0451 14087764
Mo–Fr 9 – 18 Uhr

Vollkasko oder Teilkasko: Wann brauchen Sie welche Versicherung?

Vollkasko oder Teilkasko die Unterschiede erklärt
florian-unterfrauner
Florian Unterfrauner
13.01.2025
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Kaskoversicherung deckt Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen.
  • Die Teilkasko übernimmt von Dritten verursachte Schäden.
  • Eine Vollkasko übernimmt von Ihnen verursachte Schäden an Ihrem Auto.
  • Eine Teilkaskoversicherung kostet zusätzlich 7 €/Monat und eine Vollkaskoversicherung 27 €/Monat.

Was versteht man unter Vollkasko und Teilkasko?

Eine Vollkasko oder Teilkaskoversicherung bietet einen zusätzlichen Schutz zu Ihrer Haftpflichtversicherung. Während die verpflichtende Kfz-Haftpflicht nur gegenüber geschädigten Dritten leistet, deckt eine Kaskoversicherung Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Der Hauptunterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko liegt im Umfang des Versicherungsschutzes.

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch äußere Einflüsse entstehen, wie zum Beispiel Diebstahl, Brand oder Schäden durch Naturereignisse.

Die Vollkaskoversicherung bietet einen umfassenderen Schutz. Sie deckt zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko auch Schäden durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus ab.

Wenn Sie also mehr Sicherheit wünschen und auch bei selbstverschuldeten Schäden abgesichert sein möchten, ist die Vollkasko die richtige Wahl. Bei der Teilkasko haben Sie eine kostengünstigere Variante, die dennoch grundlegende Risiken abdeckt.

Welche Leistungen umfasst die Vollkasko und Teilkasko?

Im Folgenden listen wir für Sie die genauen Unterschiede zwischen einer Vollkasko und einer Teilkaskoversicherung auf, so dass Sie sich auf Basis dieser Informationen für die für Sie passende Variante entscheiden können. Hier sehen Sie den klassischen Leistungsumfang auf einen Blick:

Vollkasko
    Vollkasko
    • alle selbstverschuldeten Schäden außer bei grober Fahrlässigkeit
    • Fahrerflucht des Unfallgegners
    • Fehlende Haftbarkeit des Schadensverursachers (z. B. bei Kindern)
    • Zahlungsunfähigkeit des Unfallgegners
    • mut- und böswillige Beschädigung durch unbekannte Dritte (z. B. Zerkratzen des Lacks)
    • Alle Leistungen der Teilkaskoversicherung (siehe Reiter Teilkasko)
    Teilkasko
    • Brand oder Explosion
    • unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
    • Schaden der Verkabelung durch Kurzschluss bzw. Schmorschäden
    • Diebstahl
    • Glasbruch
    • Haarwildschäden
    • abhängig von der jeweiligen Police auch Marderschäden

    Wie viel kostet eine Vollkasko und Teilkasko?

    Die Kosten für den jeweiligen Versicherungsschutz beginnen bei einer Teilkaskoversicherung bei 7 €/Monat und bei einer Vollkaskoversicherung bei 27 €/Monat. Auf das Jahr gerechnet betragen die Kosten für eine Teilkasko 82 € und 321 € für eine Vollkaskoversicherung. Das ergab eine Studie von Check24 aus dem Jahr 2024. Bedenken Sie, dass Sie diese Kosten zusätzlich zur verpflichtenden Kfz-Versicherung zahlen müssen. Wie viel Sie dabei für Ihre Versicherung zahlen, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

    • Fahrzeugart
    • Alter der versicherten Person
    • Wohnort des Halters
    • Schadensfreiheitsklasse
    • Selbstbeteiligung
    • Werkstattbindung
    • Fahrverhalten
    • Anzahl der Fahrer
    • Fahrleistung
    • Zahlungsweise
    • Stellplatz des Autos

    Ein Beispiel: Ein Mann (35) aus Hamburg möchte seinen Mittelklassewagen versichern. Dabei wählt er auch eine Selbstbeteiligung. Die Kosten für die Kfz-Versicherung fallen in unserem Beispiel dabei wie folgt aus:

    VersicherungstypSelbstbeteiligungKosten pro MonatKosten pro Jahr
    Kfz-Haftpflichtversicherung0 €Ab 30 €Ab 360 €
    Kfz-Haftpflichtversicherung + Teilkasko150 €Ab 42 €Ab 504 €
    Kfz-Haftpflichtversicherung + Vollkasko500 €Ab 90 €Ab 1080 €
    Tabelle: Vergleich der Kosten für eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Kombination mit einer Teil- und Vollkaskoversicherung.

    In unserem Beispiel fallen für die Teilkasko zusätzlich 12 € im Monat an, bei der Vollkasko sind es 60 €.

    Wie kann man bei einer Teilkasko oder Vollkasko Geld sparen?

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Kosten bei der Kaskoversicherung zu sparen, ohne auf wichtigen Schutz zu verzichten. Hier sind einige effektive Tipps:

    • Selbstbeteiligung erhöhen: Wenn Sie bereit sind, im Schadensfall einen höheren Betrag selbst zu zahlen, können Sie die Versicherungsprämie senken. Vergleichen Sie, wie sich unterschiedliche Selbstbeteiligungen auf die Kosten auswirken. Das Verbraucherportal Finanztip empfiehlt, bei einer Teilkasko eine Selbstbeteiligung von 150 € bis 300 € zu wählen und bei einer Vollkasko eine Selbstbeteiligung von 300 €.
    • Fahrzeugwert berücksichtigen: Bei älteren oder weniger wertvollen Autos kann eine Teilkaskoversicherung ausreichen. Prüfen Sie, ob sich eine Vollkasko für Ihr Fahrzeug tatsächlich lohnt.
    • Sonderrabatte nutzen: Viele Versicherer bieten Rabatte für schadensfreies Fahren oder für Mitglieder bestimmter Organisationen an. Informieren Sie sich über mögliche Ermäßigungen.
    • Fahrverhalten optimieren: Ein sicheres Fahrverhalten kann sich positiv auf Ihre Prämie auswirken. Einige Anbieter bieten Rabatte an, wenn Sie ein Fahrsicherheitstraining absolvieren oder einen Telematik-Tarife wählen. Bei Letzterem wird Ihr Fahrverhalten überwacht.
    • Vergleichen: Nutzen Sie Vergleichsportale, um verschiedene Angebote zu prüfen. Oftmals finden Sie günstigere Tarife mit ähnlichem Schutz.
    • Jährliche Zahlung: Wenn Sie die Prämie jährlich statt monatlich zahlen, können Sie oft Kosten sparen. Viele Versicherer gewähren einen Rabatt für die jährliche Zahlung.
    • Zusatzversicherungen prüfen: Überlegen Sie, ob Sie bestimmte Zusatzleistungen wirklich benötigen. Manchmal können Sie auf diese verzichten und so die Kosten senken.
    • Fahrzeugwechsel: Bei einem Fahrzeugwechsel sollten Sie auch die Versicherung überprüfen. Kleinere oder günstigere Fahrzeuge haben oft niedrigere Versicherungsprämien.
    • Parksituation: Steht ihr Auto in einer Garage, sinkt das Risiko für einen Diebstahl oder Vandalismus. Versicherungen belohnen Sie dafür mit niedrigeren Beiträgen.
    • Elektroautos: Einige Versicherungen bieten besondere Konditionen für Hybrid- oder Elektroautos an.

    Unsere Versicherungsspezialisten beraten Sie gerne zum passenden Versicherungsschutz und finden für Sie die passende Voll- oder Teilkasko. Vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen und unverbindlichen Versicherungscheck.

    Vollkasko oder Teilkasko – wann lohnt was?

    Eine Vollkasko Versicherung lohnt sich selbstverständlich nicht in allen Fällen. Wir empfehlen Ihnen, in jedem Fall eine Teilkaskoversicherung abzuschließen, um sich gegen wichtige Schäden wie beispielsweise Diebstahl abzusichern. Nur bei einem sehr alten Fahrzeug kann es sinnvoll sein, völlig auf einen Kaskoschutz zu verzichten. Wann sich welche Versicherung genau lohnt, finden Sie in unserer Übersicht.

    Vollkasko bei… Teilkasko bei…
    …Neuwagen. Bei einem neuen Auto ist der Wertverlust hoch. Eine Vollkasko schützt Sie vor hohen finanziellen Einbußen im Falle eines Unfalls oder Vandalismus.… älteren Autos. Bei Fahrzeugen, deren Marktwert gering ist, kann der Beitrag für die Vollkasko im Verhältnis zum Wert des Autos zu hoch sein.
    …teuren Fahrzeugen. Wenn Ihr Auto einen hohen Wiederbeschaffungswert hat, ist eine Vollkasko sinnvoll. Sie sichern sich gegen hohe Reparaturkosten ab.…geringem Wertverlust. Wenn Ihr Auto in der Anschaffung nicht viel gekostet hat und der Wertverlust gering ist, reicht oft eine Teilkasko.
    … Finanzierung oder Leasing. Wenn Sie das Fahrzeug finanzieren oder leasen, verlangen viele Banken und Leasinggesellschaften eine Vollkaskoversicherung.… finanziellen Ersparnissen. Wenn Sie die Prämienkosten minimieren möchten und bereit sind, im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls selbst zu zahlen, ist die Teilkasko eine gute Wahl.
    Tabelle: Wann sich eine Vollkasko und wann eine Teilkasko lohnt.

    Kurz zusammengefasst: Die Vollkasko Variante sollten Sie bei neueren Fahrzeugen wählen, in der Regel bis zu 4 bis 6 Jahre nach der Erstzulassung. Danach ist der Wiederbeschaffungswert so stark abgesunken, dass sich die Kosten für den vollen Kaskoschutz in den meisten Fällen nicht mehr rechnen.

    Auch bei sehr teuren Autos empfehlen Experten den Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Es ist aber immer gut, beide Varianten zu prüfen. Abhängig von der Schadenfreiheitsklasse kann eine Vollkasko nur wenig teurer und in manchen Fällen sogar billiger als eine Teilkaskoversicherung sein. Gern rechnen unsere Spezialisten für Versicherungen beide Optionen für Sie durch.

    Kaskoversicherung: Welche Zusatzklauseln gibt es?

    Bei Kaskoversicherungen gibt es verschiedene Zusatzklauseln, die den Versicherungsschutz erweitern können:

    • Deckungssumme: Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit, die gesetzlich festgelegte Deckungssumme zu erhöhen, um umfassender abgesichert zu sein.
    • Grobe Fahrlässigkeit: Mit der Klausel „Keine Einrede der groben Fahrlässigkeit“ sind Sie auch bei selbstverschuldeten Unfällen mit grober Fahrlässigkeit versichert, also wenn Sie zu schnell fahren oder ein Stoppschild nicht beachten. Ausgenommen sind Schäden, die durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch entstanden sind.
    • Folgeschäden: Diese Klausel deckt Folgeschäden ab, die aus einem ursprünglichen Schaden resultieren. Kommt es zum Beispiel zu einem Motorschaden, weil ein Marder einen Schlauch durchtrennt hat, ersetzt die Kaskoversicherung nur die Kosten für den Schlauch. Die Zusatzversicherung deckt auch den Motorschaden ab.
    • Erweiterte Wildschäden: Diese Zusatzklausel versichert Unfälle mit allen Tieren, nicht nur mit Haarwild.
    • Autoschutzbrief: Hierbei handelt es sich um verschiedene Leistungen, wie Abschleppdienste oder Mietwagen, die im Pannenfall bereitgestellt werden.
    • Neuwertentschädigung: Für einen festgelegten Zeitraum wird im Schadensfall der Neuwert des Fahrzeugs ersetzt.
    • GAP-Schutz bei Leasing: Diese Klausel schließt die finanzielle Lücke zwischen dem Fahrzeugwert und dem Leasingrestwert bei Totalschaden oder Diebstahl.
    • Batterie bei E-Autos: Eine umfassende Allgefahrendeckung für die Batterie ist wichtig, um verschiedene Schäden abzudecken. Dazu gehören Brand, Kurzschluss, Überspannungsschäden, Tierbisse und Folgeschäden, Lagerung des Autos nach einem Unfall, Beschädigungen beim Abschleppen, Zustandsdiagnostik, Bedienfehler beim Aufladen, Ausbaukosten und eine Neupreisentschädigung.
    • Auslandsschadenschutz: Diese Klausel schützt bei nicht verschuldeten Unfällen im Ausland und übernimmt gegebenenfalls Deckungslücken.
    • Mallorca-Police: Sie erweitert den Versicherungsschutz auf Mietwagen im Ausland.
    • Rückkauf: Hiermit können Sie einen bereits regulierten Schaden zurückkaufen, um eine Rückstufung der SF-Klasse zu vermeiden.
    • Rabattschutz: Mit dieser Klausel werden Sie nach einem Schadensfall nicht in eine niedrigere SF-Klasse eingestuft.
    • Fahrerschutz: Diese Versicherung entschädigt den Fahrer selbst bei Unfällen bezüglich Schmerzensgeldes und Verdienstausfällen. Diese Sonderklausel lohnt sich nur, wenn Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung oder private Unfallversicherung abgeschlossen haben.
    • Unfallinsassen- und Fahrerunfallversicherung: Diese Zusatzversicherungen decken die Krankenkosten für Mitfahrer und den Fahrer ab. Auf diese Zusatzversicherungen können Sie verzichten, denn bei einem selbstverschuldeten Unfall greift die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung bzw., wenn man selbst geschädigt ist, die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

    Diese Klauseln können den Schutz Ihrer Kfz-Versicherung erheblich verbessern und sollten je nach individuellen Bedürfnissen in Betracht gezogen werden.

    FAQ-Voll- und Teilkaskoversicherung

    • Was zahlen die Vollkasko und die Teilkasko nicht?

      Sowohl die Vollkasko- als auch die Teilkaskoversicherung decken nicht alle möglichen Schäden ab.

      • Verschleißteile: Schäden an normalen Verschleißteilen wie Bremsen, Reifen oder Batterien sind in beiden Versicherungen nicht versichert.
      • Fahrzeugschäden durch unsachgemäße Nutzung: Schäden, die durch eigene unsachgemäße oder illegale Nutzung des Fahrzeugs entstehen (z. B. Rennen fahren), sind nicht abgedeckt.
      • Grobe Fahrlässigkeit: Bei grob fahrlässigem Verhalten, wie Fahren unter Alkoholeinfluss, kann der Versicherungsschutz in beiden Fällen eingeschränkt oder verweigert werden.

      Bei einer Teilkaskoversicherung sollten Sie zudem beachten, dass Schäden durch Vandalismus an Ihrem Auto, im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung, nicht abgedeckt sind.

    • Wie alt sollte ein Auto maximal sein, wenn ich es Vollkasko versichern will?

      Die Entscheidung für eine Vollkaskoversicherung hängt vom Fahrzeugalter und -wert ab. Neuwagen oder Autos bis zu 3 Jahren sollten vollkaskoversichert werden. Bei Fahrzeugen bis zu 5 Jahren kann eine Vollkasko sinnvoll sein. Für Autos zwischen 6 und 10 Jahren sollten Sie den Wert und die Prämien vergleichen. Bei Fahrzeugen über 10 Jahren ist eine Vollkasko oft nicht mehr rentabel. Berücksichtigen Sie Ihre persönliche Situation und sprechen Sie gegebenenfalls mit einem Versicherungsberater.

    • Was bekommt man von der Vollkasko bei einem Totalschaden?

      Bei einem Totalschaden erhalten Sie von der Vollkaskoversicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs. Das ist der Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen.

      Wichtige Punkte dabei sind:

      • Alter des Fahrzeugs: Der Wert wird oft anhand von Marktwerten und Abnutzung berechnet.
      • Selbstbeteiligung: Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen.
      • Neuwertentschädigung: Bei Neuwagen kann eine Neuwertentschädigung innerhalb der ersten Monate gelten.

      Lesen Sie die Vertragsbedingungen, um genau zu wissen, was Ihre Versicherung bietet.

    • Was zahlt die Teilkasko bei Eigenverschulden?

      Die Teilkaskoversicherung deckt keine Schäden, die Sie selbst verschuldet haben. Bei Eigenverschulden sind Sie für die Kosten der Reparatur oder den Schaden am eigenen Fahrzeug selbst verantwortlich.

      Die Teilkasko bietet Schutz bei Schäden durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Brand, Glasbruch oder Naturereignisse, jedoch nicht bei Unfällen, die Sie verursacht haben. Um Schäden bei Eigenverschulden abzudecken, benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung.

    • Ist ein Motorschaden ein Teil- oder Vollkasko Schaden?

      Ein Motorschaden fällt in der Regel nicht unter die Leistungen der Teilkasko oder Vollkasko. Beide Versicherungsarten decken Schäden durch äußere Einflüsse ab, jedoch nicht durch Verschleiß oder technische Defekte.

      Motorschäden sind meist auf Abnutzung, unsachgemäße Wartung oder Herstellungsfehler zurückzuführen, die nicht von der Versicherung abgedeckt werden. In solchen Fällen sind die Kosten für die Reparatur in der Regel von Ihnen selbst zu tragen. Entsteht der Motorschaden durch äußere Einflüsse, wie zum Beispiel einer Überschwemmung, gibt es Ausnahmen. Sprechen Sie in solchen Fällen am besten Ihre Versicherung an, um eine mögliche Kostenübernahme zu klären.

    • Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?

      Die Unterschiede zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko sind wie folgt:

      • Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Eigene Schäden sind nicht versichert.
      • Teilkaskoversicherung: Diese Versicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Brand, Glasbruch oder Naturereignisse. Selbstverschuldete Unfälle sind nicht abgedeckt.
      • Vollkaskoversicherung: Diese bietet den umfassendsten Schutz. Sie beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko und deckt zusätzlich selbstverschuldete Schäden sowie Vandalismus ab.

      Zusammengefasst: Die Kfz-Haftpflicht schützt Dritte, eine Teilkasko schützt Ihr Fahrzeug bei äußeren Schäden, und eine Vollkasko schützt umfassend, auch bei eigenem Verschulden.

    • Gibt es eine Vollkasko ohne Teilkasko?

      Nein, eine Vollkaskoversicherung kann nicht ohne Teilkaskoleistungen abgeschlossen werden. Die Vollkasko umfasst alle Leistungen der Teilkasko und erweitert den Schutz um zusätzliche Aspekte wie Schäden durch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus. Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung wählen, erhalten Sie automatisch auch die Teilkaskoleistungen. Es gibt jedoch keine separate Vollkasko, die nur die Leistungen der Vollkasko ohne die der Teilkasko anbietet.

    Der passende Schutz für eine entspannte Zukunft

    Wir vergleichen über 10.000 Tarife, um einen optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden.

    Jetzt Beratung anfordern unverbindlich und kostenlos
    Beraterin Dr. Klein
    Sie wünschen eine kostenlose, unverbindliche Beratung?