Schuldzinsen in der Baufinanzierung: So hoch sind sie wirklich
- Schuldzinsen zahlen Sie an die Bank dafür, dass Sie sich Geld von ihr leihen.
- Die Höhe der Schuldzinsen hat viele Einflussfaktoren.
- Neben einem Tilgungsanteil sind sie Teil der monatlichen Rate.
Was sind Schuldzinsen?
Schuldzinsen sind die Zinsen, die ein Schuldner für die Inanspruchnahme eines Kredites oder Darlehens an den Gläubiger (z.B. eine Bank) zahlen muss. Sie stellen für den Kreditgeber die Vergütung für das zur Verfügung gestellte Kapital und das damit verbundene Ausfallrisiko dar. Die Höhe der Schuldzinsen wird in der Regel im Kreditvertrag festgelegt und kann je nach Vereinbarung und Marktlage variieren.
Schließen Sie eine Baufinanzierung ab, werden Schuldzinsen auch Bauzinsen genannt. Es handelt sich dabei um die Kosten, die Sie für das geliehene Kapital bezahlen müssen, um eine Immobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren. Schuldzinsen sind eine wesentliche Kostenkomponente und beeinflussen die Gesamtbelastung sowie die Wirtschaftlichkeit des Immobilienerwerbs. Sie werden typischerweise monatlich zusammen mit einem Teil der Tilgung als Teil der Kreditrate (Annuität) an die Bank oder das Kreditinstitut gezahlt.
Wie werden Schuldzinsen bei einer Baufinanzierung gezahlt?
Bei einem Annuitätendarlehen, der populärsten Form eines Immobilienkredits, zahlen Sie jeweils eine gleich hohe monatliche Rate. Diese besteht aus einem Anteil für die Schuldzinsen und einem Anteil, um das Darlehen zu tilgen. Der Anteil der Schuldzinsen an der monatlichen Rate sinkt dabei über die Laufzeit hinweg. Der Grund: Schuldzinsen berechnen sich als prozentualer Anteil der Restschuld. Je kleiner diese also wird, desto kleiner werden auch die anfallenden Schuldzinsen. Das bedeutet, dass im Laufe der Zeit die Schuldzinsen einen immer kleineren Teil der monatlichen Rate ausmachen, während dafür die Tilgung zunimmt, da die monatliche Rate über die gesamte Zinsfestschreibung gleich hoch bleibt.
Wie hoch sind die Schuldzinsen für eine Baufinanzierung?
Aktuell liegen die Schuldzinsen bei 2,92 % für eine 10-jährige Zinsbindung und einer Darlehenssumme in Höhe von 190.000 €. Schuldzinsen werden allerdings stets individuell bestimmt. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite aktuelle Bauzinsen.
Es gibt mehrere Faktoren, die eine Auswirkung auf die Schuldzinsen haben. Dazu gehören:
- Zinssatz
- Laufzeit des Kredits
- Höhe des Darlehens
- Verhältnis zwischen Wert der Immobilie und Höhe des Kredits (Beleihungswert)
- Hinterlegte Sicherheiten für den Fall eines Zahlungsausfalls
- Rückzahlungsmodalitäten
- Alter und Familienstand
- Einkommensverhältnisse
Wie hoch die Schuldzinsen bei Ihnen ausfallen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In unserem Bauzinsrechner können Sie direkt herausfinden, wie hoch die aktuellen Bauzinsen ungefähr für Ihren Baukredit sind.
Lassen sich Schuldzinsen von der Steuer absetzen?
Wer eine Immobilie kauft, baut oder renoviert, um sie zu vermieten oder zu verpachten, kann die anfallenden Schuldzinsen als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
In folgenden Fällen lassen sich die Schuldzinsen ebenfalls als Werbungskosten beim Finanzamt angeben:
- Ein Teil einer selbstbewohnten Immobilie wird vermietet. Vermietende müssen in diesem Fall den Schuldzins anhand der Wohnfläche auf den gewerblichen und privat genutzten Teil aufteilen. Nur die Schuldzinsen für den vermieteten beziehungsweise verpachteten Teil lassen sich von der Steuer absetzen.
- Eine vermietete Immobilie wird verkauft und der Verkaufserlös reicht nicht aus, um die Restschuld komplett zu tilgen. Der Kredit ist also noch nicht ganz abbezahlt. Doch auch nach dem Verkauf lassen sich die Schuldzinsen für die noch ausstehende Darlehenssumme von der Steuer absetzen. Denn die Beziehung zwischen dem Darlehen und der Finanzierung eines Mietobjekts bleibt auch nach dem Verkauf bestehen.
- Wer einen Kredit aufnimmt, um eine bestehende vermietete Immobilie zu renovieren, kann die Schuldzinsen für den Modernisierungkredit als Werbungskosten absetzen.
Schuldzinsen lassen sich nur bei Darlehen für eine vermietetet oder gepachtete Immobilie als Werbungskosten angeben. Bei privat genutzten Objekten ist das nicht der Fall.