Vergleich: gesetzliche und private Krankenversicherung
Reicht die gesetzliche Krankenkasse für mich aus oder sollte ich lieber in eine private Krankenversicherung wechseln? Damit Sie diese Frage für sich beantworten können, haben wir den Versicherungsschutz beider Modelle einmal miteinander verglichen.
Unterschiede gesetzliche und private Krankenversicherung
Wer die Wahl hat, von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung zu wechseln, sollte vor der Entscheidung alle Vor- und Nachteile kennen. Denn beide Versicherungsformen unterscheiden sich zum Teil stark in ihren Leistungen.
1. Allgemeine Leistungen
Worin unterschieden sich die gesetzliche Krankenkasse und die private Krankenversicherung? Zunächst haben wir Ihnen einmal die allgemeinen Merkmale der beiden Versicherungsmodelle gegenübergestellt.
Gesetzliche Krankenkasse | Private Krankenversicherung | |
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Leistungen | Leistungen und Zuzahlungen sind vom Gesetzgeber geregelt und für alle Mitglieder gleich (Sozialgesetzbuch V). | Sie stellen sich Ihre Leistungen individuell nach Ihren persönlichen Bedürfnissen zusammen. |
Leistungseinschränkungen | Leistungen können im Rahmen von Gesetzesänderungen gekürzt oder gestrichen werden. | Die vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben die ganze Zeit über gleich und können nicht eingeschränkt werden. |
Beitragshöhe | Der Beitrag hängt vom Bruttoeinkommen ab. | Der Beitrag ist einkommensunabhängig und hängt ausschließlich von den gewählten Leistungen ab. |
Mitgliedschaft | Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, unabhängig von Einkommen und Gesundheitszustand Versicherungsschutz zu gewähren. | Die privaten Krankenversicherer können sich Ihre Mitglieder selbst auswählen und Anträge ablehnen. |
Kostenabrechnung | Ärzte und Krankenhäuser rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. | Ärzte und Krankenhäuser rechnen mit Ihnen ab. Sie reichen dann die Rechnungen bei Ihrer Krankenversicherung zwecks Kostenerstattung ein. |
Familienversicherung | Unter bestimmten Umständen sind Familienmitglieder (zum Beispiel Kinder) kostenlos mitversichert. | Für jede Person, die versichert werden soll, muss ein eigener beitragspflichtiger Vertrag abgeschlossen werden. |
2. Ambulante Leistungen
Wer bietet die besseren Leistungen, wenn es um die ambulante Behandlung geht? Unser Überblick gibt Aufschluss.
Gesetzliche Krankenkasse | Private Krankenversicherung | |
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Arztwahl | Freie Arztwahl unter Ärzten mit kassenärztlicher Zulassung | Freie Arztwahl, Behandlung auch durch Ärzte ohne Kassenzulassung möglich |
Heilpraktiker | Keine Leistungen durch Heilpraktiker | Heilpraktikerleistungen sind in der Regel mitversichert |
Zuzahlungen | Nur geringe Zuzahlungen für Arznei- und Hilfsmittel | Volle Erstattung aller medizinsch notwendiger Medikamente ohne Eigenanteil; in der Regel werden wesentlich umfangreichere Heil - und Hilfsmittel erstattet als in der gesetzlichen Krankenversicherung. |
Brillen | Erstattung von Brillen und Kontaktlinsen nur bei sehr schwerer Sehbeeinträchtigung | Erstattung von Brillen und Kontaktlinsen, falls medizinisch notwendig |
3. Stationäre Leistungen
Bei den stationären Leistungen werden die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der private Krankenversicherung noch deutlicher:
Gesetzliche Krankenkasse | Private Krankenversicherung | |
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Krankenhauswahl | Der Arzt muss seine Patienten in das nächstgelegene freie Krankenhaus einweisen | Freie Krankenhauswahl |
Arztbehandlung | Behandlung durch den diensthabenden Arzt | Chefarztbehandlung |
Zimmerwahl | Mehrbettzimmer | Ein - oder Zweibettzimmer, je nach Wahl des Tarifes |
Zuzahlung | Zuzahlung von zehn Euro für bis zu 28 Tage erforderlich | Keine Zuzahlung erforderlich |
4. Dentale Leistungen
Unterschiede gibt es auch bei der zahnärztlichen Versorgung:
Gesetzliche Krankenkasse | Private Krankenversicherung | |
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Kostenerstattung | Sie erhalten einen Festzuschuss in Prozent auf durchschnittliche Kosten der Regelversorgung: generell 50 Prozent,bei nachgewiesenen Vorsorgemaßnahmen über fünf Jahre 60 Prozent über zehn Jahre 65 Prozent | Bis zu 90 Prozent Kostenerstattung für Zahnersatz (tarifabhängig). Alle Materialien/Behandlungsmethoden werden bezuschusst. In den ersten Jahren gelten meist Erstattungshöchstgrenzen. |
5. Krankengeld
Was passiert, wenn Sie länger als 6 Wochen krank sind? Ob und wie lange Sie Anspruch auf Krankengeld haben, zeigt Ihnen unsere Übersicht.
Gesetzliche Krankenkasse | Private Krankenversicherung | |
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Gehaltsfortzahlung | Nach der 7. Woche werden nur noch 70 Prozent des Bruttoarbeitslohns ausgezahlt. Von diesem müssen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen - und Pflegepflichtversicherung abgeführt werden. Die Zahlungen enden spätestens nach 72 Wochen. | Absicherung des vollen Nettogehaltes ohne jede zeitliche Begrenzung möglich |
6. Pflegeabsicherung
Sowohl für gesetzlich als auch für privat Krankenversicherte gilt eine Pflicht zur Pflegeversicherung. Die Leistungen sind hierbei im wesentlichen gleich und unterscheiden sich vor allem im Hinblick auf die Beiträge.
Gesetzliche Krankenkasse | Private Krankenversicherung | |
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Versicherungsschutz | Die Pflegepflichtversicherung stellt eine Grundabsicherung dar. | Die Pflegeversicherung stellt eine Grundabsicherung dar. |
Beitrag | Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. | Ber Beitrag ist für alle gleich und einkommensunabhängig. |
Familienversicherung | Nicht erwerbstätige Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert. | Zahlt mindestens ein Elternteil Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung, sind nicht erwerbstätige Kinder beitragsfrei mitversichert. |
7. Auslandskrankenschutz
Bei Reisen ins Ausland sind gesetzlich Krankenversicherte finanziell nur wenig geschützt. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist deshalb dringend erforderlich und kann sich auch für privat Krankenversicherte lohnen.
Gesetzliche Krankenkasse | Private Krankenversicherung | |
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Versicherungsschutz | In EU-Ländern und Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Allerdings werden die Auslandskrankenscheine nicht von allen Ärzten/Krankenhäusern akzeptiert. | Uneingeschränkter Krankenschutz europaweit (tarifabhängig), in der Regel für zeitlich begrenzte Auslandsaufenthalte auch weltweit. |
Rücktransport | Rücktransporte werden grundsätzlich nicht beglichen. | Inklusive Rücktransport, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel. |
Zusatzschutz | Der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung wird auch von den Kassen dringend empfohlen. | Der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung für nicht abgedeckte Leistungen wird empfohlen. |
Vor dem Wechsel Expertenrat einholen
Wer sich für den Wechsel in die private Krankenversicherung entschieden hat, muss allerdings vorher bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sind Sie Arbeitnehmer, sollte beispielsweise Ihr jährliches Einkommen die so genannte Pflichtversicherungsgrenze überschreiten. Auch bestimmte Berufsgruppen können leichter in die private Krankenversicherung wechseln. Unsere Spezialisten für Versicherungen erklären Ihnen gern noch einmal genau, worauf Sie bei einem Wechsel achten müssen und finden zudem die passende private Krankenversicherung für Sie.