Der Begriff „Disagio“ stammt aus dem Italienischen und bedeutet so viel wie „Abgeld“. Es gibt Immobilienfinanzierungen mit und ohne Disagio. Früher waren Baukredite mit Disagio verbreitet, heute sind sie nicht mehr ganz so beliebt. Dennoch gibt es solche Angebote noch, weshalb wir hier kurz auf die Vor- und Nachteile eingehen wollen.
Das Disagio, oder auch „Damnum“, zählt ebenso zu den Nebenkosten eines Kredits wie die Zinsen, die Sie dafür zahlen. Wenn eine Baufinanzierung ein Disagio enthält, dann beträgt dieses in der Regel etwa fünf Prozent der gesamten Finanzierungssumme.
Mal angenommen, Sie möchten 100.000 Euro finanzieren und benötigen exakt diesen Betrag, um Ihre Immobilie zu kaufen. Bei einer Baufinanzierung mit fünf Prozent Disagio müssten Sie dann insgesamt eine Kreditsumme von 105.263 Euro aufnehmen. Das Disagio betrüge dann insgesamt 5.263 Euro. Auf diese Weise blieben 100.000 Euro übrig, die Ihnen ausbezahlt würden und dann zur Verfügung stünden.
Beachten Sie: Auch für Kredite, die bereits ein Disagio beinhalten, müssen Sie zusätzlich noch Zinsen zahlen. Setzt die Bank ein Disagio an, fällt der Sollzins für den Kredit normalerweise günstiger aus. Disagio und Sollzins werden bei Kreditangeboten gemeinsam im Effektivzins ausgezeichnet. Der Effektivzins enthält alle eventuellen Nebenkosten eines Kredits und hilft Ihnen dabei, das Angebot mit anderen Krediten zu vergleichen.
Aber welchen tieferen Sinn hat es, für einen Kredit sowohl Disagio als auch Zinsen zu erheben, statt beides in einem Zinsaufwand zusammenzufassen und einfach einen höheren Sollzins anzusetzen?
Kredite mit Disagio sind in der Regel nur dann interessant für Sie, wenn Sie die zu finanzierende Immobilie vollständig oder teilweise vermieten wollen. Dann haben Sie nämlich die Möglichkeit, das Disagio für das Jahr des Immobilienerwerbs steuerlich geltend zu machen. Das lässt sich unkompliziert in die Tat umsetzen, wenn Sie die Immobilie komplett vermieten. Bewohnen Sie einen Teil des Hauses selbst, dann kann das Disagio nur anteilig von der Steuer abgesetzt werden. Im Unterschied zum Disagio sind die Zinsen des Kredits nicht steuerlich absetzbar, daher ist es für Vermieter von Vorteil, wenn die Nebenkosten in Zins und Disagio aufgeteilt werden.
Wenden Sie sich mit den Detailfragen bezüglich Ihrer Steuererklärung am besten an Ihren Steuerberater. Wenn Sie noch Fragen zu Ihrer Baufinanzierung haben, helfen Ihnen unsere Spezialisten gern weiter. Kontaktieren Sie dazu einfach Ihren Berater vor Ort, er liefert Ihnen im persönlichen Gespräch alle benötigten Antworten.
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