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Insassenunfallversicherung - sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht?

Vorteile und Sinn einer Insassenunfallversicherung
Redaktion Dr. Klein
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Insassenunfallversicherung schützt die Insassen vor den finanziellen Folgen eines Autounfalls.
  • Die Kosten für eine Insassenunfallversicherung können zwischen 50 € und 120 € jährlich betragen.
  • Die Höhe der Deckungssumme dadurch bestimmt, ob pauschal alle Personen oder nur bestimmte Personen versichert werden sollen.
  • Die Insassenunfallversicherung lohnt sich bei Unfällen mit Tieren, im Ausland oder wenn der Unfallgegner nicht versichert ist.

Was ist eine Insassenunfallversicherung?

Eine Insassenunfallversicherung ist eine Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflichtversicherung und bietet finanzielle Unterstützung, wenn Insassen bei einem Unfall verletzt werden oder im schlimmsten Fall versterben. Diese Versicherung deckt in der Regel die Kosten für medizinische Behandlungen, Schmerzensgeld und gegebenenfalls eine Todesfallleistung. Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung, die nur Schäden an Dritten abdeckt, sorgt die Insassenunfallversicherung dafür, dass auch Ihre Mitfahrer im Schadensfall abgesichert sind.

Wann greift die Insassenunfallversicherung?

Die Insassenunfallversicherung bietet Ihnen und allen Insassen Versicherungsschutz bei Unfällen. Dies gilt unabhängig vom Verursacher für alle Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Betrieb Ihres Fahrzeugs stehen.

Dazu zählen das

  • Lenken und Benutzen,
  • Behandeln und Pflegen
  • Be- und Entladen
  • Abstellen
  • Ein- und Aussteigen

Was leistet die Insassenunfallversicherung?

Die Insassenunfallversicherung bietet verschiedene Leistungen, die im Falle eines Unfalls greifen. Dazu gehören:

  • Krankenhaus- und Behandlungskosten: Sie deckt die medizinischen Ausgaben, die durch Verletzungen infolge eines Unfalls entstehen. Dies umfasst Arztbesuche, Operationen und Rehabilitation.
  • Schmerzensgeld: Wenn Insassen durch den Unfall Schmerzen erleiden, kann die Versicherung eine finanzielle Entschädigung für das erlittene Leid bieten.
  • Todesfallleistung: Im tragischen Fall eines tödlichen Unfalls erhalten die Hinterbliebenen eine vereinbarte Summe. Dies kann helfen, finanzielle Belastungen nach dem Verlust eines geliebten Menschen zu mildern.
  • Invaliditätsleistung: Falls ein Insasse aufgrund des Unfalls dauerhaft invalide wird, leistet die Versicherung eine entsprechende Zahlung, um die finanziellen Folgen abzufedern.
  • Bergungs- und Transportkosten: Manche Policen decken auch die Kosten für den Transport ins Krankenhaus oder die Bergung des Fahrzeugs.

Diese Leistungen können je nach Anbieter und gewähltem Tarif variieren. Die Deckungssumme kann je nach Versicherer individuell festgelegt werden oder wird von der Versicherung vorgegeben. Es lohnt sich deshalb, die Angebote genau zu vergleichen, um den passenden Schutz zu finden. Unsere Spezialisten für Versicherungen helfen Ihnen dabei, die passende Insassenunfallversicherung zu finden. Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch.

Was kostet eine Insassenunfallversicherung?

Die Kosten für eine Insassenunfallversicherung können sich auf 50 € bis 120 € im Jahr belaufen. Wie viel die Insassenunfallversicherung genau kostet, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören:

  • Versicherungssumme: Höhere Versicherungssummen führen in der Regel zu höheren Prämien. Sie sollten die Summe wählen, die Ihren Bedürfnissen entspricht.
  • Anzahl der versicherten Personen: Je mehr Personen Sie in Ihrem Fahrzeug versichern möchten, desto höher können die Kosten sein.
  • Alter und Gesundheitszustand: Das Alter der versicherten Personen sowie deren Gesundheitszustand können ebenfalls Einfluss auf die Prämie haben.
  • Tarif und Anbieter: Verschiedene Versicherungsanbieter bieten unterschiedliche Tarife an. Ein Vergleich kann helfen, die besten Konditionen zu finden.

Lohnt sich eine Insassenunfallversicherung?

Für viele Fahrer und deren Mitfahrer ist eine Insassenunfallversicherung wenig sinnvoll. So kritisiert Stiftung Warentest, dass die Kosten für Unfallschäden an Insassen auch von bereits bestehenden Versicherungen übernommen werden. Folgende Kosten sind in der Regel bereits durch eine andere bestehende Versicherung abgedeckt:

  • Schäden an Mitfahrern: Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Sach- und Personenschäden an Dritten. Beifahrer können Schäden somit bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen.
  • Schäden am Fahrer: Verursacht der Fahrer den Unfall und verletzt sich dabei, übernimmt seine Kfz-Haftpflichtversicherung keine Schadensansprüche. In diesem Fall bietet eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung einen umfangreicheren Schutz als eine Insassenunfallversicherung.
  • Gesundheitskosten: Entstehen in Folge eines Unfalls Krankenhauskosten, übernimmt diese die gesetzliche oder private Krankenversicherung.
  • Lohnausfall: In den ersten 6 Wochen nach einem Unfall übernimmt der Arbeitgeber des jeweils Geschädigten die Lohnzahlung. Danach trägt die private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung die Kosten für den Lohnausfall.
  • Schäden nach Fahrerflucht: Begeht der Unfallverursacher Fahrerflucht, können Sie Unterstützung beim Verein Verkehrsopferhilfe e.V. anfragen. Dieser hilft bei Unfällen durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Fahrzeuge oder wenn das Auto vorsätzlich und widerrechtlich als “Tatwaffe” eingesetzt wurde.

Bei der Entscheidung, ob Sie eine Insassenunfallversicherung abschließen möchten, sollten Sie die vorhandenen Versicherungen und deren Leistungen genau prüfen.

Wann ist eine Insassenunfallversicherung sinnvoll?

Eine Insassenunfallversicherung kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein, auch wenn sie im Allgemeinen oft als überflüssig betrachtet wird. Hier sind einige Szenarien, in denen der Abschluss einer solchen Versicherung lohnenswert sein kann:

Unabwendbare Ereignisse

Wenn ein Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wird, beispielsweise durch ein plötzlich auftauchendes Tier, kann die Insassenunfallversicherung greifen. In solchen Fällen sind die üblichen Haftpflichtansprüche durch die Kfz-Haftpflichtversicherung möglicherweise nicht ausreichend, um den entstandenen Schaden zu decken.

Unfälle im Ausland

Bei Unfällen im Ausland kann die Insassenunfallversicherung von Vorteil sein. Oftmals sind die Leistungen der ausländischen Haftpflichtversicherungen Ihrer Unfallgegner geringer als in Deutschland. Die Insassenunfallversicherung kann die Differenz zwischen diesen geringen Leistungen und den tatsächlich entstandenen Kosten übernehmen. Dies kann insbesondere bei hohen Behandlungskosten oder umfangreichen Schadensfällen wichtig sein.

Fehlender Haftpflichtversicherungsschutz

In Fällen, in denen der Unfallgegner über keinen Haftpflichtversicherungsschutz verfügt oder seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann, leistet die Insassenunfallversicherung. Dies kann eine wichtige finanzielle Absicherung darstellen, da Sie in solchen Situationen möglicherweise auf den Kosten sitzen bleiben würden.

Wenn Sie häufig reisen oder in Situationen fahren, in denen solche Risiken bestehen, könnte der Abschluss einer Insassenunfallversicherung eine Überlegung wert sein.

Welche Alternativen gibt es zur Insassenunfallversicherung?

In den meisten Fällen reicht eine Kfz-Haftpflichtversicherung aus, um die Kosten für Schäden an Insassen abzudecken. Behandlungskosten werden durch die Krankenversicherung übernommen. Auch wenn durch den Unfall eine längere Arbeitsunfähigkeit oder sogar eine dauerhafte Berufsunfähigkeit resultiert, sind Sie nur mit einer privaten Unfallversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung optimal abgesichert.

Wie hoch ist die Versicherungssumme für eine Insassenunfallversicherung?

Die Versicherungssumme für eine Insassenunfallversicherung variieren je nach gewähltem Tarif und System. In der Regel haben Interessenten die Wahl zwischen 2 Modellen: dem Pauschalsystem und dem Platzsystem.

Pauschalsystem

Im Pauschalsystem wird eine festgelegte Versicherungssumme bestimmt, die im Falle eines Unfalls unter den betroffenen Insassen aufgeteilt wird. Beispielweise könnte eine Versicherungssumme von 200.000 € für 4 Insassen aufgeteilt werden, was zu einer Auszahlung von 50.000 € pro Person führt. Die Prämien in diesem System sind häufig günstiger, da die Summe kollektiv verteilt wird.

Platzsystem

Das Platzsystem hingegen bietet eine individuell festgelegte Versicherungssumme für jeden Insassen. Hier können Fahrzeugbesitzer für die vorderen Sitze (Fahrer- und Beifahrersitz) eine höhere Versicherungssumme wählen, da das Risiko von Verletzungen bei einem Unfall dort größer ist. Die Rückbank könnte eine niedrigere Summe erhalten. Dieses System kann teurer sein, da es eine genauere Risikobewertung und höhere Leistungen für die gefährlicheren Sitze ermöglicht.

Gibt es Ausschlüsse in der Insassenunfallversicherung?

Ja, in der Insassenunfallversicherung gibt es mehrere Ausschlüsse, die es zu beachten gilt. Diese Ausschlüsse können je nach Anbieter und Vertrag variieren, aber häufige Punkte sind:

  • Vorsätzliche Handlungen: Wenn der Fahrer den Unfall absichtlich verursacht hat, sind die Leistungen der Insassenunfallversicherung in der Regel ausgeschlossen. Dazu zählen auch Situationen, in denen der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht oder an illegalen Autorennen teilnimmt.
  • Unfälle während bestimmter Aktivitäten: Unfälle, die während riskanter Aktivitäten wie Rennen, Stuntfahrten oder anderen extremen Sportarten geschehen, sind oft nicht abgedeckt. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen, dort finden Sie die ausgeschlossenen Aktivitäten.
  • Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis: Wenn der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls keine gültige Fahrerlaubnis hat oder das Fahrzeug nicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nutzt, kann dies ebenfalls zu einem Ausschluss führen.
  • Nicht zugelassene Fahrzeuge: Unfälle, die mit Fahrzeugen geschehen, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind (z.B. Mofas oder nicht versicherte Fahrzeuge), sind in der Regel nicht abgedeckt.
  • Selbstverschuldete Unfälle: Bei einem selbstverschuldeten Unfall, bei dem der Fahrer nicht versichert ist oder die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht greift, sind die Insassen oft nicht versichert.

Es ist wichtig, die spezifischen Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen Ihrer Insassenunfallversicherung zu überprüfen. So können Sie sicherstellen, dass Sie im Schadensfall nicht unangenehm überrascht werden. Ein detaillierter Blick in die Vertragsbedingungen kann Ihnen helfen, Missverständnisse zu vermeiden und den Versicherungsschutz optimal zu nutzen.

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