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Widerrufsrecht bei der Baufinanzierung: Definition, Ablauf, Ausnahmen

bettina-martins-bruenslow
Bettina Martins-Brünslow
3 Min.
11.07.2024
Das Wichtigste in Kürze
  • Kreditverträge können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.
  • Der Widerruf ist für Sie kostenlos.
  • Bereits betätigte Zahlungen müssen jedoch an die jeweils andere Partei zurückgezahlt werden.
  • Ist eine Widerrrufsbelehrung fehlerhaft, können bestimmte Verträge auch noch nach der 14-tägigen Frist widerrufen werden.

Was ist das Widerrufsrecht?

Ein Widderrufsrecht ist die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen von einem unterzeichneten Vertrag zurückzutreten. Im Normalfall sind Verträge mit der Unterschrift rechtsgültig. Der Gesetzgeber hat Verbauchern jedoch ein, in den meisten Fällen, 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt. Innerhalb dieser Zeit kann der geschlossene Vertrag widerrufen werden. Das bedeutet, dass die Ursprungssituation wiederhergestellt wird. Es ist dann so, als wäre der Vertrag nie zustande gekommen. Das bedeutet auch, dass bisher von der Bank ausgezahlte Beiträge wieder zurückgezahlt werden müssen.

Über welche Punkte zum Widerrufsrecht muss Sie die Bank informieren?

Damit die Widerrufsfrist für einen Darlehensvertrag, insbesondere bei einer Baufinanzierung, zu laufen beginnt, muss die Bank Sie umfassend und korrekt über Ihr Widerrufsrecht belehren. Die Informationen müssen klar und verständlich sein und folgende Punkte enthalten:

  1. Detaillierte Angaben zum Widerrufsrecht: Dazu gehören der Beginn der Widerrufsfrist, die Dauer der Widerrufsfrist und die Bedingungen, unter denen das Widerrufsrecht ausgeübt werden kann.
  2. Widerrufsbelehrung: Eine korrekte und vollständige Belehrung über das Widerrufsrecht, inklusive der Konsequenzen des Widerrufs ist ebenso wichtig. Es muss deutlich gemacht werden, dass Sie den Vertrag innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen widerrufen können.
  3. Angaben zur Ausübung des Widerrufsrechts: Aus den Informationen muss hervorgehen, wie und bei wem der Widerruf zu erklären ist.
  4. Fristgerechte Übermittlung: Sie müssen die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten, also auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger, wie beispielsweise als PDF per E-Mail.
  5. Muster-Widerrufsformular: Die Bank ist verpflichtet, ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen, das Sie verwenden können, jedoch nicht müssen.
  6. Kreditangaben: Es müssen zudem alle wesentlichen Informationen über den Kreditvertrag angegeben werden, wie beispielsweise Nettokreditbetrag, Vertragslaufzeit, Sollzinssatz, effektiver Jahreszins, Gesamtbetrag, Zahlungs- und Tilgungsmodalitäten sowie Informationen zu eventuellen Sicherheiten.

Was passiert, wenn die Widerrufsbelehrung meiner Baufinanzierung fehlerhaft ist?

Wenn die Widerrufsbelehrung Ihrer Immobilienfinanzierung fehlerhaft ist oder die erforderlichen Informationen nicht vollständig bereitgestellt wurden, kann dies dazu führen, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt und der Kreditnehmer den Vertrag auch noch nach Ablauf der regulären 14-Tage-Frist widerrufen kann. In solchen Fällen spricht man oft vom sogenannten "ewigen Widerrufsrecht" oder dem Widerrufsjoker, welches jedoch mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie seit dem 21. März 2016 stark eingeschränkt wurde. Für Altverträge gab es hierbei Übergangsfristen.

Die Möglichkeit, den sogenannten "ewigen Widerrufsjoker" zu nutzen, besteht nur, wenn das Darlehen für eine Immobilie im Zeitraum vom 10. Juni 2010 bis zum 20. März 2016 aufgenommen wurde. Mit dem Inkrafttreten des „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ am 21. März 2016 müssen Kreditnehmer, die ihre Baufinanzierung nach dem 21. März 2016 abgeschlossen haben und eine inkorrekte Widerrufsbelehrung vorliegen haben, den Widerruf innerhalb einer Frist von einem Jahr und 14 Tagen einreichen. Allerdings ist die Rechtslage zum Widerrufsjoker noch nicht abschließend geklärt. Verschiedene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zeigen, dass es in der Rechtsprechung noch zu Entwicklungen kommen kann.

Abschluss des VertragsWiderrufsfrist
2. November 2002-10.Juni 2010Widerruf war nur bis 21. Juni 2016 möglich
11.Juni 2010-21. März 2016ewiges Widerrufsrecht
nach dem 21. März 20161 Jahr und 14 Tage
Tabelle: Widerrufsfrist nach Datums des Vertragsabschlusses

Wann ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft?

Gründe für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung können unter anderem sein:

  • falsche oder missverständliche Widerrufsbelehrung durch den Bankangestellten
  • Widerrufsbelehrung wurde zu allgemein gehalten und nicht auf den konkreten Vertrag angepasst
  • Kein Hinweis auf die Rechtsfolgen eines Widerrufs
  • Keine genaue Datumsangabe zum Fristbeginn der Widerrufsbelehrung
  • Fehlerhafte oder unvollständige Pflichtangaben, z.B. zur Art des Darlehens, zur Vertragslaufzeit, zum Darlehensbetrag oder zu den Zinssätzen
  • Keine konkrete Benennung der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Keine Angaben zu den Kündigungsmöglichkeiten
  • Mehrere und unterschiedliche Widerrufsbelehrungen

Treffen eine oder mehrere der oben genannten Gründe zu, kann ein Immobilienkredit für ungültig erklärt werden. Dies ist möglich für Baudarlehen, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden. Haben Sie Ihre Baufinanzierung vor diesem Datum abgeschlossen, ist ein Widerruf nicht mehr möglich.

Was passiert, wenn ich vom Widerruf Gebrauch mache?

Machen Sie innerhalb von 14 Tagen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, wird der Vertrag rückabgewickelt. Sind bereits erste Zahlen erfolgt, werden diese dem jeweils anderen Vertragsnehmenden zurückgezahlt. Ist Ihr Vertrag bereits älter und Sie nutzen Ihr Widerrufsrecht, sind alle bisdahin gezahlten Tilgungsleistungen an die Bank zurückzuzahlen. Stellen Sie daher sicher, dass Sie Beiträge begleichen können. Innerhalb von 30 Tagen sind die Zahlungen zu leisten.

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