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Amtlicher Lageplan: Was steht drin und wo bekomme ich ihn her?

jens-foelsche
Jens Fölsche
3 Min.
14.08.2024
Das Wichtigste in Kürze
  • Der amtliche Lageplan ist ein von Behörden anerkanntes Dokument, das die Bebauung eines Grundstücks detailliert beschreibt und für Bauanträge, Grundstücksverkäufe und für die Beantragung von Baukrediten verwendet wird.
  • Er wird in der Regel von Katasterämtern oder Vermessungsbüros erstellt und muss notariell beurkundet sein.
  • Der amtliche Lageplan enthält sowohl schriftliche Beschreibungen als auch zeichnerische Darstellungen des Grundstücks und seiner Umgebung einschließlich aller relevanten rechtlichen und topographischen Informationen.
  • Beschaffung und Kosten: Ein amtlicher Lageplan kann nicht eigenständig erstellt werden, sondern wird von Katasterämtern, öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Stadtverwaltungen ausgestellt.
  • Die Kosten variieren je nach Bundesland, Umfang und Dringlichkeit des Plans und liegen typischerweise im drei- bis vierstelligen Bereich.

Was ist ein amtlicher Lageplan?

Ein amtlicher Lageplan ist ein rechtsgültiges Dokument, das von Behörden anerkannt wird und für verschiedene Zwecke eingesetzt werden kann. Er beschreibt die relevanten Rahmenbedingungen für die Bebauung eines Grundstücks in aller Ausführlichkeit. Der amtliche Lageplan wird in der Regel von Katasterämtern oder Vermessungsbüros erstellt und ist ein wichtiges Dokument für Bauanträge, Grundstücksverkäufe und ähnliche rechtliche Vorgänge.

Auch bei der Beantragung eines Baukredits verlangen Banken oft einen amtlichen Lageplan als Teil der Unterlagen, um die Werthaltigkeit des Grundstücks und des geplanten Bauvorhabens zu beurteilen.

Amtlicher Lageplan: Wichtige Unterlage für die Beantragung des Baukredits

Banken benötigen eine Reihe von Objektunterlagen, um den Wert einer Immobilie bzw. eines Grundstücks zu ermitteln. Wollen Sie beispielsweise ein Haus auf Ihrem Grundstück bauen und benötigen Sie dafür einen Hauskredit, dann verlangen Banken in der Regel auch einen amtlichen Lageplan für die Kreditprüfung von Ihnen. Welche Unterlagen Sie zusätzlich für eine Baufinanzierung benötigen, haben wir für Sie in einer Unterlagen Checkliste zusammengestellt. Jetzt die Unterlagen-Checkliste als PDF-Datei herunterladen.

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Amtlicher Lageplan: einfach oder qualifiziert?

Die zuständige Baubehörde kann mithilfe des amtlichen Lageplans überprüfen, ob das geplante Bauvorhaben den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Damit der Lageplan zu einem amtlichen Dokument wird, muss er notariell beurkundet und mit dem entsprechenden Stempel sowie den Unterschriften versehen werden.

Grundsätzlich enthält ein amtlicher Lageplan einen schriftlichen und einen zeichnerischen Abschnitt. Im schriftlichen Abschnitt wird beispielsweise das Baugrundstück genau beschrieben. Auch eine Auflistung der angrenzenden Nachbargrundstücke und eventuell vorhandene Baulasten auf dem Grundstück sind Bestandsteil dieses Abschnitts. Der zeichnerische Abschnitt zeigt maßstabsgetreu, wie das Bauvorhaben aussehen soll, indem Objekte in Bezug zur Umgebung dargestellt werden.Generell lässt sich ein amtlicher Lageplan in zwei Gruppen aufteilen: einen einfachen amtlichen Lageplan und einen qualifizierten amtlichen Lageplan.

Der einfache amtliche Lageplan ist im Vergleich zum qualifizierten amtlichen Lageplan nicht so detailliert in seinen Beschreibungen und Zeichnungen und im Verwendungszweck begrenzt. Von daher bietet ein qualifizierter amtlicher Lageplan eine höhere Rechtssicherheitund wird von den meisten Baugenehmigungsbehördenfür ein Bauvorhaben gefordert.

Welche Daten und Inhalte werden erfasst?

 Welche Daten und Inhalte genau in einem amtlichen Lageplan erfasst werden müssen, ist von Bundesland von zu Bundesland unterschiedlich. Maßgeblich ist hier die jeweilige Bauvorlagenverordnung. Doch typischerweise enthält ein amtlicher Lageplan folgende Daten und Informationen:

  • Grundstücksgrenzen: Die genauen Abmessungen und die Form des Grundstücks sind eingezeichnet und vermaßt.
  • Lagebezeichnung: Die Adresse des Grundstücks, Flurstücksnummer, Gemarkung, Flur oder Flurteil, welche die genaue Lage innerhalb des Katasterbezirks angeben.
  • Maßstab: Der Maßstab des Plans, der angibt, in welchem Verhältnis die Zeichnung zur Wirklichkeit steht.
  • Nordpfeil: Die Ausrichtung des Plans im Verhältnis zur Himmelsrichtung Norden.
  • Topographische Merkmale: Dazu gehören Gebäude, Wege, Gewässer, Bäume, Bepflanzungen und andere relevante landschaftliche oder bauliche Strukturen.
  • Gebäude: Bestehende Gebäude auf dem Grundstück und in der näheren Umgebung werden mit Grundflächen und Nutzung dargestellt.
  • Nachbargrundstücke: Auch die angrenzenden Grundstücke sind in der Regel mit ihren Grundstücksgrenzen und Gebäuden eingezeichnet.
  • Verkehrsflächen: Straßen, Wege und Plätze sowie deren Bezeichnungen und Breiten.
  • Öffentliche Einrichtungen: Angaben zu Kanalisation, Versorgungsleitungen, Straßenbeleuchtung etc., soweit diese für den Zweck des Lageplans relevant sind.
  • Baulinien und Baugrenzen: Vorgaben aus dem Bebauungsplan, wie die festgelegten Grenzen, innerhalb derer gebaut werden darf.
  • Höhenangaben: Eventuell Höhenlinien, Geländeformen und Höhenmarken.
  • Eigentümer: Der oder die Eigentümer des Grundstücks können verzeichnet sein.
  • Nutzungsart: Die aktuelle Nutzung des Grundstücks, z.B. Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft.
  • Schutzgebiete und Baulasten: Hinweise auf bestehende Beschränkungen wie Denkmalschutz, Naturschutzgebiete oder Baulasten.

Wo bekomme ich den amtlichen Lageplan her?

Laien können einen amtlichen Lageplan nicht in Eigenregie erstellen. Hier sind Profis gefragt. Einen amtlichen Lageplan erhalten Sie in der Regel von folgenden Stellen.

  • Katasteramt oder Vermessungsamt: Dies ist die offizielle Behörde, die für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig ist. Hier können Sie einen aktuellen Auszug aus der Flurkarte bzw. einen amtlichen Lageplan anfordern. Diese Ämter sind in der Regel auf kommunaler oder Kreisebene angesiedelt.
  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure: Diese sind befugt, amtliche Vermessungen durchzuführen und amtliche Lagepläne zu erstellen. Sie arbeiten selbstständig, sind aber in der Regel in einem Berufsverband organisiert und ihre Arbeit unterliegt staatlicher Aufsicht.
  • Stadt- oder Gemeindeverwaltung: In manchen Fällen kann auch das Bauamt oder eine andere Abteilung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung behilflich sein, einen amtlichen Lageplan zu beschaffen.

Fragen Sie vorab nach, welche Daten benötigt werden und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um einen amtlichen Lageplan zu beantragen. Auch die Bearbeitungszeit kann schwanken. Deshalb sollten Sie einen solchen Plan rechtzeitig vor dem Bauantrag oder einem anderen Vorhaben beantragen.

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Was kostet ein amtlicher Lageplan?

Die Kosten für einen amtlichen Lageplan können je nach Region, Umfang und Zweck des Plans variieren. So werden beispielsweise in Deutschland die Gebühren für amtliche Vermessungsleistungen durch die jeweilige Landesvermessungs- oder Katasterverwaltung festgelegt und können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Zudem können sie auch davon abhängen, ob zusätzliche Vermessungsarbeiten erforderlich sind oder ob es sich lediglich um einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster handelt. Einige Faktoren, die den Preis beeinflussen, sind:

  1. Art des Lageplans: Ein einfacher Auszug aus dem Liegenschaftskataster ist in der Regel günstiger als ein detaillierter Lageplan, der eine aktuelle Vermessung vor Ort benötigt.
     
  2. Größe des Grundstücks: Für größere Grundstücke kann die Erstellung des Lageplans aufwendiger sein, was sich auf die Kosten auswirkt.
     
  3. Zusätzliche Informationen: Wenn spezielle Informationen oder Darstellungen im Lageplan benötigt werden, wie beispielsweise Höhenangaben, Details zu Baulasten oder spezifische topographische Merkmale, kann dies die Kosten erhöhen.
     
  4. Dringlichkeit: Wenn der Lageplan besonders schnell bereitgestellt werden muss, können zusätzliche Gebühren für Eilbearbeitung anfallen.

Im Allgemeinen können Sie davon ausgehen, dass die Kosten für einen amtlichen Lageplan in Deutschland typischerweise in einem drei- bis vierstelligen Bereich liegen. Für einen verbindlichen Preis sollten Sie vorab die zuständige Behörde oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur kontaktieren. Es empfiehlt sich, den konkreten Zweck und Umfang des benötigten Lageplans anzugeben, um eine genaue Kostenschätzung zu erhalten.

Unser Tipp: Der amtliche Lageplan ist ein rechtsgültiges Dokument, das Sie zusammen mit der Baugenehmigung aufbewahren sollten. So brauchen Sie ihn beispielsweise für den späteren Hausverkauf.

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