Kurz und knapp: Einen Bauvertrag unterschreiben Sie immer erst dann, wenn die Finanzierung des Bauvorhabens geregelt ist und Sie über ein Baugrundstück verfügen – niemals davor! Das ist vor allem deshalb wichtig, weil das beauftragte Bauunternehmen oder die Baufirma das Grundstück vor Abschluss eines Bauvertrages auf jeden Fall gesehen haben sollte.
Natürlich kann Ihnen ein Bauunternehmen auch ohne jegliche Kenntnisse über das Grundstück, dessen Bodenbeschaffenheit und der öffentlichen Bauvorschriften ein Angebot machen, allerdings ist dieses in den meisten Fällen weder verbindlich noch sinnvoll. Bis es zum erfolgreichen Unterschreiben des Bauvertrags kommt, ist es ratsam, folgenden Ablauf zu beherzigen:
Bedenken Sie, dass bei der Finanzierung eines Neubaus besondere Regeln gelten und sich die jeweiligen Auszahlungsbedingungen von Bank zu Bank unterscheiden. Beachten Sie auch die Baunebenkosten und Bereitstellungszinsen.
Nachdem Sie den Bauantrag unterschrieben haben, geht in der Regel der Bau des Hauses vertragsgemäß los. Wir raten Ihnen während der Bauphase zu einem unabhängigen Bauleiter, Baubegleiter beziehungsweise zu einer Bauüberwachung.
Ein Bauleiter führt nämlich auf Wunsch ein so genanntes Bautagebuch, in dem alle Bauabschnitte, die verwendeten Materialien, die auf dem Bau befindlichen Personen und Firmen und die Baubedingungen festgehalten werden. Er kann so potenzielle Baumängel frühzeitig erkennen, vermerken und die Firmen zur Mängelbeseitigung auffordern.
Je nachdem, was im Bauvertrag steht, bezahlen Sie das Bauunternehmen dann entweder abschnittweise nach der Fertigstellung eines Bauabschnitts oder auf einen Schlag, sobald das Haus fertig ist.
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