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Kann ich bei einem Darlehen von der KfW auch eine Sondertilgung vornehmen?

Grundsätzlich ist es möglich, auch bei einem KfW-Darlehen eine Sondertilgung einzusetzen. Allerdings bietet nicht jedes KfW-Programm diese Möglichkeit an. Ist eine Sondertilgung möglich, ist meist eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Zudem ist der gesamte Restbetrag zu tilgen. Eine Teilrückzahlung ist nur bei vereinzelten Programmen möglich.

Welche KfW-Programme bieten Sondertilgungsmöglichkeiten?

Zu den KfW-Programmen, die eine Sondertilgung erlauben, gehören beispielsweise:

  • KfW 124 Wohneigentumsprogramm
  • KfW 134 Genossenschaftliches Wohnen
  • KfW 159 Altersgerecht Umbauen
  • KfW 261 Wohneigentum 
  • KfW 297, 298 Klimafreundlicher Neubau
  • KfW 300 Wohneigentum für Familien

Bei den aufgeführten Programmen kann nur der gesamte Betrag in Form einer Sondertilgung erfolgen. Dann fällt auch eine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Lediglich beim Programm KfW 270 Erneuerbare Energien kann der Restbetrag teilweise oder komplett gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung getilgt werden.

Prüfen Sie erst einmal, ob eine vorzeitige Ablösung des KfW-Darlehens sinnvoll ist. In der Regel zeichnen sich KfW-Programme durch besonders günstige Zinsen aus, so dass es unter Umständen günstiger ist, den Kredit regulär zu tilgen als eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Wie kann ich bei einem KfW-Darlehen eine Sondertilgung veranlassen?

Prüfen Sie zunächst, ob sich eine Sondertilgung Ihres KfW-Darlehens wirklich lohnt. Mit unserem Vorfälligkeitsrechner können Sie ausrechnen, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen würde. Ist die Vorfälligkeitsentschädigung höher als die Zinsersparnis, ist eine Sondertilgung nicht sinnvoll. Anschließend kontaktieren Sie Ihre Bank und informieren Sie über Ihren Wunsch der Sondertilgung. In den meisten Fällen bedeutet das, das gesamte KfW-Darlehen abzulösen. Ihre Bank wird die nötigen Schritte einleiten.

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