Was sind die Vorteile der Rürup-Rente und ist diese Form der Altersabsicherung für Sie überhaupt möglich und richtig? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund ums Thema Rürup.
Was sind die Vorteile der Rürup-Rente und ist diese Form der Altersabsicherung für Sie überhaupt möglich und richtig? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund ums Thema Rürup.
Mit Dr. Klein finden Sie es heraus.
Die Basis- oder auch Rürup-Rente gehört zur Kategorie der privaten Rentenversicherungen. Sie wird in der Ansparphase steuerlich gefördert und eignet sich optimal für Selbstständige und Freiberufler.
Bei der klassischen Rürup-Rentenversicherung wird eine garantierte Rente vereinbart, wahlweise mit oder ohne Hinterbliebenenschutz. Gegen Einmalzahlung ist eine sofort beginnende Basisrente möglich. Auch wenn es während der Ansparphase einmal zu wirtschaftlichen Problemen kommt, sind Ihre Beiträge sicher – eine Pfändung ist selbst im Insolvenzfall nicht möglich.
Die Rürup-Rente, wie die Basisrente auch genannt wird, wurde nach dem Wirtschaftsökonomen Bert Rürup benannt und im Jahr 2005 ins Leben gerufen. Die Rürup-Rente dient der Vermögensbildung zur Altersabsicherung und wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Auf diesem Weg soll sie die häufig unzureichenden gesetzlichen Rentenauszahlungen aufstocken und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, Aufwendungen für die private Altersvorsorge steuerlich geltend zu machen.
Als private Altersvorsorge bietet die Rürup-Rente eine staatliche Förderung in Form von steuerlichen Vorteilen. Die Leistungen umfassen folgende Punkte:
Eine Guthabenübertragung kann ausschließlich an kindergeldberechtigte Kinder oder an einen hinterbliebenen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner erfolgen.
Die Rürup-Rente steht grundsätzlich jedem offen. Sie ist aber vor allem dann attraktiv, wenn Sie freiberuflich oder selbstständig tätig sind. In beiden Fällen sind Sie nicht über die gesetzliche Rentenversicherung beziehungsweise berufsständische Versorgungswerke versichert. Als Angestellter können Sie mit der privaten Basisrente ein zusätzliches Vermögen für den Ruhestand aufbauen und dabei Steuern sparen.
Auch wenn Sie älter sind und Ihr Ruhestand näher rückt, profitieren von der Rürup-Rente: Sie können durch einen hohen Einmalbetrag Ihre Versorgungslücken schließen und gleichzeitig Steuern sparen. Unsere Spezialisten für Versicherungen beraten Sie gern über die verschiedenen Möglichkeiten der Basisrente und finden die für Sie passende Altersvorsorge.
Sie können maximal einen Betrag von 20.000 € als Single und 40.000 € als Verheirateter der Einzahlungen in die Rürup-Rente von der Steuer absetzen. Zudem ist es möglich, die monatlichen Einzahlungen während der Ansparphase staffelweise geltend machen. Seit 2023 sind 100 % der Versorgungsaufwendungen steuerlich absetzbar.
Für die Basisrente gilt eine so genannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet: Sie sparen Ihr Kapital zunächst steuerfrei an. Die Rente, die im Ruhestand an Sie ausbezahlt wird, müssen Sie jedoch versteuern. Bis zum Jahr 20258 steigt der Anteil, den Sie versteuern müssen laut Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) § 22 EstG auf 100 %. Die Abgaben, die sich daraus ergeben werden aber niedriger sein wird als Ihre Einkommenssteuer während des Arbeitslebens.
Die beiden beliebtesten Rürup-Modelle sind:
Rürup-Rentenversicherung:
Diese private Rentenversicherung bietet eine höhere Sicherheit, da staatliche Förderung und die Beiträge festgelegt sind.
Rürup Fondssparplan:
Hier wird in Aktien und festverzinsliche Wertpapiere investiert. Der Fondssparplan beinhaltet keine dauerhafte Mindestverzinsung, jedoch die Chance einer höheren Rendite.
In beiden Fällen erfolgt die Auszahlung in Form einer monatlichen Rente.
Grundsätzlich existiert kein Mindestbeitrag für die Rürup-Rente in der Ansparphase. Gerade Selbstständige und Freiberufler mit einem höheren Einkommen, die keine Pflichtabgaben zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, sollten den Betrag jedoch so hoch ansetzen, dass eine ausreichende finanzielle Absicherung im Rentenalter gewährleistet werden kann.
Ein Beispiel: Beginnt eine 40-jährige Frau monatlich 500 € in eine Rürup-Rente einzuzahlen, und wird ihre Rentenversicherung mit 3,25 % verzinst, so erwirtschaftet sie bis zur Verrentung mit 65 Jahren folgende Summen.
Mögliche Summe | Garantierte Summe | |
---|---|---|
Angesparter Gesamtbetrag | 254.576,00 € | 186.471,00 € |
Monatlicher Rentenbetrag | 1.056,71 € | 627,75 € |
In der Regel werden die Beträge in der Einzahlungsphase monatlich eingezahlt, jedoch sind auch quartalsweise und halbjährliche Zahlungen sowie Einmalzahlungen möglich.
Die steuerlichen Begünstigungen sind an einige Bedingungen geknüpft.
Erfüllt der Rentenvertrag eine dieser Bedingungen nicht, können die von der Rürup-Rente vorgesehenen steuerlichen Vorteile in der Ansparphase nicht genutzt werden.
Eine Kündigung der Rürup-Rente ist nicht möglich. Sollten Sie in einem finanziellen Engpass stecken, so gibt es eine Alternative für Sie: Die meisten Gesellschaften bieten an, Beiträge auszusetzen oder zu stunden, sollten die monatlichen Beiträge von Ihnen nicht leistbar sein.
Grundsätzlich bietet die Rürup-Rente im Todesfall keine Absicherung Ihrer Familie. Es sei denn, Sie vereinbaren beim Abschluss einen Hinterbliebenenschutz. In diesem Fall wird eine lebenslange Rente an die vertraglich genannten Hinterbliebenen ausgezahlt. Eine einmalige Auszahlung gibt es bei der Rürup-Rente nicht – falls Sie dies wünschen, sind andere Vorsorgemaßnahmen wie zum Beispiel eine Kapitallebensversicherung möglich.
Die Basisrente ist nicht übertragbar. Die Rürup-Rente kann auch nicht kapitalisiert, beliehen oder vererbt werden, sondern steht nur Ihnen zu.
Haben Sie Ihre Rürup-Rente vor 2011 abgeschlossen, können Sie sich ab einem Alter von 60 Jahren Ihre Basisrente beziehungsweise Rürup-Rente auszahlen lassen. Haben Sie die Rürup-Rente hingegen nach 2011 abgeschlossen, haben Sie ab einem Alter von 62 Jahren Zugriff darauf.
Auch für den Fall einer Berufsunfähigkeit können Sie mit der Rürup-Rente vorsorgen – hierfür bieten die Gesellschaften oftmals zusätzliche Versicherungsleistungen an. Die Beiträge Ihrer Zusatzversicherung werden steuerlich gefördert.
Ja, es fallen tatsächlich Steuern in der Auszahlungsphase der Rürup-Rente an. Es gibt jedoch hohe Freibeträge für Rentner und die Spitzensätze sind niedriger als zu Zeiten Ihres Berufslebens.
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