Die gesetzliche Krankenversicherung ist zentraler Bestandteil des Gesundheitssystems in Deutschland. Ihre Aufgaben sind im Gesetz verankert: die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen und den Gesundheitszustand zu verbessern. Das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) legt fest, dass alle Versicherten den gleichen Leistungsanspruch genießen. Dabei müssen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein – ohne das Maß des Notwendigen zu überschreiten. In der privaten Krankenversicherung gilt das so genannte Solidaritätsprinzip. Das heißt: Ihre persönlichen Krankheitsrisiken wie Alter, Geschlecht und Gesundheitsstatus spielen keine Rolle.
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