Bei einer Kfz-Versicherung beginnt Ihr Versicherungsschutz grundsätzlich mit der ersten Beitragszahlung. Sobald Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, erhalten Sie eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer. Wenn Sie diese Ihrer zuständigen Zulassungsstelle nennen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz bereits ab der Zulassung Ihres Fahrzeugs beziehungsweise ab Versicherungswechsel.
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