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Klimafreundlicher Neubau (KfW-Programm 297, 298)

KfW Klimafreundlicher Neubau
bettina-martins-bruenslow
Bettina Martins-Brünslow
4 Min.
07.11.2024
Das Wichtigste in Kürze
  • KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau ist zum 1. März 2023 gestartet.
  • Damit werden besonders energieeffiziente und nachhaltige, neu erbaute Immobilien gefördert.
  • Es werden bis zu 150.000 € mit einem zinsgünstigen Kredit gefördert.
  • Eine Fachkraft für Energieeffizienz oder Nachhaltgikeit bestätigt die eingehaltenen Anforderungen.
  • Der Kredit wird über eine durchleitende Bank beantragt.

Was ist KfW 297, 298 – Klimafreundlicher Neubau?

Das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297, 298) ist eine Förderung, die seit dem 1. März 2023 den Bau besonders energieeffizienter Gebäude fördert. Dabei wird in erster Linie darauf geachtet, dass der Neubau nachhaltig sowie möglichst wenig Wirkung auf die Umwelt hat. Das wird erreicht, indem die Treibhausgasemissionen über die Jahre hinweg dauerhaft reduziert werden. Zudem soll der Primärenergiebedarf verringert und die erneuerbaren Energien erhöht werden. Eine nachhaltige Bauweise ist dabei Voraussetzung.

Die Förderung wird für selbstgenutzten Wohnraum (KfW 297) sowie für später vermieteten Wohnraum (KfW 298) gewährt. Wichtig ist, dass es sich um den Ersterwerb einer neuen Immobilie oder um einen Neubau handelt. Die Förderung Klimafreundlicher Neubau wird vom Bauministerium herausgegeben. Insgesamt stehen 750 Millionen Euro zur Verfügung.

Bettina Martins-Brünslow, Online-Redakteurin bei Dr. Klein, stellt überblicksartig die Voraussetzungen, die Fördersummen und die Konditionen des KfW-Kredits (297, 298) vor.

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Steckbrief: KfW 297, 298, © Dr. Klein Privatkunden AG

Die bisherige Neubauförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW 261) wurde damit eingestellt. Die Sanierung einer Immobilie sowie der Kauf eines sanierten Effizienzhauses werden weiterhin mit KfW 261 Wohngebäude Kredit gefördert.

Dieses Programm wird von Dr. Klein vermittelt

Das KfW-Programm 297, 298 Klimafreundlicher Neubau bekommen Sie auch über Dr. Klein. Unsere Spezialisten können Sie zu dieser Förderung beraten. Sie erhalten KfW 297, 298 bei uns sowohl als einzelnes Darlehen als auch in Kombination mit einem anderen Hauptdarlehen.

KfW 297, 298 Klimafreundlicher Neubau auf einen Blick

Die Tabelle zeigt die wichtigsten Bestandteile der Kreditförderung „Klimafreundlicher Neubau“.

Art der FörderungKredit
ZweckBau oder Kauf von neuem Wohneigentum
Voraussetzung Bei der Immobilie handelt es sich um einen Neubau. Der Antrag wurde vor Baubeginn gestellt.
DarlehensartAnnuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen
Zinsen2,23 % eff. Jahreszins
Mögliche Darlehenssumme100.000 € oder 150.000 € pro Wohneinheit
Mögliche Zinsbindungen10 Jahre
Laufzeitenbis zu 35 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufjahre1-5 Jahre
SondertilgungenVollständige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Absicherung des DarlehensArt und Höhe der Absicherung werden mit der durchleitenden Bank vereinbart
AntragswegDie Antragstellung erfolgt über eine durchleitende Bank (z. B. Hausbank oder Finanzvermittler)

Welche Maßnahmen werden mit KfW 297, 298 gefördert?

Das Programm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297, 298) ist eine Kreditförderung speziell für Neubauimmobilien. Was genau gefördert oder eben nicht gefördert wird, halten wir hier für Sie fest.

Was gefördert wird

  • Neubau sowie Ersterwerb von Wohngebäuden
  • Gebäude, die den aktuellen Anforderungen für Neubauten des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen
  • Wohngebäude, die mindestens 10 Jahre zweckentsprechend genutzt werden
  • Klimafreundliche Wohngebäude: Effizienzhaus 40 mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus oder Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium
  • gesamte Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen
  • Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung
  • Eigenleistung

Was nicht gefördert wird

  • Erwerb von Grundstücken
  • Umschuldungen und Nachfinanzierung abgeschlossener Vorhaben
  • Mehrfache Förderung für dasselbe Gebäude

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Welche Vor- und Nachteile gibt es bei der KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau?

Vorteile
  • Zinsgünstiges Darlehen
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit von bis zu 5 Jahren
  • Darlehenssumme bis zu 150.000 €
  • Vermietete Objekte werden mitgefördert.
  • Baubegleitung und Fachplanung werden gefördert.
Nachteile
  • Sehr strikte Anforderungen an das Gebäude
  • Keine Teilrückzahlungen möglich
  • Sondertilgung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Welche Kreditarten sind bei KfW Klimafreundlicher Neubau möglich?

Bei der KfW-Förderung 297, 298 können Sie zwischen 2 Kreditarten wählen:

  1.  Annuitätendarlehen: Mit dem Annuitätendarlehen zahlen Sie Ihr Darlehen in regelmäßigen, monatlichen Raten an die KfW zurück. Das ist beim KfW 297, 298 bis zu 35 Jahre lang möglich. Zu Beginn des Darlehens entscheiden Sie sich für eine tilgungsfreie Anlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren. In dieser Zeit zahlen Sie zur Zinsen. Das sorgt für eine finanzielle Entlastung in der Anfangszeit.
  2. Endfälliges Darlehen: Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie den Kreditbetrag zuzüglich Zinsen erst am Ende der Laufzeit in einer kompletten Summe an die Bank zurück. 

Die gängiste Kreditart ist das Annuitätendarlehen. Welche für Sie und Ihr FInanzierungsvorhaben infrage kommt, besprechen Sie am besten mit einem unserer Berater vor Ort

So beantragen Sie Klimafreundlicher Neubau (KfW-Programm 297, 298)

Den Kredit für die KfW-Förderung 297, 298 beantragen Sie nicht bei der KfW direkt, sondern über eine sogenannte „durchleitende Bank“. Das sind alle Banken, die mit der KfW kooperieren. Auch ein Finanzvermittler wie Dr. Klein kommt für eine Antragstellung infrage. Der Antragsweg sieht folgendermaßen aus:

  1. Energieexpert:in beauftragen

    Damit alle Anforderungen an ein klimafreundliches Gebäude umgesetzt werden, setzen Sie sich mit einer Fachkraft für Energieeffizienz oder Nachhaltigkeit zusammen. Sie unterstützt Sie bei der Planung und erstellt die „Bestätigung zum Antrag“.  Das Dokument ist für die Antragstellung Voraussetzung.

    Beim Kauf einer neuen Immobilie achten Sie auf eine Klausel, die die Förderbedingungen der Immobilie bestätigt.

  2. Antrag bei der KfW stellen

    Mit Ihrem Finanzierungspartner, der Bank oder einem Finanzvermittler, besprechen Sie die Details zum Kredit. Für das Gespräch bringen Sie das Dokument „Bestätigung zum Antrag“ mit. Haben Sie sich auf ein Finanzierungsmodell geeinigt, wird der Kredit bei der KfW beantragt.

    Ist das Gespräch mit einem KfW-Formular dokumentiert, können Sie bereits jetzt die ersten Liefer- und Leistungsverträge anschließen. Da Sie jedoch noch keine Zu- oder Absage der KfW erhalten haben, erfolgt dieser Schritt auf eigenes Risiko.

  3. Zusage erhalten

    Mit der Zusage der KfW schließen Sie nun auch den Immobilienkredit mit Ihrem Finanzierungspartner ab. Sie kaufen die Immobilie oder beginnen mit Ihrem Bauvorhaben.

  4. Bestätigung über durchgeführte Maßnahmen einreichen

    Haben Sie Ihr Bauvorhaben beendet, erfolgt der Nachweis über die durchgeführten Arbeiten. Dafür reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner die „Bestätigung nach Durchführung“ ein. Sie erhalten das Dokument bei Ihrer Fachkraft für Energieeffizienz. Darauf sind alle Maßnahmen sowie der erreichte Effizienzhausstandard aufgeführt.

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