Was passiert eigentlich, wenn Sie im Urlaub krank werden und sich im Ausland befinden? Hier erfahren Sie, wofür Ihre Krankenkasse aufkommt und wie Sie Ihren Versicherungsschutz erweitern können.
Was passiert eigentlich, wenn Sie im Urlaub krank werden und sich im Ausland befinden? Hier erfahren Sie, wofür Ihre Krankenkasse aufkommt und wie Sie Ihren Versicherungsschutz erweitern können.
Mit der optimalen Auslandskrankenversicherung entspannt verreisen.
Eine Auslandskrankenversicherung gewährt Ihnen außerhalb Deutschlands umfassenden Krankenversicherungsschutz, so wie Sie Ihn von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse gewohnt sind. Denn aus Auslandsreisen leistet Ihre gesetzliche Krankenversicherung nur bedingt oder sogar überhaupt nicht.
Je nachdem, wie lange Sie sich im Ausland aufhalten, brauchen Sie für die bestmögliche medizinische Absicherung im Ausland entweder Reisekrankenversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung. Eine Reisekrankenversicherung benötigen Sie beispielsweise für den zweiwöchigen Sommerurlaub auf Mallorca oder die Flitterwochen in der Karibik. Für den einjährigen Schüleraustausch in die USA oder regelmäßige, lange Geschäftstermine im Ausland benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung.
Eine Auslandskrankenversicherung brauchen Sie, wenn Sie vor allem ins Nicht-EU-Ausland verreisen. Denn dort sind Sie nicht mehr über Ihre gesetzliche Krankenversicherung abgesichert.
Bereits auf Reisen innerhalb der Europäischen Union und in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, besteht nicht mehr der volle Versicherungsschutz. Zwar gibt es auf der Rückseite Ihrer Krankenkassenkarte die so genannte EHIC , die europäische Krankenversichertenkarte, die Leistungen sind dennoch oftmals eingeschränkt. Die Krankenkasse zahlt Ihnen nur das, was auch die Einheimischen im Urlaubsland bei Krankheit oder Unfällen erstattet bekämen. Sie werden also mit den Versicherten im Urlaubsland gleichgestellt. Das gilt sowohl für Kosten als auch für den Umfang medizinischer Leistungen.
Benötigen Sie also eine bestimmte Behandlung, die in Deutschland zu den Kassenleistungen gehört, in Ihrem EU-Urlaubsland jedoch nicht, müssen Sie die Behandlung selbst zahlen.
Hinzukommt, dass die deutsche Krankenkasse für im Ausland entstandene Kosten einen höheren Verwaltungsaufwand betreiben muss. Die Kosten hierfür zieht die Kasse unter Umständen von der Zuzahlung ab. Zudem müssen Sie ohne Auslandskrankenversicherung immer den im Urlaubsland üblichen Eigenanteil für die medizinische Versorgung zahlen. In Frankreich beispielsweise liegt die Selbstbeteiligung bei rund 20 Prozent der Gesamtkosten. Könnten Sie eine bestimmte Leistung aufschieben, bis Sie wieder zuhause sind, übernimmt die Krankenkasse hierfür überhaupt keine Kosten.
All diese Faktoren sorgen dafür, dass die regulären Versicherungsleistungen im EU-Ausland derart gering ausfallen können, dass die Krankenkasse nur einen Bruchteil der eigentlich entstandenen Kosten übernimmt. Den Rest müssen Sie ohne Auslandskrankenversicherung selbst zahlen.
Innerhalb der EU könnten Sie also bei Krankheit oder Unfall während des Urlaubs zumindest noch teilweise mit einer Erstattung rechnen.
Außerhalb der EU leistet die gesetzliche Krankenkasse gar nicht.
Alle potenziell anfallende Kosten müssten Sie selbst tragen, sofern Sie nicht auslandskrankenversichert sind.
Haben Sie sich während Ihrer Bildungsreise in Nepal also beim Bergsteigen ein Bein gebrochen und sind dringend auf medizinische Hilfe angewiesen, sind Sie hoffentlich im Besitz einer Auslandskrankenversicherung. Operation, Nachbehandlung und gegebenenfalls ein Rücktransport in die Heimat sind sehr kostspielig und belaufen sich häufig auf mehrere 10.000 Euro. Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht.
Die private Auslandskrankenversicherung hingegen schon. Sie bezahlt die medizinische Behandlung, notwendige Medikamente, Operationen oder einen Rücktransport nach Deutschland komplett, abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Letzterer Fall tritt dann ein, wenn im Reiseland keine angemessene Versorgung gewährleistet werden kann.
Bei Vorerkrankungen bezahlt die Versicherung zumindest dann nicht, wenn der Reisende mit einem Ausbruch der Krankheit rechnen muss. Die Behandlung von chronischen Krankheiten wie Asthma, Diabetes oder Herzerkrankungen ist in der Regel vom Behandlungsumfang ausgeschlossen. Wenn der Versicherte allerdings nicht mit einer akuten Behandlung – auch einer chronischen Krankheit – rechnen muss, sind die Anbieter beim Auslandskrankenschutz kulant. Sicherheit bietet eine Voranfrage bei der Versicherung.
Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten sind Mitglieder einer privaten Krankenversicherung im EU-Ausland weiterhin genauso versichert wie in Deutschland. Um den vollen medizinischen Service zu erhalten, brauchen Sie also keine zusätzliche Reisekrankenversicherung für die EU. Außerhalb der EU garantieren die meisten privaten Krankenversicherungen für Reisen von bis zu einem Monat ebenfalls den vollen Schutz und die reguläre Absicherung wie in Deutschland. Ein Blick in Ihre Versicherungsunterlagen gibt Ihnen Aufschluss über die genauen Bedinungen Ihrer privaten Krankenversicherung im Ausland.
Neben der Kostenübernahme aller medizinisch notwendigen Behandlungen und Medikamente – darunter auch Zahnarztkosten oder psychologische Behandlungen – sollten Sie bei der Wahl Ihrer Auslandskrankenversicherung folgende zwei Faktoren berücksichtigen:
Ausschlüsse: Schauen Sie sich genau an, wann die Versicherung leistet und wann nicht. Auch das Wo sollten Sie im Blick haben. Sehr häufig sind Reisen in kritische Gebiete wie etwa in den Irak oder nach Afghanistan vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Auch bestimmte Aktivitäten und Sportarten können zu den Ausschlüssen gehören. Darunter befinden sich häufig Actionspotarten wie Bungeejumping oder Fallschirmspringen, aber auch einige Schneesportarten können bereits auf der Ausschlussliste stehen. Sind Sie ein Freund von Extremsportarten, sollten Sie eine private Unfallversicherung abschließen, die diese Sportarten mitversichert.
Reisedauer: Reisekrankenversicherungen decken in aller Regel Urlaubreisen bis zu 56 Tage im Jahr ab. Doch einheitlich ist die zeitliche Begrenzung nicht immer. Es gibt durchaus Anbieter, die weniger Tage versichern. Andere Anbieter hingegen versichern weitaus mehr Tage. Je nachdem, wie oft Sie verreisen, kann diese Angabe ausschlaggebend für die Wahl des richtigen Anbieters sein.
Wollen Sie länger als 70 Tage verreisen, brauchen Sie eine spezielle Auslandskrankenversicherung, auf die wir im Verlauf des Berichts noch kurz eingehen werden.
Für die Berechnung des Tarifs Ihrer Auslandskranken- oder Reisekrankenversicherung ist nicht nur die Dauer, sondern vor allem auch die Art des Aufenthalts entscheidend. Es gibt verschiedene Angebote für Geschäftsreisende, Au-pairs, Studenten und Schüler, Sprach- und Bildungsreisende oder Urlauber. Je länger eine Reise dauert, desto umfassender sollte der Versicherungsschutz fürs Ausland sein. Denn das Risiko von Verletzungen oder Unfällen steigt natürlich mit der Zeit, die Sie im Ausland verbringen.
Ein weiterer entscheidender Faktor für den Preis der Versicherung ist zudem das Alter des Reisenden. Reisende zwischen 18 und 60 Jahren haben zumeist ein geringeres Risiko, auf einer Reise ernsthaft zu erkranken oder sich zu verletzen. Daher sind die Tarife für Langzeitreisen für bis 60-Jährige teils deutlich niedriger als für Reisende 60+. Sie zahlen im Schnitt das Vierfache von dem Versicherungsbeitrag für Jüngere.
Eine umfassende Reisekrankenversicherung bekommen Sie bereits für günstige 10 Euro Versicherungsbeitrag im Jahr.
Langzeitschutz in Form einer Auslandskrankenversicherung erhalten Bis-60-Jährige ab einem Einmalbeitrag von rund 100 Euro für einen 90-tägigen und etwas über 600 Euro für einen einjährigen Aufenthalt im Ausland. Senioren müssen zwischen 450 und über 3.000 Euro berappen.
Egal, ob Sie jedes Jahr nach Italien zum Campingplatz fahren oder die weite Ferne Südostasiens Sie ruft, gesundheitliche Probleme sollten Sie überall adäquat behandeln lassen können. Auch das Work-and- Travel-Jahr in Australien oder die dreimonatige Weiterbildung in Singapur benötigen einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse umfänglich abdeckt.
Damit Sie sorglos in die Ferne schweifen können, raten wir Ihnen dringend, eine entsprechende Krankenversicherung abzuschließen. Gerade eine Reisekrankenversicherung kostet wirklich nicht viel Geld, bewahrt Sie und Ihre Familie aber im Ernstfall vor horrenden Behandlungskosten. Bei Langzeitaufenthalten im Ausland von über 70 Tagen steigt das Risiko, krank zu werden, an. Auch hier können Sie sich auf den gewohnten Versicherungsschutz verlassen, wenn Sie eine Auslandkrankenversicherung abschließen.
Wir vergleichen über 10.000 Tarife, um einen optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden.