Der Einheitsbetrag wurde nach dem Prinzip „Gleicher Beitragssatz für gleiche Leistung“ in der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt und beträgt seit 2015 stabile 14,6 %. Der Einheitsbetrag wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu fast gleichen Teilen getragen; als Arbeitnehmer übernehmen Sie zusätzlich ein Anteil von krankenkassenspezifischen Beitragssatzpunkten. Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich von Krankenkasse zu Krankenkasse teils deutlich. 2024 schwanken die Zusatzbeiträge der Krankenkassen je nach Anbieter zwischen 0,7 und 2,7 %. Im Durchschnitt müssen Versicherte 2024 rund 1,7 % Zusatzbeitrag zahlen.
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