzierung kombinieren. Sprechen Sie doch einfach unsere Spezialisten für Baufinanzierung darauf an. Sie zeigen Ihnen, wie Sie das Maximum herausholen und ein zukunftsfähiges Eigenheim erwerben.