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Kfz-Versicherung: Die passende Absicherung für Sie und Ihr Auto

Es gibt drei verschiedene Arten von Kfz-Versicherungen: Die Haftpflicht, die Vollkasko und die Teilkasko. Eine davon ist Pflicht, die anderen beiden sind es nicht. In diesem Artikel zeigen wir, welche Versicherung Sie wirklich benötigen.

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Es gibt drei verschiedene Arten von Kfz-Versicherungen: Die Haftpflicht, die Vollkasko und die Teilkasko. Eine davon ist Pflicht, die anderen beiden sind es nicht. In diesem Artikel zeigen wir, welche Versicherung Sie wirklich benötigen.

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Was ist eine Kfz-Versicherung?

Eine Kfz-Versicherung ist ein Vertrag, der Sie finanziell absichert, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden verursachen oder selbst geschädigt werden. Sie ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr nutzen. Die Kfz-Versicherung besteht in der Regel aus 3 Hauptarten: 

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: deckt Schäden an Dritten ab
  • Teilkaskoversicherung: übernimmt Kosten am eigenen Fahrzeug, die durch bestimmte Ereignisse wie Diebstahl oder Naturereignisse entstehen
  • Vollkaskoversicherung: sichert Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die bei selbstverschuldeten Unfällen entstanden sind

Bei der Wahl der richtigen Kfz-Versicherung ist es wichtig, Ihre individuellen Bedürfnisse und das Risiko, das Sie eingehen möchten, zu berücksichtigen. Durch den Vergleich verschiedener Anbieter können Sie die passende Versicherung für Ihr Fahrzeug finden.

Was ist der Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung?

Der Hauptunterschied zwischen der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung (Teil- und Vollkasko) liegt in den abgedeckten Risiken. Ein weiterer Unterschied ist, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug verpflichtend ist, während die Teil- und Vollkaskoversicherung freiwillig sind.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Sie bei einem Autounfall Personen- oder Sachschäden verursachen und der Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend macht. Versichert sind:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Gerade Personenschäden können Ihren finanziellen Rahmen schnell sprengen: Müssen Krankenhausrechnungen und Rehabilitationsmaßnahmen bezahlt werden, fallen schnell Summen in höheren 4- bis 5-stelligen Bereichen an.

Laut gesetzlichen Vorgaben sind deshalb folgende Mindestdeckungssummen für eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben:

  • 2,5 Millionen € für Personenschäden
  • 7,5 Millionen € bei Tötung oder Verletzung von 3 oder mehr Personen
  • 1,12 Millionen € für Sachschäden
  • 50.000 € für Vermögensschäden

Insofern schützt die Pflicht zur Haftpflichtversicherung nicht nur die Opfer eines Unfalls, die selbst in Schwierigkeiten geraten würden, falls der Verursacher dies nicht bezahlen kann. Auch den Verursacher bewahrt eine Kfz-Haftpflicht vor dem finanziellen Ruin. Zudem wehrt die Kfz-Haftpflicht auch unberechtigterweise an Sie gerichtete Schadenersatzforderungen in Ihrem Namen ab.

Teil- und Vollkaskoversicherung

Im Unterschied zur Kfz-Haftpflicht ist die Kaskoversicherung eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Dabei wird noch mal zwischen Voll- und Teilkasko unterschieden.

  • Teilkasko: Übernimmt Schäden am Wagen, die durch Fremdeinwirken verursacht wurden. Dazu zählen Schäden infolge von Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag oder Diebstahl. Darüber hinaus übernimmt sie Glasbruchschäden, Haarwildschäden, Schäden an der Verkabelung durch Durchschmoren oder Kurzschluss sowie in der Regel auch Marderschäden.
  • Vollkasko: Deckt Schäden durch Fremdeinwirkung ab und springt zusätzlich im Falle von selbstverschuldeten Schäden am eigenen Wagen ein. Sie leistet auch bei Fahrerflucht durch Dritte, wenn eine fehlende Haftbarkeit des Schadensverursachers vorliegt, wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig geworden ist und bei mutwilliger Beschädigung durch unbekannte Dritte.

Bei der Kaskoversicherung richtet sich die Deckungssumme nach dem Restwert des Fahrzeugs. Für Neuwagen übernehmen die Versicherer den Listenpreis für das Neufahrzeug, wenn der beschädigte Wagen nicht älter als 2 Jahre ist. Hat er diese Grenze bereits überschritten, ersetzt die Versicherung im Schadensfall lediglich den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs.

Wie viel kostet eine Kfz-Versicherung?

Eine Kfz-Versicherung kann je nach Baustein zwischen 30 € und 80 € im Monat kosten. Wie viel Sie dabei für Ihre Versicherung zahlen, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Fahrzeugart
  • Alter der versicherten Person
  • Wohnort des Halters
  • Schadensfreiheitsklasse
  • Selbstbeteiligung
  • Werkstattbindung
  • Fahrverhalten
  • Anzahl der Fahrer
  • Fahrleistung
  • Zahlungsweise
  • Stellplatz des Autos

Ein Beispiel: Ein 35-jähriger Mann aus Hamburg möchte seinen Mittelklassewagen versichern. Die Kosten für die Kfz-Versicherung fallen in unserem Beispiel dabei wie folgt aus:

VersicherungstypSelbstbeteiligungKosten pro MonatKosten pro Jahr
Kfz-Haftpflichtversicherung0 €Ab 30 €Ab 360 €
Kfz-Haftpflichtversicherung + Teilkasko150 €Ab 42 €Ab 504 €
Kfz-Haftpflichtversicherung + Vollkasko500 €Ab 90 €Ab 1080 €
Tabelle: Vergleich der Kosten für eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Kombination mit einer Teil- und Vollkaskoversicherung.

Wie kann ich bei der Kfz-Versicherung Kosten sparen?

Es gibt bei der Kfz-Versicherung einige Faktoren, die den Beitrag senken. So können Sie zum Beispiel:

  • Höhere Selbstbeteiligung wählen: Im Schadensfall müssen Sie dann zwar einmalig mehr selbst bezahlen, genießen sonst aber niedrigere Monatsraten.
  • Schadenfreiheitsrabatt erhalten: Je länger der Fahrzeughalter unfallfrei fährt, desto besser wird er eingestuft und desto geringer fällt der Versicherungsbeitrag aus.
  • Als Fahranfänger über die Eltern versichern: Fahranfänger können auf diese Weise von Beginn an eine bessere SF-Klasse erhalten.
  • Wenigfahrerrabatt erhalten: Je weniger das Auto bewegt wird, desto geringer ist das Unfallrisiko und desto niedriger der Beitrag.
  • Werkstattbindung wählen: Wer sich durch die Versicherung im Schadensfall an eine bestimmte Werkstatt bindet, zahlt ebenfalls günstigere Monatsbeiträge. Achten Sie aber darauf, dass die Partnerwerkstatt auch in Ihrer Nähe ist, um nicht bei jedem Schaden eine Weltreise unternehmen zu müssen. Zudem sollten Sie bei einem Neuwagen auf die Werkstattbindung verzichten. Denn die Garantie für den Wagen verfällt, wenn Sie den Wagen nicht beim Vertragshändler, bei dem er den Wagen gekauft hat, reparieren lassen.
  • Kombipakete abschließen: Werden für gewöhnlich beim selben Anbieter abgeschlossen. Für Kombipakete aus Haftpflicht und Kaskoversicherung bieten Versicherungen oft Rabatte an, daher lohnt es sich nicht, die Haftpflicht- und die Kaskoversicherung bei unterschiedlichen Anbietern abzuschließen. Auch wenn Sie mehrere Versicherungen bei demselben Anbieter abschließen, etwa eine Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung, können Sie von einem Kombirabatt profitieren.

Unsere Spezialisten für Versicherungen kennen den Markt und können Ihnen zeigen, welche Kfz-Versicherung am besten zu Ihnen passt. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen und kostenlosen Versicherungscheck.

Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag kündigen möchten, müssen Sie dies schriftlich tun. In der Kündigung sollten Sie Ihre Versicherungsnummer und das gewünschte Kündigungsdatum angeben. Es ist ratsam, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis zu haben.

Die Kündigungsfrist für eine Kfz-Versicherung beträgt in der Regel 1 Monat zum Ende der Versicherungsperiode, die meist 1 Jahr beträgt. Da die meisten Kfz-Versicherungen in Deutschland bis zum 31. Dezember eines Jahres laufen, müssen Sie spätestens zum 30. November kündigen, um zum 1. Januar des folgenden Jahres zu einem anderen Anbieter wechseln zu können. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich Ihre Kfz-Versicherung automatisch um ein Jahr.

Beachten Sie, dass Sie nach der Kündigung eine Bestätigung von Ihrer Versicherung erhalten sollten. Diese ist wichtig, um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung fristgerecht anerkannt wurde. Wenn Sie innerhalb der Frist kündigen, sind Sie nicht mehr an den Vertrag gebunden und können eine neue Versicherung abschließen.

Wie melde ich einen Schaden bei meiner Kfz-Versicherung?

Um einen Schaden bei Ihrer Kfz-Versicherung zu melden, sollten Sie zunächst Ihre Versicherungsunterlagen bereithalten, insbesondere die Versicherungsnummer und alle relevanten Informationen zum Vorfall.

  1. Zunächst informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft über den Schaden. Dies erfolgt in der Regel telefonisch oder online über das Kundenportal der Versicherung. Viele Versicherer bieten auch eine Schadensmeldung per App an.

  2. Geben Sie bei der Meldung alle erforderlichen Details an, wie Datum, Uhrzeit, Ort des Schadens und eine Beschreibung des Vorfalls. Fügen Sie, wenn möglich, Fotos des Schadens und die Kontaktdaten anderer Beteiligter hinzu.

  3. Je nach Art des Schadens kann es notwendig sein, ein Formular auszufüllen, das Ihnen die Versicherung zur Verfügung stellt.

Nach der Meldung wird Ihre Versicherung den Schaden prüfen und Ihnen mitteilen, welche weiteren Schritte erforderlich sind, um die Regulierung einzuleiten. Achten Sie darauf, alle Fristen einzuhalten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Wann zahlt die Kfz-Versicherung nicht?

Die Kfz-Versicherung zahlt nicht in bestimmten Situationen, die vertraglich ausgeschlossen sind. In der Regel gilt dies in folgenden Situationen: 

  • Sie haben den Schaden vorsätzlich verursacht.
  • Sie sind unter Alkoholeinfluss oder mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren.
  • Ihr Auto hat keinen Versicherungsschutz.
  • Sie haben Ihr privat versichertes Fahrzeug gewerblich genutzt.

Es ist wichtig, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Kfz-Versicherung sorgfältig zu lesen, um zu verstehen, unter welchen Umständen die Versicherung nicht zahlt. Im Zweifelsfall sollten Sie direkt bei Ihrem Versicherer nachfragen.


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