Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Welche Leistungen stehen Ihnen als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse im Einzelnen zu? Hier erfahren Sie, welche Leistungen inbegriffen sind, welche Unterteilungen es gibt und wo die Grenzen liegen.
Das Sachleistungsprinzip der GKV
Die Gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, erbringt viele Leistungen: Diese werden nach dem sogenannten Sachleistungsprinzip erbracht. Das bedeutet, dass die Krankenkasse medizinische Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Als Patient nehmen Sie die Leistungen zur Krankenbehandlung von der Krankenkasse direkt in Anspruch, ohne dafür eine Rechnung zu erhalten. Das Gegenteil ist das Kostenerstattungsprinzip.
Grundsätzlich beinhaltet die GKV Leistungen zur:
- Verhütung von Krankheiten
- Verhinderung einer Verschlimmerung einer Erkrankung
- Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch
- Prävention
- Selbsthilfe
- Gruppenprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen
- Individualprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen
- Medizinische Vorsorgeleistungen
- Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter
- Empfängnisverhütung
- Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation
Unterteilung der Leistungen der GKV
Zur besseren Übersicht kann man die Leistungen der GKV in Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten, zur Behandlung von Krankheiten und zur Rehabilitation nach Krankheiten unterteilen.
GKV Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
- Gesundheitsuntersuchungen
- Kinderuntersuchung
GKV Leistungen zur Behandlung von Krankheiten
- Krankenbehandlung
- Ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie
- Zahnmedizinische Behandlung
- Kieferorthopädische Behandlung
- Versorgung mit Zahnersatz
- Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmitteln, Heil- und Hilfsmitteln
- Häusliche Krankenpflege
- Haushaltshilfe (Sozialleistung)
- Krankenhausbehandlung
GKV Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter
- Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
- Künstliche Befruchtung
- Soziotherapie
- Stationäre und ambulante Hospizleistungen
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie
- Nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen
- Krankengeld
- Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
- Fahrkosten, soweit diese dazu dienen, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen oder zu mindern
Die Grenzen der Gesetzlichen Krankenversicherung
Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse sind vielfältig, decken jedoch bei Weitem nicht alles ab. Gern beraten wir Sie in Hinblick auf Ergänzungen durch eine Private Krankenversicherung, Zahnzusatzversicherung oder Auslandskrankenversicherung. Und sollten Sie durch den Versicherungsdschungel nicht mehr durchblicken oder auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten sein, führen wir einen kostenlosen Versicherungscheck bei Ihnen durch.