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Private Unfallversicherung: Vorsorge für den Ernstfall

Brauchen Sie eine Unfallversicherung, wenn Sie schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben? Wir erklären die Unterschiede und schaffen Klarheit in Bezug auf den passenden Versicherungsschutz.

Mit der privaten Unfallversicherung für den Ernstfall vorsorgen
Für den Fall der Fälle!

Beim Thema Unfallversicherung auf die Details achten.

  • Was die Unfallversicherung leistet
  • Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen
  • Wie Sie die passende Unfallversicherung finden
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Private Unfallversicherung: Vorsorge für den Ernstfall

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Wozu dient die private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung bietet einen vollständigen Versicherungsschutz gegen die Folgen einer Invalidität nach einem Unfall. Betroffene erhalten im Versicherungsfall einen vorab festgelegten Betrag, der es ihnen ermöglicht, teure Therapieverfahren, eine Haushaltshilfe, den behindertengerechten Umbau des Hauses oder eine Kinderbetreuung zu finanzieren.

Wenn Sie eine private Unfallversicherung abschließen, sind Sie wesentlich umfassender als in der gesetzlichen Versicherung geschützt. Diese greift nämlich nur bei Berufstätigen, und zwar bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf den dazugehörigen Wegstrecken. Rund 70 % der Unfälle ereignen sich aber in der Freizeit – also zu einer Zeit, in der die gesetzliche Unfallversicherung nicht wirksam ist. Daher ist eine zusätzliche Absicherung notwendig, damit Sie rundum geschützt sind. Besonders Kinder, Hausfrauen und Rentner sollten eine private Unfallversicherung abschließen, da sie nur eingeschränkt oder gar nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind.

Welche Leistungen umfasst eine private Unfallversicherung?

Die elementare Leistung der privaten Unfallversicherung ist der Betrag, den Versicherte erhalten, wenn sie sich durch einen Unfall einen bleibenden Gesundheitsschaden zuziehen. Dabei gibt es mehrere Leistungen, die Sie bei einer privaten Unfallversicherung erhalten.

  • Invalidität

    Invalidität besteht dann, wenn beim Versicherten nach einem Unfall die körperlichen und/oder geistigen Fähigkeiten dauerhaft eingeschränkt sind. Dies kann bereits der Fall sein, wenn ein Pianist einen Finger verliert.

    Bei Vollinvalidität zahlt Ihre Versicherung die vereinbarte Leistung im Rahmen der Unfallversicherung voll aus, bei Teilinvalidität steht Ihnen ein reduzierter Betrag zu, der von Ihrem Verletzungsgrad/ Invaliditätsgrad abhängt. Die Festsetzung des Invaliditätsgrades erfolgt aufgrund ärztlicher Gutachten. Die so genannte Gliedertaxe legt detailliert fest, mit welchem Prozentsatz einzelne Körperteile zu bemessen sind. So wird zum Beispiel beim Verlust eines Daumens in der Regel 20 % der Invaliditätssumme ausgezahlt. Doch es gibt Ausnahmen von dieser Regelung. So würde der eingangs erwähnte Pianist beim Verlust seines Daumens 100 % Invaliditätsleistung erhalten, da er seinen Beruf ohne Daumen nicht mehr ausüben kann.

    Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen, das 5- bis 6-fache Ihres aktuellen Brutto-Jahresgehalts als Invaliditätssumme zu versichern. Damit schaffen Sie eine ausreichende Reserve, um Ihre Lebenssituation im Falle eines Unfalles umzustellen und notwendige Investitionen, wie etwa den behindertengerechten Umbau der Wohnung, zu tätigen.

  • Unfallrente

    Ein Unfall kann so schwerwiegend sein, dass Sie bis an Ihr Lebensende eingeschränkt bleiben. Wenn die Beeinträchtigung Ihrer Leistungsfähigkeit mindestens 50 % beträgt, wird Ihnen die vereinbarte monatliche Rente lebenslang ausgezahlt. Sie können die Unfallrente zusätzlich zur Invaliditätsleistung abschließen. Als Berufstätiger ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung meist sinnvoller, da sie auch bei Krankheit greift und nicht nur bei Unfällen.

    Für Kinder hingegen ist eine Unfallversicherung in jedem Fall empfehlenswert, da Ihr Nachwuchs keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat und noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann.

  • Todesfall

    Die Leistungen der Unfallversicherung beinhalten zusätzlich eine Todesfallleistung. Sie kommt dann zum Tragen, wenn Sie als Versicherter innerhalb eines Jahres nach dem Unfall versterben. Dann wird die vereinbarte Summe an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt.

  • Übergangsleistung

    Vom Unfall bis zur Festsetzung des Invaliditätsgrades kann bis zu einem Jahr vergehen, wenn die Diagnose nicht klar ist. Dies geschieht manchmal, wenn sich im Verlauf des Heilungsprozesses der Gesundheitszustand bessert. Die Übergangsleistung dient dazu, die Kosten zu decken, die Ihnen in dieser Zeit als Folge Ihres Unfalls entstehen.

  • Krankentagegeld

    Als Angestellter erhalten Sie im Krankheitsfall normalerweise 6 Wochen lang eine Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Anschließend wird nur noch das wesentlich geringere Krankengeld an Sie gezahlt. Mit einem Krankentagegeld können Sie die Lücke schließen, die Ihnen dadurch entsteht. Sofern Sie jedoch eine private Krankenzusatzversicherung abschließen, sollten Sie das Krankentagegeld besser hierüber versichern. Die Krankenversicherung greift nämlich im Gegensatz zur Unfallversicherung nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei Krankheiten.

  • Krankenhaustagegeld

    Als Patient in stationärer Behandlung erhalten Sie bis zu 2 Jahre nach dem Unfall das vereinbarte Krankenhaustagegeld ausgezahlt. Damit decken Sie zusätzliche Kosten, die Ihnen durch den Krankenhausaufenthalt entstehen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe. Ist außerdem ein Genesungsgeld vereinbart, erhalten Sie dieses nach Ihrem Krankenhausaufenthalt ausgezahlt. Auch diese Leistungen können Sie über eine private Krankenversicherung abdecken.

  • Kosmetische Operationen

    Ein Unfall hinterlässt oft sichtbare Spuren, die nur durch eine kosmetische Operation korrigiert werden können. Die Kosten für diese Leistungen werden in festgelegter Höhe von Ihrer Versicherungsgesellschaft übernommen.

  • Bergungskosten

    Bei einigen Unfällen entstehen Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze sowie für den Transport von Unfalltoten zum Heimatort – eine Unfallversicherung deckt diese Leistungen ab, wobei die Höhe der Zahlung von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein kann.

Wie hoch die Versicherungsleistung ist und ob sie auch ausgezahlt wird, hängt unter anderem vom Grad der Invalidität ab und ob ein Unfall im versicherungsrechtlichen Sinne vorliegt - also der Gesundheitsschaden unfreiwillig durch ein plötzlich auf den Körper wirkendes Ereignis hervorgerufen wird.

Darüber hinaus können sich die Leistungen der privaten Unfallversicherung von Versicherung zu Versicherung teils erheblich unterscheiden. Einige Versicherer bieten zusätzliche Leistungskomponenten an, wie etwa die Zahlung einer lebenslangen Unfallrente bei besonders schweren und dauerhaften Gesundheitsschäden. Um bei bleibenden Gesundheitsschäden infolge eines Unfalls auch wirklich finanziell abgesichert zu sein, ist ein Blick in die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft unerlässlich. Unsere Berater bei Dr. Klein kennen die Tarife und helfen Ihnen dabei, die passende private Unfallversicherung zu finden. Vereinbaren Sie direkt einen unverbindlichen und kostenlosen Versicherungscheck.

Welche Leistungen übernimmt die Unfallversicherung nicht?

Erleiden Sie einen gesundheitlichen Schaden aus einem der folgenden Gründe, kommt die Unfallversicherung nicht dafür auf:

  • Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen (zum Beispiel Drogen)
  • Gesundheitsschäden aufgrund einer Krankheit (z.B. Schlaganfall)
  • Vorsätzliche Selbstbeschädigung oder Selbstmord
  • Infektionen und Vergiftungen (Ausnahme: Vergiftungen sind bei Kindern bis 10 Jahre mitversichert)
  • Unfälle bei Teilnahmen an Rennveranstaltungen mit Motorfahrzeugen
  • Unfälle durch Kernenergie

Wie hoch ist die Beitragshöhe der privaten Unfallversicherung?

Eine private Unfallversicherung erhalten Sie schon ab 3 € im Monat. Je nach Leistung und Umfang können die Beiträge aber auch auf bis zu 50 € im Monat steigen.

Wie hoch Ihre Beitragssumme ist, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Höhe der Versicherungssumme
  • Alter
  • Beruf
  • Laufzeit des Versicherungsvertrags
  • Hobbys
  • Geschlecht

Ein Beispiel: Ein 40-jähriger freiberuflicher Fotograf zahlt pro Jahr etwa 48 €, wenn er eine Police mit einer Versicherungssumme in Höhe von 100.000 € wählt. Wird die Versicherungssumme auf 200.000 € erhöht, müsste unter sonst gleichen Voraussetzungen ein jährlicher Versicherungsbeitrag von etwa 96 € gezahlt werden. Wird der Versicherungsschutz um weitere Elemente, wie eine lebenslange Unfallrente, erweitert, wirkt sich dies ebenfalls beitragserhöhend aus.

Frauen werden in vorteilhaftere Risikogruppen eingestuft und zahlen dadurch in der Regel günstigere Beiträge. Fragen Sie als Frau nach Frauentarifen und -konditionen!

Welche Voraussetzungen gelten für eine private Unfallversicherung?

Für den Abschluss einer Unfallversicherung müssen keine besonderen Voraussetzungen vorliegen. Das bedeutet, dass sich grundsätzlich jeder Erwachsene mit einer privaten Unfallversicherung gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern kann. Anders als etwa bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist für eine Unfallversicherung kein Check durch einen Arzt notwendig. 

Allerdings müssen Sie beim Abschluss der Versicherung meist ein Formular mit Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand und Ihren Hobbies ausfüllen, die Sie wahrheitsgemäß beantworten sollten. Anderenfalls laufen Sie Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren, wenn Sie beispielsweise Ihre Kletterleidenschaft verschweigen und dann dabei einen Unfall haben.

Wo gilt meine Unfallversicherung?

Mit einer privaten Unfallversicherung sind Sie weltweit rund um die Uhr versichert – also bei Ihrer Arbeit, Freizeit oder im Urlaub. Ausnahmen bilden allerdings einige Extremsportarten wie zum Beispiel Tauchen oder Drachenfliegen. Das gilt auch für bestimmte Berufsgruppen wie Berufstaucher oder Berufsflieger: Hier leisten nur die wenigsten Versicherungsgesellschaften.

Wie kündige ich meine private Unfallversicherung?

Sämtliche Modalitäten zur Kündigung Ihrer Unfallversicherung sind in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt. Hier finden Sie die wichtigsten Details in Kürze:

  • Reguläre Kündigung: Meistens können Sie eine private Unfallversicherung 3 Monate vor Vertragsablauf kündigen.
  • Nach Schadensfall: Eine Unfallversicherung lässt sich auch dann kündigen, wenn die Versicherung im Falle eines Unfalles Schadensleistungen erbracht hat. In diesem Fall genießen Sie ein „außerordentliches Kündigungsrecht“, das heißt Sie können entweder fristlos oder aber zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Ihre Kündigung muss spätestens einen Monat, nachdem die Leistungen erbracht wurden, bei Ihrer Versicherung vorliegen.
  • Klage gegen Versicherung: Es besteht außerdem ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn Sie gegen die Versicherung Klage auf Zahlung von Leistungen erheben.

Ihre Versicherung hat auch bei einer fristlosen Kündigung Anspruch auf Zahlung der vollen Jahresprämie. Daher empfehlen wir Ihnen, erst zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen.

Für wen lohnt sich eine Unfallversicherung?

Eine Unfallversicherung ist laut Statistik immer sinnvoll: Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Millionen Unfälle. Das sind 25.000 Unfälle täglich – alle 4 Sekunden kommt jemand zu Schaden.

Viele Unfälle verlaufen zum Glück ohne bleibende Schäden, doch in einigen Fällen können die Betroffenen vorübergehend oder sogar dauerhaft ihren Beruf nicht mehr ausüben. Dadurch entstehen Kosten, die im Zweifel existenzbedrohend sind.

Die gesetzliche Unfallversicherung reicht als Absicherung in der Regel nicht aus. Sie schützt nur Berufstätige bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf den dazugehörigen Wegstrecken. Zwei Drittel der Unfälle ereignen sich aber in der Freizeit. Nur die private Unfallversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz: unabhängig davon, ob der Unfall am Arbeitsplatz oder in der Freizeit passiert – weltweit, 24 Stunden am Tag.

FAQ – Private Unfallversicherung

  • Wie ist die Definition eines Unfalls?

    Ein Unfall liegt vor, wenn eine Person durch ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper einwirkt, unfreiwillig gesundheitlich geschädigt wird. Dazu zählen auch Verrenkungen, Risse und Zerrungen, die durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursacht worden sind. Im Versicherungsjargon spricht man auch von „PAUKE“: Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zur Gesundheitsschädigung führt.

  • Wie wird bei einer Unfallversicherung Invalidität definiert?

    Bei einer Unfallversicherung spricht man von Invalidität, wenn nach einem Unfall ein Schaden zurückbleibt, der Ihre körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft einschränkt.

  • Wie wird der Invaliditätsgrad ermittelt?

    Der Invaliditätsgrad wird durch ein ärztliches Gutachten bestimmt. Mit Hilfe der so genannten Gliedertaxe werden den einzelnen Körperteilen bestimmte Prozentzahlen zugeordnet, die dem Invaliditätsgrad entsprechen. Daraus wird die Höhe der Leistungen errechnet, die Ihnen als Versicherter zusteht. Zum Beispiel zahlt die Unfallversicherung bei Verlust eines Daumens 20 %, bei Verlust eines Auges 50 % der versicherten Leistung aus. Je nach ausgeübtem Beruf können die einzelnen Leistungen auch höher ausfallen.

  • Wie hoch sollte die Invaliditätssumme sein?

    Eine Invaliditätssumme, die dem 5- bis 6-fachen Ihres Jahres-Bruttogehaltes entspricht, ist bei einer privaten Unfallversicherung ausreichend, um Sie vor den anfallenden Kosten zu schützen.

  • Weshalb ist gerade für Kinder eine Unfallversicherung wichtig?

    Kinder sind durch die gesetzliche Unfallversicherung nur im Kindergarten beziehungsweise in der Schule und auf den dazugehörigen direkten Wegstrecken geschützt. Doch die meisten Kinderunfälle – rund 80 % – geschehen beim Spielen während der Freizeit. Da Kinder in der Regel keinen Anspruch auf die gesetzliche Rentenversicherung haben, bietet eine private Unfallversicherung die einzige Möglichkeit der finanziellen Absicherung.

  • Bin ich als Hausfrau gesetzlich versichert?

    Als Hausfrau sind Sie nicht geschützt, da Sie nicht gesetzlich unfallversichert sind. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet ausschließlich bei Unfällen während der Arbeit und auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle. Nur mit einer privaten Unfallversicherung sind Sie als Hausfrau umfassend geschützt.

  • Sind Risikosportarten in einer privaten Unfallversicherung mitversichert?

    Einige private Unfallversicherungen versichern bestimmte Risikosportarten, andere jedoch nicht oder nur gegen einen Aufschlag. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Vertragsbedingungen genau durchzulesen.

  • Kann sich ein Berufswechsel auf meine Unfallversicherung auswirken?

    Ein Berufswechsel kann sich auf Ihre private Unfallversicherung auswirken. Ihr neuer Beruf könnte einem anderen Unfallrisiko unterliegen und sich daraus auch neue Beiträge ergeben. Informieren Sie deshalb Ihre private Unfallversicherung rechtzeitig über einen Berufswechsel. Als Versicherter unterliegen Sie nämlich einer Informationspflicht – nur wenn Sie dieser nachkommen, haben Sie vollen Anspruch auf Ihre Leistungen.

  • Wer ist von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt?

    Zum versicherten Personenkreis zählen:

    • Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen (Arbeitnehmer, Heimarbeiter, Artisten, Künstler, Schausteller, Personen in Umschulungsmaßnahmen)
    • Unternehmer, die besonders schutzwürdig sind (Landwirte, wenn Mitglied in einer Berufsgenossenschaft, Küstenschiffer und -fischer)
    • Personen, die als mitarbeitende Familienangehörige oder als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft arbeiten
    • häusliche Pflegepersonen
    • Arbeitslose, wenn sie auf Aufforderung der Arbeitsagentur die Agentur oder eine andere Stelle aufsuchen
    • Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig werden (ehrenamtlich in Hilfsorganisationen tätig, Helfer, Lebensretter, Blutspender, Zeugen, Schöffen)
    • Sonstige Personen (beruflich Aus- und Fortbildende, Kinder in Kindergärten, Horten oder Krippen, Schüler in der Schule, Studenten in der Hochschule, Rehabilitanden, Gefangene und Pflegepersonen)

    Alle Personen, die nicht zu diesem Personenkreis gehören, wie zum Beispiel Kinder, Hausfrauen oder Rentner, brauchen eine private Unfallversicherung, da sie nur eingeschränkt oder gar nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind.


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