Wie so oft: Es kommt darauf an. Planen Sie irgendwann eine Immobilie auf diesem Grundstück, sollten Sie bis dahin schuldenfrei sein, unabhängig davon, ob Sie das Grundstück mit Eigenkapital finanziert haben oder mit einer Baufinanzierung. Es gibt insgesamt drei Szenarien, die eintreten können, wenn Sie ein Grundstück kaufen:
Am unkompliziertesten ist es, wenn Sie das Grundstück aus eigenen finanziellen Mitteln stemmen können. Zum Kaufpreis kommen jedoch noch die Kaufnebenkosten, die im Finanzierungsplan berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören auf jeden Fall die Notar- und Grundbuchkosten in Höhe von etwa zwei Prozent sowie die Grunderwerbsteuer. Die Höhe der Steuer ist Ländersache und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Haben Sie einen Makler mit der Suche nach einem Grundstück beauftragt, bekommt er eine Maklerprovision.
Im besten Fall bleibt noch etwas Eigenkapital übrig, wenn Sie alle Kosten für das Grundstück beglichen haben. Dann können Sie den Rest als Eigenkapital in die Immobilienfinanzierung investieren. Übrigens werten die Banken schuldenfreie Grundstücke auch als Eigenkapital. Können Sie also ein schuldenfreies Grundstück vorweisen, wirkt sich das positiv auf Ihre Finanzierung aus.
Können Sie das Grundstück nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, hilft ein Kredit. Ratsam ist es dann, wenigstens die Kaufnebenkosten allein zu bewältigen. Generell gilt jedoch:
Je mehr Eigenkapital Sie einbringen, desto günstiger wird der Kredit. Denn die Bank belohnt einen hohen Eigenkapitalanteil mit niedrigen Zinsen.
Bei der Finanzierung des Grundstücks achten Sie am besten auf eine kurze Zinsbindung von nur wenigen Jahren. Sie sollten den Kredit abgezahlt haben, bevor Sie Ihr Darlehen für eine Immobilie aufnehmen. Ansonsten haben Sie es schwer, einen Kredit zu bekommen.
Benötigen Sie sowohl für das Grundstück als auch für die Immobilie ein Darlehen, kann das ein Problem darstellen. Zum Hintergrund: Nehmen wir an, Sie kaufen ein Grundstück im Wert von 90.000 Euro. Die finanzierende Bank wird als erster Gläubiger ins Grundbuch eingetragen. Im Fachjargon wird so etwas eine erstrangige Finanzierung genannt. Das bedeutet: Kommt es zu einer Zwangsversteigerung, bekommen die Gläubiger zuerst ihr Geld, die als erstes im Grundbuch notiert sind. Am beliebtesten sind daher erstrangig finanzierte Darlehen bei den Banken.
Nehmen Sie nun noch ein Darlehen in Höhe von 200.000 Euro für eine Immobilie auf, das auch noch weitaus höher ist als das erste Darlehen, bedeutet das ein erhöhtes Risiko für die Bank. Dieses Darlehen ist dann nachrangig im Grundbuch notiert. Das bedeutet: Die Bank würde im Fall einer Zwangsversteigerung erst ihr Geld bekommen, wenn der erste Gläubiger für das Grundstück ausbezahlt wurde. Es besteht aber auch das Risiko, dass die zweitrangig finanzierende Bank ihr Geld gar nicht wiederbekommt. In der Regel gehen die Banken dieses Risiko daher nicht ein, sodass Sie nicht so einfach einen zweitrangigen Kredit für Ihre Immobilie bekommen. Erst recht nicht, wenn er deutlich höher ist als der erstrangige Kredit.
Detaillierte Informationen zu Thema „Grundstück finanzieren“ haben wir in unserem Ratgeberartikel zusammengefasst.