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Autounfall – Ablauf, Versicherung, Tipps

Verhalten bei einem Autounfall
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Florian Unterfrauner
8 Min.
17.02.2025
Das Wichtigste in Kürze
  • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallstelle umgehend ab
  • Rufen Sie bei Bedarf die Polizei (110) und/oder Feuerwehr (112)
  • Informieren Sie Ihre Versicherung innerhalb von 24 Stunden über den Schaden.
  • Die Dauer der Schadensregulierung kann zwischen 4 bis 6 Wochen dauern.
  • Haben Sie den Unfall verursacht, deckt eine Teil- oder Vollkaskoversicherung auch Schäden an Ihrem Fahrzeug ab.

Wie müssen Sie sich direkt nach einem Autounfall verhalten?

Bei einem Autounfall ist es entscheidend, ruhig und besonnen zu handeln. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen sollten:

  1. Sichern Sie die Unfallstelle ab

    Schalten Sie, wenn Sie mit Ihrem Auto in einen Unfall verwickelt wurden, Ihre Warnblinkanlage an und stellen Sie das Warndreieck 100 m vor der Unfallstelle auf.

  2. Überprüfen Sie den Zustand aller Beteiligten

    Achten Sie darauf, ob jemand verletzt ist. Wenn nötig, leisten Sie Erste Hilfe.

  3. Rufen Sie die Polizei oder den Krankenwagen

    Rufen Sie bei Bedarf die Polizei (110) und/oder Feuerwehr (112). Dies gilt vor allem bei Verletzten, Fahrerflucht, hohem Sachschaden und Einigungsproblemen. Die Polizei wird einen Bericht erstellen, der für die Versicherungsabwicklung wichtig sein kann. Bei eindeutigen Bagatellschäden reguliert die Kfz-Versicherung den Schaden auch ohne eine polizeiliche Unfallaufnahme. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen aber immer die Polizei zu verständigen.

  4. Stellen Sie den Verkehrsfluss wieder her

    Achten Sie bei kleineren Schäden darauf, die Unfallstelle wieder zügig zu räumen. Sie können Ihr Fahrzeug nach dem Autounfall einfach zur Seite stellen.

  5. Dokumentieren Sie den Unfall

    Fotografieren oder skizzieren Sie die Unfallstelle. Markieren Sie die genaue Stellung der Fahrzeuge mit Kreide aus Ihrem Verbandskasten. Erstellen Sie möglichst zusätzlich ein Unfallprotokoll, das von allen Beteiligten unterschrieben wird. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Versicherung. Notieren Sie sich die Kontaktdaten aller Beteiligten sowie von Zeugen.

  6. Notieren Sie die wichtigsten Daten

    Notieren Sie folgende Daten, um Ihrer Versicherung den Schaden zu melden:

    • Das amtliche Kennzeichen
    • Namen und Anschriften der Unfallgegner. Lassen Sie sich dazu bitte Führerschein oder Ausweispapiere zeigen
    • Name der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer
    • Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
    • Namen und Anschriften von Unfallzeugen
  7. Diskutieren Sie nicht über Schuldzuweisungen

    Vermeiden Sie Diskussionen über die Schuldfrage am Unfallort. Wer Schuld hat, klärt die Versicherung. Wenn Sie direkt schon die Schuld auf sich nehmen, könnte es sein, dass Ihr Versicherungsschutz verfällt. Lassen Sie die Polizei und die Versicherungen die Situation klären.

  8. Informieren Sie Ihre Versicherung

    Melden Sie den Unfall so schnell wie möglich Ihrer Versicherung. Geben Sie alle relevanten Informationen an. Sie übernimmt dann die weitere Kommunikation mit dem Unfallgegner. 

    Wenn Sie mit Ihrem Auto in einen Unfall verwickelt wurden, müssen Sie nicht warten, bis Ihr Unfallgegner den Unfall seiner Versicherungsgesellschaft meldet. Sie können auch direkt von der Versicherung Schadenersatz verlangen. Wenn Sie die Versicherungsgesellschaft Ihres Unfallgegner nicht kennen, können Sie diese beim Zentralruf für Autoversicherungen unter der Telefonnummer (0800) 250 260 0 erfragen.

Indem Sie diese Schritte befolgen, stellen Sie sicher, dass Sie im Falle eines Autounfalls richtig reagieren.

Verursachen Sie einen Unfall mit einem parkenden Auto, reicht es nicht aus, einfach nur einen Zettel mit Ihren Informationen zu hinterlassen. Sie müssen dann mindestens 30 Minuten auf den Fahrzeughalter warten oder diesen kontaktieren. Ist dies nicht möglich, müssen Sie den Unfall der Polizei melden. Tun Sie das nicht und hinterlassen nur einen Zettel, begehen Sie Fahrerflucht und somit eine Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch.

Wie melde ich der Versicherung einen Autounfall?

In der Regel müssen sowohl Sie als auch der andere Unfallbeteiligte den Schaden Ihrer jeweiligen Versicherung melden. Wenn Sie der Unfallverursacher sind, sind Sie verpflichtet, den Vorfall Ihrer Versicherung zu melden. Dies sollte so schnell wie möglich geschehen, idealerweise innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall.

Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  • Kontaktieren Sie Ihre Versicherung: Rufen Sie die Hotline Ihrer Versicherung an oder nutzen Sie das Online-Formular auf der Website.
  • Geben Sie alle Informationen weiter: Teilen Sie alle gesammelten Informationen, einschließlich Ihrer Dokumentation und der Daten der anderen Beteiligten.
  • Erfragen Sie den weiteren Verlauf: Lassen Sie sich erklären, welche Schritte nun folgen und ob Sie weitere Informationen benötigen

Was passiert nach der Schadenmeldung bei einem Autounfall?

Nach der Schadenmeldung an Ihre Versicherung geschieht in der Regel Folgendes:

  1. Prüfung der Schadensmeldung

    Ihre Versicherung wird Ihre Schadensmeldung prüfen. Sie überprüfen die bereitgestellten Informationen, die Dokumentation und eventuell auch den Polizeibericht, falls einer erstellt wurde.

  2. Gutachtertermin

    Wenn der Schaden am Fahrzeug erheblich ist oder wenn es Uneinigkeiten über die Schadenshöhe gibt, beauftragt die Versicherung einen Gutachter, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu begutachten. Der Gutachter wird den Schaden bewerten und einen Bericht erstellen, der für die Regulierung des Schadens wichtig ist. Sie werden in der Regel über den Termin und den Ort informiert.

  3. Schadensermittlung

    Der Gutachter ermittelt die Höhe des Schadens und schätzt die Kosten für Reparaturen oder Ersatz. Dabei wird er auch prüfen, ob Vorschäden vorhanden sind und wie sich diese auf die Schadenshöhe auswirken.

  4. Entscheidung der Versicherung

    Nach der Prüfung und der Gutachtenerstellung entscheidet die Versicherung über die Schadensregulierung. Sie informiert Sie, ob und in welcher Höhe der Schaden übernommen wird. Dies kann auch die Entscheidung beinhalten, dass ein Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wird.

  5. Zahlung der Schadenssumme

    Wenn der Schaden anerkannt wird, erfolgt die Auszahlung der Schadenssumme. Je nach Versicherung kann diese direkt an die Werkstatt gehen, wenn Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, oder an Sie, wenn Sie die Reparatur selbst übernehmen.

Es ist wichtig, während des gesamten Prozesses in Kontakt mit Ihrer Versicherung zu bleiben und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, um eine reibungslose Schadensregulierung zu gewährleisten.

Wie lange dauert es, bis ich eine Schadensregulierung erhalte?

Die Dauer der Schadensregulierung kann zwischen 4 bis 6 Wochen dauern. Es gibt aber keine gesetzlichen Vorgaben zur Dauer und je nach Fall kann die tatsächliche Zeit davon abweichen. So beträgt laut der Berliner Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht Einfinger die Dauer der Schadensregulierung deshalb im Durchschnitt 3 Monate (Stand Januar 2024). Denn will die Versicherung zur Beweisaufnahme Einsicht in die Unfallakte nehmen, muss sie erst den Abschluss der Ermittlungen abwarten. Zusätzlich können Krankheitswellen die Arbeitsgeschwindigkeit der Versicherung hemmen.

Faktoren, die sich zusätzlich auf die Dauer der Schadensregulierung nach einem Autounfall auswirken können, sind unter anderem:

  • Art des Schadens
  • Gutachtenerstellung
  • Bearbeitungszeit der Versicherung
  • Vorlage aller erforderlichen Unterlagen
  • Zahlungsmodalitäten

Autounfall: Welche Kosten übernimmt die Versicherung?

Die Kosten, die Ihre Versicherung bei einem Autounfall übernimmt, hängen von der Art der Versicherung ab, die Sie abgeschlossen haben. Hier ist eine Übersicht über die verschiedenen Versicherungsarten und welche Kosten sie in der Regel abdecken:

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum mit Ihrem Auto zufügen. Folgende Kosten werden in der Regel übernommen:

  • Personenschäden: Medizinische Kosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall für verletzte Personen.
  • Sachschäden: Reparaturkosten oder der Ersatzwert für beschädigte Fahrzeuge oder andere Gegenstände (z.B. Zäune, Gebäude).

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ist optional und unterteilt sich in Teilkasko und Vollkasko:

Teilkaskoversicherung

Übernimmt Schäden an Ihrem Fahrzeug, die durch bestimmte Ereignisse entstehen, wie:

  • Diebstahl
  • Glasbruch
  • Wildunfälle
  • Brand- oder Explosionsschäden
  • Sturm- oder Hagelschäden

Vollkaskoversicherung:

Deckt alle Schäden, die in der Teilkasko enthalten sind, plus Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die durch einen selbstverschuldeten Unfall entstehen. Dies umfasst:

  • Reparaturkosten nach einem selbstverschuldeten Unfall
  • Schäden durch Vandalismus

Zusatzleistungen

Zusätzlich zu den Grundleistungen können viele Versicherungen auch folgende Leistungen anbieten:

  • Mietwagenkosten: Übernahme der Kosten für einen Mietwagen, während Ihr Fahrzeug repariert wird
  • Schadenersatz für Nutzungsausfall: Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können
  • Schadenersatz für Wertminderung: In einigen Fällen kann auch eine Wertminderung des Fahrzeugs nach einem Unfall übernommen werden

Zusammenfassend hängt die Deckung der Kosten bei einem Autounfall von der Art Ihrer Versicherung ab. Haben Sie eine Selbstbeteiligung abgeschlossen, übernimmt die Versicherung alle Kosten, die die Selbstbeteiligung überschreiten. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen Ihrer Police zu kennen, um zu verstehen, welche Kosten im Falle eines Unfalls übernommen werden. Bei Fragen zum besten Versicherungsschutz stehen Ihnen unsere Spezialisten für Versicherungen gerne beratend zu Seite.

Muss ich den Unfallschaden reparieren oder kann ich mir das Geld auszahlen lassen?

Ob Sie den Schaden reparieren müssen oder sich das Geld auszahlen lassen können, hängt von Ihrer Versicherung und der Höhe des Schadens ab. Bei einer Vollkaskoversicherung sind Sie in der Regel verpflichtet, den Schaden reparieren zu lassen, um die vollen Kosten erstattet zu bekommen. Wenn Sie jedoch einen geringeren Schaden haben oder das Fahrzeug weiterverkaufen möchten, können Sie auch eine Auszahlung der Schadenssumme anfordern. Beachten Sie, dass eine Auszahlung in der Regel nur dann möglich ist, wenn der Schaden nicht reparaturpflichtig ist oder wenn die Versicherung dies genehmigt.

Wann darf die Werkstatt nach einem Autounfall loslegen?

Die Werkstatt darf mit der Reparatur beginnen, sobald Sie und Ihre Versicherung den Kostenvoranschlag genehmigt haben. Wenn ein Gutachten erforderlich ist, sollte dieses zuerst erstellt werden. Sobald die Versicherung die Kosten genehmigt hat, können Sie einen Termin in der Werkstatt vereinbaren. Es ist ratsam, die Werkstatt direkt nach dem Unfall zu informieren, um den Ablauf zu klären und sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte rechtzeitig erfolgen.

Damit Sie die Reparaturkosten nicht selbst bezahlen müssen, empfiehlt Dr. Klein Ihnen, der Werkstatt eine Reparatur-Übernahmekosten-Erklärung vorzulegen. Sie können diese entweder über die Werkstatt oder direkt bei der gegnerischen Versicherung anfordern. Die Versicherung rechnet dann direkt mit der Werkstatt ab.

Wann ändert sich nach einem Unfall die Schadensfreiheitsklasse?

Haben Sie einen Autounfall verursacht, führt jede Schadensregulierung durch die Versicherungsgesellschaft im Folgejahr zu einer Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse beziehungsweise einer Erhöhung Ihres Versicherungsbeitrags.

Wenn Sie mit Ihrem Auto einen Unfall mit einem kleinen Sachschaden verursachen, kann es deshalb günstiger sein, Ihren Schaden selbst zu bezahlen. Ihre Versicherungsgesellschaft rechnet Ihnen gerne aus, bis zu welcher Summe sich dies lohnt. Da die tatsächliche Höhe eines Schadens jedoch nicht immer sofort feststeht, empfehlen wir Ihnen, den Schaden zunächst Ihrer Versicherung zu melden. Sie können die erhaltene Schadensregulierung dann innerhalb von 6 Monaten zurückerstatten.

Haben Sie mit Ihrer Versicherung einen Schadenfreiheitsrabatt vereinbart, werden Sie bei einem Unfall nicht sofort zurückgestuft. Sie haben dann pro Jahr eine gewisse Anzahl an Schadensregulierungen ohne Rückstufung frei, müssen dafür aber etwas höhere Beiträge zahlen.

Wie kann ich bei einem Unfall rechtlich vorgehen?

Wenn Sie sich unsicher sind oder es zu Streitigkeiten über die Schuld oder die Schadenshöhe kommt, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Dieser kann Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten beraten und Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wenn Sie Ansprüche auf Schadenersatz haben, wie zum Beispiel für medizinische Kosten, Verdienstausfall oder Reparaturkosten, sollten Sie diese schriftlich formulieren und der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallverursacher zukommen lassen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Belege und Nachweise beifügen.

Beachten Sie die gesetzlichen Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen. In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in der Regel 3 Jahre. Es ist wichtig, fristgerecht zu handeln, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.

Wenn eine Einigung mit der Versicherung oder dem Unfallverursacher nicht möglich ist, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Ihr Anwalt kann Ihnen dabei helfen, eine Klage einzureichen und Sie während des gesamten Prozesses vertreten.

Oftmals kann eine Einigung ohne gerichtliche Auseinandersetzung erzielt werden. Ihr Anwalt kann Ihnen helfen, ein faires Vergleichsangebot zu prüfen und gegebenenfalls zu verhandeln.

Was tun, wenn ich mich nach dem Unfall verletzt fühle?

Wenn Sie sich nach einem Autounfall verletzt fühlen, ist es wichtig, schnell und angemessen zu handeln. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen sollten:

  • Im Unfallbericht dokumentieren: Wenn die Polizei am Unfallort war, stellen Sie sicher, dass Ihre Verletzungen im Polizeibericht vermerkt sind. Dies kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche bei der Versicherung geltend zu machen.
  • Suchen Sie sofort medizinische Hilfe: Auch wenn Ihre Verletzungen zunächst gering erscheinen, sollten Sie sich von einem Arzt untersuchen lassen. Einige Verletzungen, wie zum Beispiel Schleudertrauma oder innere Verletzungen, zeigen möglicherweise erst später Symptome.
  • Verletzungen dokumentieren: Lassen Sie alle Verletzungen ärztlich dokumentieren. Dies ist wichtig für die spätere Schadensregulierung und eventuelle rechtliche Ansprüche.
  • Ärztliche Berichte und Rechnungen aufbewahren: Heben Sie alle medizinischen Dokumente, Behandlungspläne, Rezepte und Rechnungen auf, um Ihre Verletzungen und die damit verbundenen Kosten nachweisen zu können.
  • Nachweise für Verdienstausfall erstellen: Wenn Sie aufgrund Ihrer Verletzungen nicht arbeiten können, dokumentieren Sie Ihre Fehlzeiten und eventuelle Verdienstausfälle.
  • Verletzungen der Versicherung melden: Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung über Ihre Verletzungen. Ihre Versicherung wird Ihnen Anweisungen geben, wie Sie weiter verfahren sollten und ob sie Ihnen bei der medizinischen Versorgung helfen kann.
  • Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren: Wenn Sie schwerwiegende Verletzungen erlitten haben oder sich unsicher sind, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen sollen, ziehen Sie in Erwägung, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
  • Ansprüche formulieren: Wenn Sie Ansprüche auf Schadenersatz wegen Ihrer Verletzungen haben, zum Beispiel für medizinische Kosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall, sollten Sie diese schriftlich an die gegnerische Versicherung oder den Unfallverursacher richten. Fügen Sie alle relevanten Belege bei.
  • Folgebehandlungen nutzen: Achten Sie darauf, alle notwendigen Nachsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen durchzuführen, um Ihre Genesung zu unterstützen.
  • Psychische Unterstützung in Anspruch nehmen: Bei psychischen Belastungen oder posttraumatischen Stresssymptomen kann es hilfreich sein, psychologische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Autounfall im Ausland: Was ist zu beachten?

Sollten Sie einen Autounfall im Ausland haben, müssen Sie auch dort Ihre Versicherung umgehend informieren. Viele Kfz-Versicherer bieten 24/7 erreichbare Schaden-Hotlines, die auch aus dem Ausland kontaktiert werden können. Nutzen Sie gegebenenfalls die Online-Möglichkeiten zur Schadensmeldung.

Füllen Sie zudem direkt vor Ort den Europäischen Unfallbericht aus. Dieses standardisierte Dokument ist in mehreren Sprachen verfügbar und ermöglicht es jedem Beteiligten, in seiner eigenen Sprache zu dokumentieren, was passiert ist. Der ausgefüllte und unterschriebene Bericht ist entscheidend für die Klärung der Haftungsfrage und erleichtert die Schadensregulierung durch die Versicherungen. Lassen Sie sich zudem von Ihrer Versicherung eine internationale Versicherungskarte aushändigen. Diese erhalten Sie kostenlos und auf ihr stehen alle wichtige Daten.

Wenn Sie einen Kfz-Schutzbrief (Mallorca-Police) haben, können Sie zusätzliche Leistungen bei einem Unfall im Ausland mit Ihrem eigenen oder einem geliehenen Auto in Anspruch nehmen. Zu den Leistungen gehören zum Beispiel Pannenhilfe, Abschleppdienste oder die Organisation eines Ersatzfahrzeugs. Informieren Sie sich vorab, ob Ihr Schutz nur im EU-Ausland gilt oder weltweit.

Was sind die häufigsten Fehler nach einem Autounfall?

Nach einem Autounfall können Fehler leicht passieren, die sowohl rechtliche als auch finanzielle Konsequenzen haben können. Hier sind die häufigsten Fehler, die Fahrer nach einem Unfall machen:

  • Unfallstelle verlassen, ohne den Schaden zu melden (Fahrerflucht)
  • Keine sofortige medizinische Hilfe suchen
  • Sich ohne Polizei auf Schuldzuweisungen vor Ort einlassen
  • Den Unfall unzureichend dokumentieren
  • Den Europäischen Unfallbericht nicht verwenden
  • Versicherung nicht rechtzeitig informieren
  • Sich ohne Zeugen mit der Gegenseite einigen
  • Reparaturen ohne Genehmigung der Versicherung durchführen
  • Dokumente unterschreiben, die man nicht klar versteht
  • Sich von den Emotionen überrumpeln lassen

FAQ-Autounfall

  • Wie sichert man die Unfallstelle?

    Um die Unfallstelle zu sichern, sollten Sie zunächst die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeugs einschalten, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Platzieren Sie ein Warndreieck in ausreichendem Abstand zum Unfallort, um die Sichtbarkeit zu erhöhen. Achten Sie darauf, dass Sie sich und andere Personen in Sicherheit bringen, insbesondere wenn sich der Unfall auf einer stark befahrenen Straße ereignet hat. Vermeiden Sie es, an den Fahrzeugen oder der Unfallstelle herumzuwühlen, bis die Polizei eintrifft, um die Beweissicherung nicht zu gefährden. Bleiben Sie ruhig und warten Sie auf die Anweisungen der Behörden.

  • Wann muss man bei einem Unfall die Polizei rufen?

    Die Polizei sollte immer in folgenden Situationen gerufen werden:

    • Bei Unfällen mit Verletzten
    • Bei Unfällen mit erheblichen Sachschäden
    • Das Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit
    • Es gibt Streitigkeiten über die Schuldfrage
    • Bei Fahrerflucht des Unfallverursachers
    • Es besteht Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende

    Ein Polizeibericht kann entscheidend für die spätere Schadensregulierung bei der Versicherung sein.

  • Wer zahlt bei einem Autounfall mit dem Firmenwagen oder einem geliehenen Fahrzeug?

    Bei einem Autounfall mit einem Firmenwagen oder einem geliehenen Fahrzeug hängt die Zahlung von der Art der Versicherung und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Bei einem Firmenwagen kommt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unternehmens für Schäden auf, die Sie Dritten zugefügt haben. Wenn Sie selbst Schäden am Firmenwagen verursacht haben, kann die Vollkaskoversicherung des Unternehmens für die Reparaturkosten aufkommen. Bei einem geliehenen Fahrzeug sollte die Versicherung des Verleihunternehmens die Haftung übernehmen, sofern im Mietvertrag keine anderen Regelungen getroffen wurden. Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen der jeweiligen Versicherung zu überprüfen.

  • Was ist, wenn die Versicherung nicht zahlen will?

    Wenn die Versicherung nicht zahlen will, sollten Sie zunächst die Gründe für die Ablehnung klären. Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um zu verstehen, ob die Ablehnung gerechtfertigt ist. Wenden Sie sich dann direkt an Ihren Versicherungsvertreter oder den Kundenservice, um Ihre Situation zu erläutern und eventuell fehlende Informationen nachzureichen. Wenn die Versicherung weiterhin ablehnt, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. In schwierigen Fällen kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen oder einen Anwalt für Versicherungsrecht zu konsultieren, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

  • Was passiert, wenn der Unfallgegner nicht versichert ist?

    In diesem Fall sollten Sie zunächst die Polizei informieren, um einen Unfallbericht erstellen zu lassen. Sie können dann Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung kontaktieren, um den Schaden zu melden. Ihre Versicherung kann versuchen, die Kosten von dem Unfallgegner zurückzufordern. Wenn Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung haben, können auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug über diese Versicherung reguliert werden. In vielen Ländern gibt es auch einen Fonds für unversicherte Fahrer, der in solchen Fällen Unterstützung leisten kann. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen und Dokumente gut aufzubewahren.

  • Massenkarambolage: Wer zahlt den Schaden?

    Bei der Massenkarambolage greift ein vereinfachtes Verfahren zur Schadensregulierung. Oft ist es bei solchen Unfällen unmöglich, den Unfallhergang eindeutig nachzuvollziehen, weshalb spezielle Regeln gelten. Seit 2015 regulieren die meisten Versicherungen freiwillig nach diesem Verfahren. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt dabei den gesamten Schaden des Versicherungsnehmers, unabhängig von der Schuldfrage, und der Schadenfreiheitsrabatt bleibt unverändert. Ein Gremium des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entscheidet, ob ein Massenunfall vorliegt und ob die vereinfachten Regeln zur Anwendung kommen. 3 Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Es konnte kein Verursacher festgestellt werden.
    • Es waren mehr als 40 Fahrzeuge beteiligt (bei schwer nachvollziehbarem Hergang reichen 20).
    • Die Unfälle müssen in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang geschehen sein.
  • Welche 5 Dinge sollten Sie immer im Auto haben?

    Es gibt 5 wichtige Dinge, die Sie immer im Auto haben sollten, um im Notfall gut vorbereitet zu sein.

    • Erste-Hilfe-Set
    • Warndreieck
    • Verbandskasten
    • Warnweste
    • Reserverad oder Pannenset
  • Welche Fristen muss ich bei der Schadensmeldung beachten?

    Bei der Schadensmeldung nach einem Autounfall gibt es einige wichtige Fristen, die Sie beachten sollten. Zunächst müssen Sie den Unfall Ihrer Versicherung in der Regel so schnell wie möglich melden, idealerweise innerhalb von 24 Stunden. Einige Versicherungen verlangen die Meldung innerhalb von 3 bis 7 Tagen, um Ansprüche nicht zu gefährden.

    Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gibt es eine gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren, die ab dem Zeitpunkt beginnt, an dem Sie von dem Schaden und dem Schädiger Kenntnis erlangen. Bei Personenschäden sollten Sie darauf achten, dass eine rechtzeitige Meldung auch für die Ansprüche auf Schmerzensgeld wichtig ist. Es ist ratsam, sich direkt bei Ihrer Versicherung über spezifische Fristen zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Schritte rechtzeitig unternehmen.

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