Widerrufsjoker: Bedeutung, Tipp, Ablauf
- Als Widerrufsjoker wird bei einem Immobiliendarlehen der sofortige Widerruf der Baufinanzierung bezeichnet.
- Der ewige Widerrufsjoker gilt nur bei Immobiliendarlehen, die zwischen dem 10. Juni 2010 und dem 20. März 2016 abgeschlossen wurden.
- Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bietet die Möglichkeit, aus einem hoch verzinsten Darlehensvertrag auszusteigen und zu einem Darlehen mit günstigeren Zinsen zu wechseln.
Was ist der Widerrufsjoker?
Als Widerrufsjoker wird bei einem Immobiliendarlehen die Möglichkeit bezeichnet, eine Baufinanzierung auch nach dem 14-tägigen Widerrufsrecht zu widerrufen. Konkret geht es dabei um Verträge mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Denn ist diese nicht korrekt, beginnt auch die Widerrufsfrist nicht. Man spricht also auch von einem ewigen Widerrufsrecht. Auch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt für den Kreditnehmer in diesem Fall nicht an.
Voraussetzung für den Einsatz des ewigen Widerrufsjokers ist allerdings, dass das Immobiliendarlehen zwischen dem 10. Juni 2010 und dem 20. März 2016 abgeschlossen wurde. Mit dem Inkrafttreten des „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ am 21. März 2016 gilt für Baufinanzierungen, die ab dem 21. März 2016 geschlossen wurden und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung haben, nunmehr eine Widerrufsfrist von 1 Jahr und 14 Tagen. Es gibt aber noch keine definitive Rechtssprechung zum Widerrufsjoker. So gibt es unterschiedliche Urteile vom Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen, sodass es diesbezüglich in Zukunft noch Änderungen geben könnte.
Was muss in eine korrekte Widerrufsbelehrung?
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist Grundvoraussetzung für das Ziehen des Widerrufsjokers. Wichtige Merkmale für eine korrekte Widerrufsbelehrung sind:
- Die Bank muss den Kreditnehmer über die Widerrufsfrist von 14 Tagen informieren.
- Der Beginn der Widerrufsfrist muss mit Datum erkennbar sein.
- Es ist ein Hinweis auf die Rechtsfolgen des Widerrufs enthalten.
- Die Widerrufsbelehrung bezieht sich auf den konkreten Vertrag. So dürfen beispielsweise nicht mehrere, unterschiedliche Hinweise zum Widerrufsrecht aufgeführt werden, sondern der Kreditnehmer muss eindeutig erkennen können, welche Widerrufsbelehrung auf seinen Vertrag zutrifft.
- Alle Pflichtangaben sind vollständig und korrekt angegeben. Dazu gehören beispielsweise die Vertragslaufzeit, der Darlehensbetrag, die Art des Darlehens und die Zinssätze.
- Die Kündigungsmöglichkeiten wurden erwähnt.
- Die Aufsichtsbehörde wurde konkret benannt.
- Die Widerrufsbelehrung wurde durch den Bankangestellten korrekt und unmissverständlich durchgeführt.
Fehlt einer dieser Punkte in der Widerrufsbelehrung oder wurde der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über den Widerruf belehrt, ist es möglich, den Widerrufsjoker anzuwenden. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist eine vorherige Prüfung durch einen Rechtsanwalt aber anzuraten. Dieser schaut sich noch einmal genau den Vertrag und die fehlerhafte Widerrufsbelehrung an. Sollte die Bank denn Widerrufsjoker für das Immobiliendarlehen nicht anerkennen, hilft ein Anwalt auch bei der Durchsetzung des Widerrufsrechts.
Vor dem Widerruf die Anschlussfinanzierung klären
Mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann der Darlehensvertrag auch noch nach dem Abschluss gekündigt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. So kann beim Abschluss einer neuen Baufinanzierung unter Umständen viel Geld eingespart werden. Deshalb sollte der Vertrag aber nicht vorschnell gekündigt werden: Es ist vor allem wichtig, vor der Kündigung die Anschlussfinanzierung zu klären.
Denn wird der Widerrufsjoker von der Bank anerkannt, muss das gesamte Immobiliendarlehen rückabgewickelt werden. Das bedeutet zum einen, dass die Bank alle bereits gezahlten Raten plus der Zinsen und Gewinne an den Kunden zurückerstattet. Zum anderen muss der Kreditnehmer das Darlehen inklusive der noch nicht gezahlten Zinsen auf die ausstehende Restschuld an die Bank zurückzahlen. Um diese Zahlungen auch gewährleisten zu können, ist eine Anschlussfinanzierung unabdingbar – insbesondere, da die Rückzahlung oft schnell innerhalb von 30 Tagen erfolgen muss.
Die Vorgehensweise beim Widerrufsjoker noch einmal zusammengefasst:
- Prüfen des Darlehensvertrages und der Widerrufsbelehrung auf Fehler
- Anschlussfinanzierung klären und abschließen
- Widerruf des Darlehens schriftlich und am besten per Einschreiben mit Rückschein an die Bank schicken
- Lehnt die Bank den Widerruf ab, müssen rechtliche Mittel in Anspruch genommen werden
Wann wird der Widerrufsjoker zum Vorteil?
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bietet die Möglichkeit, aus einem hoch verzinsten Darlehensvertrag auszusteigen und zu einem Darlehen mit günstigeren Zinsen zu wechseln. Das macht sich besonders bei Baufinanzierungen finanziell bemerkbar, da diese oft über eine Laufzeit von 20 Jahren oder mehr abgeschlossen werden. Sind die Zinsen heute günstiger als zum Zeitpunkt des Abschlusses, profitiert der Kreditnehmer bei einer Umschuldung von einer Zinsersparnis. So können beispielsweise die monatlichen Raten gesenkt werden oder aber die Tilgung des Darlehens schneller erfolgen.
Zudem entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung. Diese wird von den Banken verlangt, wenn das Immobiliendarlehen vorzeitig vom Kunden gekündigt wird. Der dadurch entstandene Zinsverlust wird von den Banken als Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt. Kann jedoch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag nachgewiesen werden, entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung.