alle Beschäftigten (bei Arbeitnehmern ist eine Befreiung möglich), Auszubildende, Praktikanten, Rentner, Studenten (Befreiung möglich), selbstständige Landwirte, deren mitarbeitende Familienangehörige sowie Handwerker (Befreiung möglich) und Künstler
Arbeitnehmer, deren Bruttojahreseinkommen maximal 69.300 € im Jahr beträgt (Versicherungspflichtgrenze 2024)
Menschen mit bestimmten Behinderungen
Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II, Übergangsgeld oder bestimmter anderer Entgeltersatzleistungen
Personen, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren und nicht privat versichert sind (zum Beispiel Rückkehrer aus dem Ausland)