Der Grundsteuermessbetrag wurde mit der Grundsteuerreform 2025 durch die Grundsteuermesszahl abgelöst. Diese ist neben dem Grundsteuerwert und dem Grundsteuer-Hebesatz ein wichtiger Faktor, für die Berechnung der Grundsteuer. Die Höhe der Grundsteuermesszahl richtet sich nach dem Modell, nachdem das jeweilige Bundesland die Grundsteuer berechnet. Der Hebesatz wird von den Gemeinden festgelegt.
Die Grundsteuermesszahl wurde mit der Grundsteuerreform 2025 gesenkt und beträgt nun in den Bundesländern, die nach dem Bundesmodell arbeiten, einheitlich 0,31 ‰ (Grundsteuer B). Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Grundsteuermodelle mit abweichenden Steuermesszahlen eingeführt.
Um die Grundsteuer zu berechnen, benötigt man den Grundsteuerwert und die Grundsteuermesszahl. Die Formel lautet:
Jährliche Grundsteuer = Grundsteuerwert x Grundsteuermessbetrag x Hebesatz
Für die Berechnung Grundsteuer sind sowohl der die Grundsteuermesszahl als auch der Grundsteuerwert wichtig. Je nach Bundesland und dem dortigen Modell kann die Steuermesszahl unterschiedlich ausfallen.
Arbeitet das Bundesland nach dem gängigen Bundesmodell, wird die einheitliche Steuermesszahl 0,31 ‰ mit dem Grundsteuerwert und dem in der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert. Beträgt der Grundsteuerwert für ein Einfamilienhaus also beispielsweise 350.000 € und der Hebesatz 450%, so liegt die jährliche Grundsteuer bei 488,25 €.
Der Grundsteuermessbetrag beziehungsweise die Grundsteuermesszahl ist nur ein Berechnungsfaktor für die Grundsteuer. Meist wird diese für ein ganzes Kalenderjahr bestimmt. Sie kann sowohl einmal jährlich als auch quartalsweise gezahlt werden.
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