0451 14087764
Mo–Fr 9 – 18 Uhr

Gesetzliche Krankenkasse vergleichen und Geld sparen

Lohnt sich ein Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung für Sie? Lesen Sie hier, ob und wann Ihre Krankenkassenbeiträge steigen und was es mit den Zusatzbeiträgen auf sich hat.

Leistungen und Zusatzbeiträge der GKV vergleichen
Redaktion Dr. Klein

So setzen sich die Beiträge der Krankenkasse zusammen

Anfang des Jahres haben viele Versicherte Post von ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) erhalten. Darin steht vermutlich, wie hoch die Krankenkassenbeiträge im Jahr 2024 ausfallen werden. Der Tenor lautete oftmals: Der Beitrag bleibt auch in diesem Jahr stabil bei 14,6 %, und für die Versicherten ändert sich nichts. Das stimmt allerdings nicht ganz.

Wahr ist, dass der Beitragssatz gleich bleibt. Seit 2015 ist dieser Grundbeitragssatz stabil. Der Beitragssatz wird jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt. Diesen einheitlichen Beitrag in Höhe von 14,6 % Ihres Bruttomonatseinkommens zahlen Sie bei jeder Krankenkasse, denn er ist immer gleich hoch. Wo genau können Sie nun also sparen, wenn Sie die GKV vergleichen und wechseln? Immerhin ist der Beitrag bei allen Kassen gleich?

Sparen können Sie genau an diesem Punkt: Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen seit 2015 Zusatzbeiträge in frei wählbarer Höhe erheben, die ausschließlich von den Arbeitnehmern getragen werden. Diese Zusatzbeiträge ändern sich bei vielen Krankenkassen jährlich. Und genau hier lohnt es sich, die GKV zu vergleichen.

Zusatzbeiträge der GKV erhöhen den Prozentsatz

Die meisten Krankenkassen sind eigenen Angaben zufolge nicht dazu imstande, mit einem Beitragssatz von 14,6 % ihre Ausgaben zu decken. Daher setzen viele von ihnen auf einen Zusatzbeitrag. Im Jahr 2024 wurden die Zusatzbeiträge für Krankenkassen ordentlich angehoben und schwanken je nach Krankenkasse zwischen 0,7 und 2,7 %. Im Zusatzbeitrag versteckt sich also durchaus Sparpotenzial.

Wenn Versicherte Ihre GKV vergleichen, können sie dank günstigerer Zusatzbeiträge einige hundert Euro pro Jahr sparen. In der Krankenkassenliste des GKV finden Sie, wie hoch die jeweiligen Zusatzbeiträge der einzelnen Kassen in den Bundesländern ausfallen und welche Krankenkasse für Sie in Frage kommt. Folgend haben wir für Sie die Zusatzbeiträge der zehn nach Mitgliedszahlen größten gesetzlichen Krankenkassen einmal tabellarisch aufgelistet. 

 Gesetzlicher BeitragZusatzbeitragBeitrag gesamt
Techniker Krankenkasse (TKK)14,6 %1,2 %15,8 %
Barmer14,6 %2,19 %16,79 %
DAK Gesundheit14,6 %1,7 %16,3 %
AOK Bayern*14,6 %1,58 %16,18 %
AOK Baden-Württemberg*14,6 %1,6 %16,2 %
AOK Plus*14,6 %1,8 %16,4 %
IKK Classic 14,6 %1,7 %16,3 %
AOK Rheinland/Hamburg*14,6 %2,2 %16,8 %
AOK Nordwest*14,6 %1,89 %16,49 %
AOK Niedersachsen*14,6 %1,5 %16,1 %

Tabelle: Zusatzbeiträge 2024 der zehn nach Mitgliedzahlen größten gesetzlichen Krankenkassen, * regionale Krankenkasse

Beispielrechnung: Zusatzbeitrag Krankenkasse

Um zu verdeutlichen, wie sich der Zusatzbeitrag auswirkt, nehmen wir beispielhaft einen Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttoverdienst von 3.000 €. Der Arbeitnehmer zahlt die Hälfte des gesetzlichen Versicherungsbeitrags plus den vollen Zusatzbeitrag. Ist er bei der bundesweit offenen Techniker Krankenkenkasse (TKK) versichert, zahlt er monatlich einen Krankenkassenbeitrag in Höhe von 237 €. Jährlich kommen so 2.844 € zusammen.

Wäre unser Beispiel-Arbeitnehmer hingegen bei der ebenfalls bundesweit agierenden Barmer versichert, würde er monatlich 251,85 € zahlen. Das sind pro Jahr 3.022,20 € – fast 180 € mehr als bei der kostengünstigeren Krankenkasse.

GKV Vergleich: Auch Leistungen überprüfen

Unser Beispiel zeigt: Wenn Sie den Zusatzbeitrag Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vergleichen, Sie auf einen Schlag ein paar Euro sparen können. Doch bei einer Krankenkasse sollte es nicht nur um die Beitragshöhe gehen, sondern auch nach Leistungen der einzelnen Anbieter.

Hier kommt es natürlich darauf an, welchen Wert Sie auf spezielle ärztliche und gesundheitliche Maßnahmen legen und wie regelmäßig Sie diese nutzen wollen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind zum Großteil identisch und gesetzlich vorgegeben. Doch je nach Bedürfnis können Details bei etwa Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, alternativen Behandlungsmethoden oder Bonusprogramme sehr unterschiedlich und mitunter wichtig für die Versicherten sein.

Gerade beim Punkt der alternativen Heilmethoden sind die Unterschiede enorm. Das mag unter anderem daran liegen, dass die Wirksamkeit einiger dieser Alternativmethoden umstritten oder nicht belegt ist. Während einige Krankenkassen keine oder nur geringe homöopathische Behandlungen (unter der Voraussetzung die Behandlung erfolgt durch einen angeschlossenen Arzt) übernehmen, reicht das Leistungsspektrum anderer Krankenkassen von alternativer Krebstherapie über Ayurvedabehandlungen, Osteopathie, chinesische Medizin bis hin zu Misteltherapie und Meditation. Auch bei Mehrleistungen rund um Schwangerschaft, Geburt und Kind sind die Unterschiede gravierend. Ihre Krankenkasse vergleichen lohnt sich hier absolut, sofern Sie Wert auf derartige Leistungen legen.

Wenn Sie hingegen nur die gesetzliche medizinische Grundversorgung wünschen, kann der reine Preisvergleich der gesetzlichen Krankenkassen für Sie vollkommen ausreichen. Die Leistungen der verschiedenen Krankenkassen können Sie auf einschlägigen Vergleichsportalen oder Magazinen wie Focus Money miteinander vergleichen.

Krankenkasse kündigen

Sollten Sie beim Vergleichen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse gemerkt haben, dass die eine oder andere Kasse besser zu Ihnen und Ihren gesundheitlichen Bedürfnissen passt, können Sie die Krankenkasse wechseln. Für gesetzlich Versicherte ist ein Wechsel der Krankenkasse problem- und risikolos möglich.

Um regulär Ihre Krankenkasse zu kündigen und zu einer anderen zu wechseln brauchen Sie keinen triftigen Grund. Sie müssen lediglich die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende wahren und die Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten beendet haben. Die 18 Monate Mindestvertragslaufzeit gelten für alle gesetzlichen Krankenkassen.

Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Zusatzbeitrags

Sollte Ihre jetzige Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöhen oder einen einführen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses hat zwar ebenfalls eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende, jedoch gilt sie in diesem Fall auch ohne Berücksichtigung der Mindestvertragslaufzeit.

Um künftig von günstigeren Krankenkassenbeiträgen oder etwaigen Mehrleistungen zu profitieren, müssen Sie die Kündigung bei Ihrer bisherigen Kasse in schriftlicher Form einreichen. Daraufhin erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung. Den Mitgliedsantrag für eine neue Krankenkasse können Sie in der Regel online ausfüllen. Beim Antrag müssen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer und Ihren Arbeitgeber angeben. Die Krankenkasse informiert dann in der Regel den Arbeitgeber über den Wechsel. Damit ist der Krankenkassenwechsel vollzogen.

Lückenloser Versicherungsschutz

Bei einem Krankenkassenwechsel besteht lückenloser Versicherungsschutz. Sie sind also auch in der Wechselphase permanent krankenversichert. Sollte der Wechsel zur neuen Kasse aus irgendwelchen Gründen nicht zustande kommen, bleiben Sie automatisch bei Ihrer alten Krankenkasse versichert.

Fazit: GKV vergleichen lohnt sich

Ob Sie nun grundsätzlich unzufrieden mit Ihrer Krankenkasse sind, Sie sparen oder Leistungen erweitern wollen, die Krankenkasse vergleichen lohnt sich. So können Sie sondieren, wie gut Sie versichert sind und ob sich irgendwo Versicherungslücken zeigen, die Sie schließen wollen. Unter Umständen können Sie auch in eine Private Krankenversicherung wechseln oder die Lücke durch Zusatzversicherungen umgehen. Unsere Spezialisten für Versicherungen helfen Ihnen dabei, die für Sie beste und günstigste Krankenversicherungslösung zu finden.

Der passende Schutz für eine entspannte Zukunft

Wir vergleichen über 10.000 Tarife, um einen optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden.

Jetzt Beratung anfordern unverbindlich und kostenlos
Beraterin Dr. Klein
Sie wünschen eine kostenlose, unverbindliche Beratung?