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Annahmeerklärung: Was ist das und wie funktioniert sie?

vivien-ohlinger
Viviane Ohlinger
2 Min.
14.08.2024

Was ist eine Annahmeerklärung?

Eine Annahmeerklärung ist wichtiges Dokument im Rahmen eines Darlehensvertrages. Sie ist die formale Erklärung einer Person oder einer Partei, dass sie ein ihr unterbreitetes Angebot annimmt. Diese Erklärung führt im Regelfall zum Zustandekommen eines Vertrags. Die Annahmeerklärung ist ein zentrales Element des Vertragsschlusses und ergänzt das Angebot, um eine rechtlich bindende Vereinbarung zu schaffen. Eine Annahmeerklärung muss rechtzeitig, eindeutig und inhaltlich übereinstimmend mit dem Angebot erfolgen und dem Anbieter zugehen, um wirksam zu sein.

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Wie funktioniert die Annahmeerklärung beim Darlehensvertrag?

Mit der Annahmeerklärung informiert die finanzierende Bank den Antragssteller darüber, dass sie den Darlehensvertrag annimmt und das dazugehörige Darlehen genehmigt. In den meisten Fällen ist der Darlehensvertrag auch gleichzeitig die Annahmeerklärung. Nämlich dann, wenn Sie den von der Bank unterschriebenen Darlehensvertrag zur Unterschrift zugeschickt bekommen. Bei manchen Banken aber unterschreiben Sie zuerst und die Bank danach. In diesen Fällen bekommen Sie eine separate Annahmeerklärung per Post, damit Sie informiert sind, dass die Bank dem Darlehnsvertrag zugestimmt hat. Erst durch eine beiderseitige und schriftliche Willenserklärung ist der Darlehensvertrag, also ein Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme zu vereinbarten Konditionen, rechtskräftig und verbindlich. Daher müssen Bank und den Antragssteller den Darlehensvertrag samt Annahmeerklärung unterschreiben.

Der Prozess sieht im Detail wie folgt aus:

  1. Darlehensangebot: Der Darlehensgeber, oft eine Bank oder ein anderes Finanzinstitut, stellt dem potenziellen Darlehensnehmer ein Angebot für ein Darlehen aus. Dieses Angebot enthält die Konditionen des Darlehens, wie die Höhe des Darlehensbetrags, den Zinssatz, die Laufzeit, die Rückzahlungsbedingungen und andere relevante Informationen. Die Bank gibt mit dem Angebot also zu verstehen, dass sie unter den genannten Bedingungen dem Darlehensnehmer das Geld zur Verfügung stellen würde. 
     
  2. Prüfung des Angebots: Der Darlehensnehmer prüft das Angebot und entscheidet, ob die Konditionen für seine finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten passend sind.
     
  3. Annahmeerklärung: Wenn der Darlehensnehmer das Angebot annimmt, unterschreibt er das Angebot und sendet es als formelle Annahmeerklärung an den Darlehensgeber. Die Annahmeerklärung kann in diesem Fall als vorläufige Zusage des Darlehensnehmers angesehen werden, auf deren Grundlage die Bank den endgültigen Vertrag erstellt.
     
  4. Vertragsabschluss: Mit der Annahmeerklärung und gegebenenfalls weiteren erforderlichen Unterlagen kommt ein verbindlicher Darlehensvertrag zustande. Ab diesem Zeitpunkt sind beide Parteien an die Vereinbarungen im Vertrag gebunden.
     
  5. Auszahlung: Nach Unterzeichnung des Vertrages und Erfüllung aller Bedingungen (z.B. Bereitstellung von Sicherheiten) wird der Darlehensbetrag an den Darlehensnehmer ausgezahlt.

Häufig stellt die Bank das Darlehensangebot und den dazugehörigen Vertrag gleichzeitig zur Verfügung. Der Darlehensnehmer kann dann das Angebot prüfen und durch Unterzeichnung des Vertrages seine Annahme erklären. In diesem Fall fungiert die Unterschrift auf dem Darlehensvertrag als Annahmeerklärung.

Was steht in der Annahmeerklärung?

Die schriftliche Annahmeerklärung der finanzierenden Bank enthält zunächst Ihre persönlichen Eckdaten, also Name und Anschrift. Außerdem finden Sie Informationen über:

  • Darlehenskonditionen wie Nominalbetrag und Zinssatz
  • Aufstellung der Kosten
  • Kontonummer für den Darlehensvertrag
  • Einzugsermächtigung beziehungsweise Schufa-Klausel

Zudem informiert die finanzierende Bank Sie darüber, welche Unterlagen und Sicherheiten gegebenenfalls noch fehlen, damit das Darlehen ausgezahlt werden kann.

Prüfen Sie die Angaben genau. Sollte es Unstimmigkeiten geben, muss eine neue Annahmeerklärung angenommen und ausgestellt werden, damit das Vertragsverhältnis rechtskräftig und verbindlich ist. 

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Bis wann muss eine Annahmeerklärung für einen Darlehensvertrag abgegeben werden?

Für einen Darlehensvertrag gibt es keine generelle gesetzliche Frist, bis zu der eine Annahmeerklärung abgegeben werden muss. Die Zeitspanne für die Annahme eines Darlehensangebots wird üblicherweise zwischen den Parteien vereinbart oder ergibt sich aus den Vertragsbedingungen, die das Darlehensinstitut festlegt.

Typischerweise sind Darlehensangebote für einen bestimmten Zeitraum gültig, nach dem sie automatisch verfallen, wenn sie nicht angenommen werden. Dieser Zeitraum wird oft in den Vertragsunterlagen angegeben oder kann auf Anfrage beim Darlehensgeber erfragt werden.

Es ist wichtig, dass potenzielle Darlehensnehmer die spezifischen Bedingungen und Fristen im Angebot sorgfältig prüfen und bei Unsicherheiten rechtzeitig Rücksprache mit dem Darlehensgeber halten, um sicherzustellen, dass die Annahmeerklärung fristgerecht abgegeben wird und das Angebot nicht verfällt.

Kann ich oder die Bank die Annahmeerklärung widerrufen?

Grundsätzlich können Sie eine Annahmeerklärung beziehungsweise den Darlehensvertrag innerhalb von zwei Wochen (§ 355 Abs. 2 BGB) ohne Begründung widerrufen. Teilen Sie in Ihrem formlosen Anschreiben aber die Darlehensnummer und das Datum des Abschlusses mit. Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, wenn der Darlehensvertrag, inklusive der Widerrufsinformationen, bei Ihnen ankommt.

Haben Sie bereits die Darlehenssumme bekommen, müssen Sie dieses innerhalb der von der finanzierenden Bank genannten Frist zurückzahlen. Dies gilt auch für Zinsen, die in der Zeit zwischen Auszahlung und Widerruf angefallen sind.

Ob Sie den Darlehensvertrag auch später noch widerrufen können, hängt unter anderem davon ab, wann Sie ihn abgeschlossen haben. So können Sie beispielsweise Darlehensverträge, die ab dem 21.03.2016 geschlossen wurden, nur ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen (§ 356b Abs. 2 BGB), wenn beispielsweise die Widerrufsinformationen fehlerhaft sind. 

Auch Banken können eine Annahmeerklärung beziehungsweise den Darlehensvertrag widerrufen. Dies ist zum Beispiel dann möglich, wenn mehrere Raten hintereinander nicht bedient werden können oder die finanzierende Bank arglistig getäuscht wurde, zum Beispiel durch falsche Einkommensangaben. Widerruft die Bank die Annahmeerklärung beziehungsweise den Darlehensvertrag, wird die Restschuld fällig, also der Teil des Immobiliendarlehens, der noch nicht getilgt wurde. Es droht die Zwangsversteigerung der Immobilie und außerdem noch ein Strafverfahren wegen Betrugs.

Annahmeerklärung beim Immobilienkauf

Die Annahmeerklärung bekommt auch im Rahmen des Notartermins Bedeutung, wenn der Notar den Kaufvertrag für das Haus beziehungsweise den Kaufvertrag für die Eigentumswohnung vorliest, der Käufer den Kaufvertrag bereits unterschrieben hat, aber beim Notartermin persönlich nicht vor Ort ist. 

Damit der Kaufvertrag rechtskräftig und verbindlich ist, muss auch der Verkäufer dem Kaufvertrag zustimmen. Dazu ist im juristischen Sinne eine Annahmeerklärung durch den Verkäufer nötig, also eine Willenserklärung gemäß „Ja, ich will den Kaufvertrag annehmen“. Mit seiner Unterschrift dokumentiert der Verkäufer die Willenserklärung und die Annahme des Kaufvertrags. Denn ein gültiger Vertrag setzt sich immer aus einem Angebot plus Annahme zusammen. 

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